Ein AfD-Kommunalpolitiker wird vom Amtsgericht Backnang wegen Volksverhetzung verurteilt (Symbolfoto). Foto: Imago/Bihlmayerfotografie
Sein Kommentar auf Facebook klingt wie ein mittelalterlicher Pranger. Das Amtsgericht Backnang hat einen 63-jährigen Kreisrat deshalb wegen Volksverhetzung verurteilt.
Er sitzt da, als ginge ihn das alles nichts an. Anzug, Krawatte, das Sakko akkurat zugeknöpft, sobald er sich erhebt. Kein nervöses Zucken, kein Wippen auf dem Stuhl. Die Pose eines Mannes, der signalisiert: Ihr könnt mir gar nichts.
63 Jahre alt. Zahnarzt im Ruhestand. AfD-Mandat im Rems-Murr-Kreistag. Und doch: angeklagt vor dem Amtsgericht Backnang. Sein Vergehen? Ein Facebook-Post, der klingt, als rufe jemand auf einem mittelalterlichen Marktplatz den Mob zusammen.
„Bewa..... Euch, zur Not mit Latten und Mistg.....“, schreibt er nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt in die Facebook-Gruppe „Backnang Aktuell“, die mehr als 20 000 Mitglieder zählt. Der Staatsanwalt wird es später in seinem Plädoyer „ein geradezu archetypisches Beispiel für Volksverhetzung“ nennen.
Anschlag in Magdeburg als Auslöser für den Facebook-Post
Der Auslöser für den strittigen Kommentar ist ein Vorfall, der ganz Deutschland betroffen macht: Am 20. Dezember 2024 rast ein 50-jähriger Mann arabischer Herkunft mit einem Auto über einen Rettungsweg in den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Sechs Menschen sterben, mehr als 300 werden verletzt. Der Angeklagte sitzt zu diesem Zeitpunkt mit seiner Frau auf Fuerteventura, sieht die Bilder im spanischen Fernsehen. „Ich bin selten fassungslos, und noch seltener weine ich. An diesem Tag habe ich geweint“, sagt er später in seinem Schlusswort. Es wird seine einzige Äußerung in dem Prozess sein.
Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt war Anlass für einen Hass-Kommentar eines Rems-Murr-Kreisrats. Foto: Heiko Rebsch/dpa
Doch seine Facebook-Worte klingen weniger erschüttert als angriffslustig:
„Leute, macht Euch klar, dass wir uns in einem Religions-u. Zivilisationskrieg befinden! Bewa..... Euch, zur Not mit Latten und Mistg..... (…) Zur Info für den Verfassungsschmutz: bin z.Zt. im Ausland.“
Verteidigung scheitert mit Versuch der Einstellung
Sein Verteidiger versucht zunächst, das Verfahren zu entschärfen. Die Sitzung wird kurz unterbrochen, ein Verständigungsgespräch wird angestrebt. Doch Richter Marco Siever macht klar: Eine Einstellung gegen Auflage kommt nicht infrage.
Der Angeklagte schweigt auf Anraten seines Anwalts während der Beweisaufnahme. Kein Wort zu seiner Person, kein Wort zu den Vorwürfen. Sein öffentliches Profil aus dem Kommunalwahlkampf 2024 spricht hingegen für sich: Sorgen über „Massenmigration“, Forderungen nach einem „ideologiefreien Umgang mit Volksgesundheit“.
Richter Siever verliest eine Finanzauskunft, die solide Einkünfte durchscheinen lässt. Einträge im Vorstrafenregister gibt es keine.
Staatsanwaltschaft: „Ein Prototyp der Volksverhetzung“
„Es gibt keinen Zweifel an der Urheberschaft, und der Post passt inhaltlich zu seiner Selbstdarstellung“, sagt der Staatsanwalt. Er spricht von einem „archetypischen Fall“: ein öffentlicher Marktplatz, ein Mann, der den Mob anstachelt. Geradezu ein Prototyp für den Straftatbestand der Volksverhetzung. Er fordert 150 Tagessätze à 250 Euro – wegen der Erkenntnisse aus der Finanzauskunft deutlich mehr als im Strafbefehl vorgesehen.
Das Amtsgericht sieht den Tatbestand der Volksverhetzung voll gegeben. Foto: Frank Rodenhausen
Der Angeklagte sitzt zurückgelehnt mit verschränkten Armen da und lächelt süffisant, während das Plädoyer läuft. Sein Verteidiger bleibt knapp: Der Post reiche nicht für eine Verurteilung. Sollte das Gericht anders entscheiden, werde man sicherlich „den Gang durch die Instanzen“ antreten, kündigt er an.
Richter Marco Siever verurteilt den AfD-Politiker letztlich zu 90 Tagessätzen à 150 Euro. Bei der Begründung folgt er weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft:
„Das war Stimmungsmache, weit über eine zulässige Kritik hinaus. Soziale Netzwerke sind die Marktplätze von heute“, so Siever. Die Facebook-Gruppe mit ihren gut 20.000 Mitgliedern sei ein großes Forum.
Urteil in Backnang: 90 Tagessätze für AfD-Mandatsträger
Zudem glaubt er nicht, dass der Post im Affekt entstand: Die Pünktchen in „Bewa.....“ und „Mistg.....“ zeigten, dass bewusst formuliert worden sei. Auch der Hinweis, der Verfasser sei „im Ausland“, deute darauf hin, dass er sich in vermeintlicher Sicherheit vor juristischen Folgen wähnte.
Trotzdem bleibt das Urteil knapp unter der Schwelle zur Vorstrafe. „Sie haben sich bisher nichts zuschulden kommen lassen. Sie jetzt über die magische Grenze von 90 Tagessätzen zu lupfen, wäre nicht angemessen“, sagt Siever.
Meinungsfreiheit endet beim Aufruf zur Selbstjustiz
Der 63-Jährige wirkt vom Urteil unbeeindruckt. Er verlässt den Saal ohne ein weiteres Wort, lächelt nur kurz. Ob er tatsächlich Berufung einlegt, wie sein Anwalt ankündigt, ist offen.
Was bleibt, ist ein Urteil, das klarmacht, wo Meinungsfreiheit endet. Oder, wie es der Richter sinngemäß formuliert: Man darf sich ärgern, man darf kritisieren – aber man darf nicht den Mob dazu aufrufen, sich für Selbstjustiz zu wappnen.