Aussage in Böblinger Prozess Drohte ein Strafverteidiger dem Staatsanwalt?

Ging der Strafverteidiger bei seiner Äußerung im Böblinger Amtsgericht zu weit? Foto: Stefanie Schlecht

Beim Prozess gegen fünf Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Böblingen kritisiert ein Strafverteidiger den Staatsanwalt scharf. Ging der Anwalt mit seiner Äußerung zu weit?

Böblingen: Martin Dudenhöffer (dud)

Das Urteil im Prozess gegen fünf Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB), die sich im Mai 2023 am Sindelfinger Mercedes-Werk einer gemeinschaftlichen Volksverhetzung schuldig gemacht haben, ist gefällt. Beendet ist das Kapitel aber nicht. Zum einen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt eines Verurteilten hat Berufung eingelegt. Zum anderen hallt eine Aussage des Strafverteidigers auch zwei Wochen später nach.

 

Was war passiert? Gegenüber dem Staatsanwalt, der wegen des Zeigens eines Banners mit der Aufschrift „Remigration statt Mord am Fließband“ und der Verteilung politisch ebenso einschlägiger Flugblätter mehrmonatige Haftstrafen forderte, sagte Verteidiger Till Weckmüller zwei Sätze, die aufhorchen ließen: „Für solche Staatsanwälte schämt man sich. Es kann sein, dass Sie bei einem Regierungswechsel mal überprüft werden.“ War die scharfe Kritik des Anwalts eine Drohung – mit Verweis auf einen möglichen Umbau der Justiz, wenn die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte AfD regiert?

Strafrechtliche Relevanz nicht gegeben

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will sich zu dem Vorfall nicht näher äußern, erklärt aber auf Anfrage: „Der Sachverhalt ist hier bekannt.“ Konsequenzen wird der Satz nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht haben: „Nach derzeitiger Würdigung sind die Äußerungen strafrechtlich nicht relevant, weshalb keine Schritte veranlasst wurden.“ Dass Vertreter der Justiz verbal in die Schusslinie kommen, passiere zwar, dies seien aber Einzelfälle.

Amtsrichter Ralf Rose, der die Verhandlung am 4. Dezember führte, erklärt auf Anfrage, „eigene Verfahren beziehungsweise deren Inhalte“ nicht bewerten zu wollen. Als die Sätze im Schlussplädoyer fielen, schritt Rose nicht ein – auch wenn er die Möglichkeit gehabt hätte, den Verteidiger zu ermahnen. Ob der Amtsrichter von der Option Gebrauch macht, die Äußerung der Anwaltskammer zur standesrechtlichen Überprüfung vorzulegen, war noch offen.

Verteidiger sieht ein „politisches Verfahren“

Strafverteidiger Till Weckmüller weist auf Nachfrage zurück, gedroht zu haben: „Es war keine ‚Drohung’, sondern das klare Aufzeigen, dass eine solche politische Verfahrensführung überprüft werden kann und damit nichts Weiteres als eine Ermahnung an das Einhalten der strafprozessualen Pflichten.“ Er habe „den Staatsanwalt erinnert, dass Vertreter des politischen Lagers, das er mit einem politischen Verfahren angeklagt hat, eventuell mal in Regierungsverantwortung kommen.“ Dann könnte möglicherweise überprüft werden, ob „so manche Anklage und Hausdurchsuchung“ nach „lege artis erfolgt“ sei, oder „ob politische Gründe ausschlaggebend“ gewesen seien.

Der Jurist ist überzeugt, dass eine Überprüfung dessen „vermutlich erst bei einem Regierungswechsel erfolgen würde“ und kritisiert: „Die Staatsanwaltschaft hat trotz mehrfacher Nachfrage und Aufforderung dazu nicht sagen können, welche Aussage welches objektive Tatbestandsmerkmal erfüllt hat.“ Wegen des für ihn politischen Charakters der Anklage hat er sein Plädoyer mit besagter Adaption eines Zitates des damaligen linksextremen APO-Anwalts Horst Mahler begonnen. Mahler wechselte später die Seiten. So wurde der verurteilte Holocaustleugner zu einer Ikone des Rechtsextremismus.

Reichlich Anknüpfungspunkte in den Rechtsextremismus

Weshalb aber spricht der Anwalt von Überprüfungen, sollte es durch die AfD eine Regierungsübernahme geben? Bei näherer Betrachtung seiner Person zeigt sich das Bild eines Juristen, der deutlich in einer politischen Richtung verortet werden kann. Weckmüller ist angestellt in der Kanzlei des ehemaligen AfD-Funktionärs Dubravko Mandic. Beide vertreten regelmäßig Mandanten aus dem rechtsextremen Spektrum – so auch den Vorerst-Verurteilten von Böblingen, der bei der Identitären Bewegung aktiv ist. Dieser war unseren Recherchen nach vor Jahren Vertreter der damaligen AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“. Aber: Die Kanzlei Mandic vertritt auch Mandanten im Bereich Ausländerrecht, deren Aufenthaltsstatus ungewiss ist und denen eine Ausweisung droht.

Zwei weitere Spuren Weckmüllers führen zur Politischen Rechten: Der Anwalt bestätigt gegenüber unserer Zeitung seine Teilnahme bei der „1. Erzgebirger Fight Night“ im Mai 2025, einem Kampfsportevent, zu dem laut Medienberichten auch Personen aus dem rechtsextremen Milieu gingen: „Dort waren geschätzt 800 bis 1000 Menschen, manche von ihnen auch rechtsgerichtet. Das ist schlicht ein soziologischer Querschnitt aus der Region.“ Zum Auftritt seiner Kanzlei im November in Halle/Saale bei der Buchmesse „Seitenwechsel“ sagt Weckmüller: „Dazu stehe ich selbstverständlich.“ Die Messe gilt wegen Ausstellern wie dem Antaios-Verlag von AfD-Vordenker Götz Kubitschek, dem österreichischen Sender AUF1 oder dem neurechten Jungeuropaverlag auch als Plattform für Rechtsextreme.

Der Prozess um die fünf Aktivisten der Identitären Bewegung wird nun an die nächste Instanz, das Landgericht Stuttgart gehen.

Prozess mit politischer Dimension

Urteil
Das Amtsgericht Böblingen verurteilte drei der fünf Angeklagten zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich erhielten sie Geldstrafen von jeweils 2000 Euro zugunsten des Seehauses in Leonberg. Die zwei übrigen müssen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Hintergrund
Im Vorfeld der vom Böblinger Gericht als Volksverhetzung gewerteten Tat hatte ein 53-jähriger türkischer Staatsangehöriger am 11. Mai 2023 zwei 44 und 45 Jahre alte Vorgesetzte ebenfalls türkischer Herkunft im Mercedes-Werk in Sindelfingen getötet. Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

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