Die Debatte um die Zukunft der innerstädtischen Gleisflächen nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nimmt weiter Fahrt auf. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg reagiert nun mit heftiger Kritik auf die Äußerungen des Aktionsbündnisses Stuttgart 21 zum geänderten Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Die Projektgegner hatten die neue Regelung begrüßt, nach der die innerstädtischen Gleisflächen im Rosensteinviertel am Hauptbahnhof nach Inbetriebnahme des Milliardenprojekts nach aktueller Lage nicht mehr für den Wohnungsbau genutzt werden könnten. „Eine solche Aussage ist an Zynismus nicht zu überbieten“, erklärt nun Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg.
Knapp 6000 Wohnungen geplant
In der Landeshauptstadt herrsche große Wohnungsnot, vor allem bezahlbarer Wohnraum werde benötigt. „In dieser Situation ist das Stadtentwicklungsprojekt Rosenstein eine Riesenchance, die nicht verspielt werden darf“, fordert Möller angesichts der erhofften knapp 6000 Wohnungen. Das Aktionsbündnis ignoriere schlicht die Bedürfnisse tausender Wohnungssuchender. „Offensichtlich“ handele es sich bei den Projektgegnern um Menschen, „die selbst gut mit Wohnraum versorgt und daher von der katastrophalen Lage auf dem Immobilienmarkt nicht betroffen sind“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer. Anders sei eine solche Haltung nicht zu verstehen.
Aus Sicht der Bauwirtschaft dringe die Stadt Stuttgart daher zu Recht auf eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Die Ende vergangenen Jahres von der Berliner Ampel-Koalition deutlich verschärften Vorgaben zur Aufgabe von Gleisflächen hält OB Frank Nopper für verfassungsrechtlich bedenklich und fordert eine abermalige Überarbeitung des Gesetzes. Und auch den Landtag hat die Diskussion bereits erreicht. In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) fordert die FDP-Fraktion eine rechtliche Einordnung und somit letztlich Klarheit darüber, ob und wie es mit den Gleisanlagen am Hauptbahnhof weitergehen kann. Hingegen warnen die S 21-Gegner vor einer „Verwässerung“ der neuen Gesetzesvorlage, einer aus ihrer Sicht möglichen „Lex Stuttgart 21“.
Vorteil von Stuttgart 21 nicht verlieren
Eine solche Vorgehensweise würde aus Sicht der Bauwirtschaft weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Es gehe schließlich um den Bau von rund 5800 Wohnungen für rund 10 000 Menschen in zentraler Lage. „Wir fordern, dass schnellstmöglich die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Rosenstein geschaffen werden“, betont Möller. Dabei dürfe es keine Abstriche geben. Ansonsten könne der große Vorteil von Stuttgart 21 – nämlich die städtebauliche Nutzung der nicht mehr benötigten Gleisanlagen durch die Schaffung eines unterirdischen Hauptbahnhofs – nicht voll ausgeschöpft werden. Angesichts der aktuellen Wohnungsbaukrise könne man es sich nicht leisten, appelliert der Geschäftsführer, „das zukunftsweisende Projekt Stuttgart-Rosenstein links liegen zu lassen“.