Ankündigung auf Telegram Rechte Demo: Keine Rückkehr nach Stuttgart

Die Demo „Gemeinsam für Deutschland“, die auch rechtsextremistische Gruppen anzog, will sich wohl nicht mehr in Stuttgart zeigen. Foto:  

Kommt die Demo, die rechtsextreme Gruppierungen anzog, wieder in die Landeshauptstadt? Es sieht so aus, als ob die Veranstalter Stuttgart vorerst meiden werden. Wohin weichen sie aus?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Bei der Premiere hat die Demo „Gemeinsam für Deutschland“ aus rechten Kreisen am Rande der „Querdenken“-Bewegung eine große Gegendemonstration auf den Plan gerufen. Auch die Stadtpolitik reagierte auf die Bilder vom 22. März im Stadtgarten und auf der Demostrecke durch die Stadt: Die Grünen beantragten, eine weitere Demo dieser Art in Stuttgart nicht zuzulassen. Die Stadt wollte dazu in einer der nächsten Verwaltungsausschusssitzungen des Gemeinderats berichten.

 

Ob ein Verbot möglich ist oder nicht, wird vorerst nicht erörtert werden müssen. Denn voraussichtlich kehren die Veranstalter zumindest im April nicht zurück in die Landeshauptstadt. Auf Telegram haben sie unter ihren Anhängern den nächsten Termin kommuniziert. Am 26. April wollen sie erneut auf die Straße gehen um unter anderem „für flächendeckende Grenzkontrollen“ und gegen „Milliarden für die Ukraine“ zu demonstrieren. Für Baden-Württemberg sind in der Ankündigung Reutlingen,Balingen und Karlsruhe als Orte genannt, an denen man demonstrieren wolle – so wie in den übrigen 15 Bundesländern auch.

Die Demo hatte deswegen Aufsehen und Entsetzen verursacht, weil sie auch rechtsextreme Gruppen anzog – ein Novum für Stuttgart. Darunter waren auch Gruppen, die der Verfassungsschutz des Landes beobachtet. Im Stadtgarten traten „Unitas Germanica“, „Der Störtrupp“, die „Zollernjugend Aktiv“ und die Kleinpartei „Der dritte Weg“ unverhohlen auf und zeigten ihre Banner. Die Polizei hat im Anschluss Videoaufnahmen ausgewertet um festzustellen, ob bei der rechten Demonstration verfassungswidrige Zeichen wie der sogenannte Hitlergruß gezeigt wurden. In mindestens einem Verdachtsfall wird dabei schon gegen einen konkreten Tatverdächtigen ermittelt.

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