Liliya Klassen (vorne 2. von links) mit ihrem Mann, ihrer Mutter und ihren Kindern Foto: privat
Ihre sieben Kinder sind Deutsche, ihr Mann und ihre Eltern ebenfalls. Trotzdem soll Liliya Klassen abgeschoben werden. Plötzlich ist sogar die AfD gegen eine harte Linie.
Es ist ein Ultimatum: bis zum 31. Juli soll Liliya Klassen Deutschland verlassen haben. So steht es in einem Bescheid der Ausländerbehörde des Heilbronner Landratsamts. Ansonsten werde sie nach Kasachstan abgeschoben – und das würde die Sache für die 49-Jährige nur noch schlimmer machen. Dann nämlich greift automatisch eine 30-monatige Wiedereinreisesperre. Geht sie freiwillig, darf sie hingegen hoffen, schon bald zurückzukehren. Selbst im Landratsamt zweifelt niemand daran, dass die Mutter von sieben Kindern ein Visum erhalten würde. Spätestens nach sechs Monaten sei sie wieder bei ihrer Familie in Eberstadt, heißt es.
Der Fall sorgt für Aufregung, besonders in AfD-Kreisen, wo man Abschiebungen sonst durchaus positiv sieht. Im Bundestagswahlkampf kursierten Fake-Abschiebetickets für Ausländer, manch Abgeordneter vertreibt im Internet Kalender mit Abschiebefliegern. Doch bei Liliya Klassen liege der Fall komplett anders. Während Hunderttausende illegal ins Land strömten und oft geduldet würden, werde hier „gegen eine gläubige, deutschstämmige Mutter gnadenlos durchgegriffen“, erregt sich der AfD-Europaabgeordnete Markus Buchheit. „Deutsch und unerwünscht“, titelte die neurechte Zeitschrift „Junge Freiheit“, die von Freunden der Familie auf die Geschichte aufmerksam gemacht worden war. Auch der evangelikale Pressedienst „Idea“ berichtete. Die Klassens engagieren sich in einer Weinsberger Freikirche.
„Eine menschliche Katastrophe für die Familie“
Was ihren Pass angeht, ist Liliya Klassen allerdings noch keine Deutsche – als einzige in ihrer Familie. Ihr Mann Heinrich war schon als Jugendlicher von Kasachstan nach Deutschland gekommen. Damals erwarb er die deutsche Staatsangehörigkeit. Als er später nach Kasachstan zurückkehrte und Liliya heiratete, konnte er sie an die sieben Kinder vererben. Auch Liliyas Eltern wurden aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit längst eingebürgert. Die 86-jährige Mutter, wohnhaft in Ostdeutschland, kam im Juni sogar zu besonderer Prominenz. Sie war zum 100. Mal Uroma geworden. „Das Baby-Wunder von Thüringen“, jubelte die Bild-Zeitung.
Liliyas Einbürgerung müsste vor diesem Hintergrund eine Formsache sein. Doch das ist sie nicht. In einem offenen Brief ans Landratsamt, der unserer Zeitung vorliegt, hat Heinrich Klassen die bittere Situation der Großfamilie beschrieben. Man stehe vor einer „menschlichen und familiären Katastrophe“ und alles nur, weil man bei der Übersiedlung im Jahr 2020 einen kleinen Fehler begangen habe. Für Liliya beantragte man irrtümlich ein Schengen-Visum. Das gilt zwar in der gesamten Europäischen Union. Was den Klassens aber nicht klar war: es schließt die spätere Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aus.
Dem Ausländeramt geht es ums Prinzip
Die Kinder sprächen deutsch, besuchten deutsche Schulen, sähen hier ihre Zukunft. Er selbst arbeite als Altenpfleger, seine Frau als Putzkraft. Dem deutschen Staat wolle man nicht auf der Tasche liegen. Doch auch dies wird vom Landratsamt nun negativ ausgelegt. „Frau Klassen ist, ohne im Besitz eines dafür erforderlichen Aufenthaltstitels zu sein, einer Beschäftigung nachgegangen, die damit als unrechtmäßig zu bewerten ist“, teilt ein Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung mit.
Im Heilbronner Kreishaus ist man überzeugt, keinen weiteren Spielraum zu haben. Foto: K+K Ingenieursgesellschaft
Doch ist es sinnvoll, Liliya Klassen deshalb abzuschieben? Der Behörde geht es ums Prinzip. „Personen, die bewusst die Visum-Regeln missachten und unerlaubt einreisen, müssen grundsätzlich das Visumverfahren nachholen. Es besteht insoweit ein beachtlicher öffentlicher Belang, dem Eindruck entgegenzuwirken, man könne durch eine Einreise vollendete Tatsachen schaffen und die bestehenden Einreiseregelungen umgehen“, erklärt das Landratsamt.
Dass Liliya Klassen auch ihre Kinder zurücklassen müsste, ist für die Behörde kein Problem. Nur noch zwei seien minderjährig, der jüngste Sohn aber auch schon 14 Jahre alt. In diesem Alter wandele sich die Familienstruktur von einer Beistands- zu einer bloßen Begegnungsgemeinschaft, doziert das Landratsamt. „Ein beispielsweise sechsmonatiges Kind ist in aller Regel von der elterlichen Sorge in einem höheren Maße abhängig als ein Jugendlicher.“
Flüchtlingsanwälte kennen solche Fälle
Eine deutsche Familie dürfe nicht schlechter behandelt werden als ein illegaler Migrant ohne Identität, schimpft AfD-Mann Buchheit auf seiner Facebookseite. Doch davon kann auch keine Rede sein. „Wir haben permanent mit Abschiebungen zu tun von Menschen, die voll integriert sind, eine Arbeit haben, gut deutsch sprechen und über ein großes soziales Netz verfügen“, sagt Anja Bartel vom Landesflüchtlingsrat. Besonders hart griffen die Ausländerbehörden aus ihrer Sicht bei Menschen aus Afrika durch. Erst Anfang Juli war ein Mitarbeiter einer Haushaltspflegefirma in Bad Säckingen am Arbeitsplatz abgeholt und nach Gambia abgeschoben worden.
Auch ein erfahrener Reutlinger Flüchtlingsanwalt erkennt viele Paralellen zu seinen Fällen. Eine Abschiebung von Liliya Klassen nach sechsjährigem Aufenthalt sei gleichwohl eine „absurde Idee“. Seine vage Hoffnung: „Die AfD merkt nun vielleicht, wie die Gesetze sind und wie die Behörden gegenüber Migranten ticken.“ Eigentlich freue sich die Partei doch, wenn Migranten Probleme bereitet würden.
Die Klassens hoffen derweil noch auf eine Wende und haben Einspruch eingelegt. Damit befasst sich nun das Regierungspräsidium in Stuttgart. Im Heilbronner Landratsamt ist man aber überzeugt, dass man alle Vorschriften richtig angewandt hat. Auch „das eingeräumte Ermessen“ sei „pflichtgemäß ausgeübt“ worden.