1000-Euro-Krisenbonus Bayaz erteilt Prämienforderung des Beamtenbunds eine Absage
Baden-Württembergs Finanzminister will keine 1000-Euro-Prämie an die öffentlich Bediensteten im Land zahlen. Hohe Mehrkosten drohen aber bei der Beamtenbesoldung.
Baden-Württembergs Finanzminister will keine 1000-Euro-Prämie an die öffentlich Bediensteten im Land zahlen. Hohe Mehrkosten drohen aber bei der Beamtenbesoldung.
Die von der Bundesregierung angeregte steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1000 Euro für 2026 weckt auch im öffentlichen Dienst Begehrlichkeiten. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Volker Geyer, fordert vom Staat, als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voranzugehen. Bund, Länder und Kommunen müssten den Krisenbonus schnell einführen – als Zusatzleistung, die nicht mit Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet wird.
Für das Land Baden-Württemberg erteilt der Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz eine kurze, aber eindeutige Absage: „Wir haben das nicht vor“, sagte er auf Anfrage.
Dennoch schließt sich der Vorsitzende des Beamtenbundes im Südwesten, Kai Rosenberger, der Forderung des Dachverbands an. Gemessen an den Zuschriften von Beschäftigten aus den unteren, teils aber auch aus oberen Besoldungs- oder Entgeltgruppen gebe es an der Mitgliederbasis eine entsprechende Erwartungshaltung.
Nach Regierungsvorstellungen ist der Geltungszeitraum der Prämie auf 2026 begrenzt – zu kurz, meint der Gewerkschafter. Er wäre daher „nicht völlig überrascht, wenn das auf 2027 oder gar 2028 ausgeweitet wird“. Dann stünden wieder Tarifrunden für Bund und Kommunen (2027) sowie die Länder (2028) an, wo der Bonus integriert werden könnte, sagte Rosenberger in Erinnerung an die Inflationsausgleichsprämie, die mehr als zwei Jahre lang einsetzbar war.
Unabhängig davon soll im Bund die umfassendste Besoldungsreform seit Jahrzehnten realisiert werden. Zur „amtsangemessenen Alimentation“ für Bundesbeamte hat das Innenministerium den lange erwarteten Gesetzentwurf vorgelegt. Ein Kernziel ist es, die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen, das im November – mit Blick auf die Beamten des Landes Berlin – eine jahrelange verfassungswidrige Besoldung festgestellt hatte. Eine Realisierung der Reform wird den Haushalt 2026 voraussichtlich mit 3,39 Milliarden Euro und 2027 mit 3,52 Milliarden Euro mehr belasten. Hinzu kommen gut 707 Millionen Euro für das Vorjahr.
Der Beamtenbund begrüßt den Gesetzentwurf, der nun den Verbänden vorgelegt und dann im Bundeskabinett beschlossen werden soll: Positiv seien die strukturellen Verbesserungen in den Besoldungstabellen. Die neue Rechtssprechung der Verfassungshüter werde ernst genommen, lobt Rosenberger – immerhin nehme der Bund hohe Mehrbelastungen in Kauf.
Kritisch sieht er, dass von dem aus Karlsruhe vorgegebenen Berechnungsmaßstab des Alleinverdiener-Modells abgerückt werde, indem ein fiktives Partnereinkommen „in einer unglaublichen Höhe“ von gut 20 000 Euro angesetzt werde. Damit will der Bund die verfassungsgemäße Besoldung einhalten, ohne die Personalkosten drastisch zu erhöhen. „Das halte ich für sehr negativ“, betont Rosenberger.
Dieser Weg wird etwa auch in Baden-Württemberg und Bayern beschritten – im Südwesten aber nur mit einem fiktiven Betrag von 6000 Euro im Jahr, der auf die Nettobesoldung des Beamten rechnerisch draufgeschlagen wird. Der Vorteil: damit lässt sich leichter ein ausreichender Abstand des Einkommens zum Grundsicherungsniveau errechnen. Wer nachweisen kann, dass der Partner weniger verdient als diese 6000 Euro, erhält aber einen Familienergänzungszuschlag.
Der Beamtenbund hält das Vorgehen für verfassungswidrige Trickserei und klagt vor dem Verfassungsgericht. Weitere Urteile zur Beamtenbesoldung – auch zum anrechenbaren Partnereinkommen – könnten in den nächsten Monaten folgen. Das höchste deutsche Gericht hatte am 19. November neue Parameter zur Überprüfung der Besoldung aufgestellt.
Dieser Grundsatzbeschluss wird auch vom Finanzministerium in Stuttgart geprüft. Wie die Reform des Bundesinnenministers zeigt, ist mit hohen Mehrkosten für knappe Kassen zu rechnen. Denkbar wäre es daher, das fiktive Partnereinkommen deutlich anzuheben. „Das wäre die einfachste, aber auch schlechteste Lösung“, sagt Rosenberger, der eher auf Unterstützung aus Karlsruhe als der Politik setzt.
Übertragung
Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder von Mitte Februar ist in Baden-Württemberg in die Mühlen der Landtagswahl geraten. Zum 1. April sollen die Entgelte um 2,8 Prozent steigen. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger ist zugesichert.
Zusage
„Da haben wir die Zusage, an der ich auch gar nicht zweifle“, sagt Landesbundchef Kai Rosenberger. Wann das höhere Einkommen auf den Konten landet, ist noch unklar. Aktuell sieht es so aus, dass es Ende Juni mit dem Juli-Gehalt, spätestens einen Monat später auf Beamte und Pensionäre übertragen wird.
Reisekosten
Zur Bewältigung der hohen Kraftstoffpreise und weiterer Kosten in der Autohaltung fordert der Beamtenbund auch eine Veränderung des Landesreisekostengesetzes – mit einer Anhebung der Kilometerpauschalen. Entscheidungen dazu wären ohnehin erst nach der Regierungsbildung zu erwarten.