Der Koalitionsvertrag sieht Reformen zum Wintersemester 2026/27 vor. Womit können Studierende rechnen?
Ab dem Wintersemester 2026/27 sollen Studierende laut dem Koalitionsvertrag mehr Unterstützung erhalten. Die Förderung soll an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und das BAföG langfristig digitaler gestaltet werden. Noch liegt kein Beschluss vor, aber die Ziele hat die Bundesregierung bereits formuliert. Was ist demnach genau geplant?
Erste BAföG-Erhöhung ab 2026: Mehr Geld für Miete
Der erste Reformschritt betrifft die Wohnkostenpauschale. Sie soll zum WS 2026/2027 von derzeit 380 Euro auf 440 Euro pro Monat steigen. Diese Erhöhung um rund 16 Prozent soll den gestiegenen Mieten in Universitäts- und Ausbildungsstätten Rechnung tragen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, dass die Freibeträge für Eltern und eigenes Einkommen künftig dynamisiert werden. Das bedeutet, dass sie regelmäßig automatisch angepasst werden, etwa an Lohn- oder Preisentwicklungen.
Ausblick: Schrittweise Anpassung des Grundbedarfs
Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Anhebung des Grundbedarfs, also der monatlichen Pauschale für Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Kleidung und Lernmittel. Dieser Teil des BAföG liegt derzeit (Stand Oktober 2025) bei 475 Euro und soll in zwei Stufen an das Grundsicherungsniveau angepasst werden:
Zum Wintersemester 2027/28 steigt der Grundbedarf laut den Plänen zunächst auf 50 Prozent des Grundsicherungsniveaus. Zum Wintersemester 2028/29 soll der zweite Schritt folgen und der Grundbedarf vollständig (100 Prozent) dem Grundsicherungsniveau entsprechen. Diese Anpassung erfolgt dauerhaft. Die Darlehensdeckelung, also die Obergrenze der Rückzahlungspflicht, bleibt unverändert.
Digitalisierung und Vereinfachung des BAföG
Auch organisatorisch soll sich einiges ändern. Das BAföG soll schneller, digitaler und einfacher werden. Geplant ist, dass der Antrag auf Studienstarthilfe künftig direkt im Hauptantrag enthalten ist. Außerdem sollen Folgeanträge vereinfacht und das gesamte Verfahren stärker digitalisiert werden.
Laut Plan soll zudem das Auslands-BAföG künftig zentral über das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgewickelt werden. Ziel ist eine einheitlichere Bearbeitung und kürzere Wartezeiten – ob das gelingt, bleibt abzuwarten.
Hinzuverdienst bleibt an Minijob-gekoppelt
Wer nebenbei arbeitet, muss sich keine Sorgen um seine Förderung machen: Die Hinzuverdienstgrenze bleibt weiterhin an die Minijob-Grenze gekoppelt. Damit können Studierende und Schüler weiterhin bis zur gesetzlichen Grenze hinzuverdienen, ohne Abzüge beim BAföG befürchten zu müssen.