E-Scooter in Stuttgart Scooter-Nutzer sollen sich wie Radfahrer verhalten

Auch Schnee hat jüngst E-Scooter-Nutzer in Stuttgart nicht abgeschreckt. Foto: Christoph Schmidt/dpa

In Deutschland sind neue Regeln für E-Scooter beschlossen worden. Was bedeutet das für Stuttgart?

Stadtentwicklung & Infrastruktur: Andreas Geldner (age)

E-Scooter-Fahrer werden künftig wie Radler behandelt. So kann man den vor kurzem vom Bundesrat auf den Weg gebrachten Gesetzesentwurf zusammenfassen, der den Umgang mit den immer wieder konfliktträchtigen Vehikeln in geordnete Bahnen lenken soll. „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“, so lautet der bürokratische Name für die Neuregelung, die Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.

 

Stuttgart hat dem Gesetz vorgegriffen

In Stuttgart dürfte sich aber nach Aussagen der Stadtverwaltung dadurch gar nicht so viel ändern. „Die Neuregelung bestärkt die Stadt in ihrer bisherigen Vorgehensweise“, sagt Stadtsprecher Oliver Hillinger. Dazu gehört vor allem die im Gesetz nun klar definierte Möglichkeit für die Kommunen, den Leihanbietern genaue Spielregeln aufzuerlegen.

Anfang 2024 hat die Stadt erstmals probeweise Lizenzen für die Anbieter eingeführt. Im Januar des vergangenen Jahres wurden sie dann für die schon bisher präsenten vier Anbieter Bolt, Dott, Lime und Voi für zwei Jahre fest vergeben.

Diese Lizenzen regeln etwa, wie viele E-Scooter in der City unterwegs sein dürfen. Vor allem in der Innenstadt nutzt Stuttgart bereits die im neuen Gesetz verankerte Möglichkeit, es nur auf festen Flächen zu erlauben, dass Leih-Scooter abgestellt werden. „Bisher wurden über 50 Abstellflächen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung“, sagt der Sprecher.

Gleichberechtigte Nutzung der Radwege

Beim zentralen Punkt des Gesetzes, der rechtlichen Gleichstellung von Scooter-Nutzern mit Radfahrern, was etwa die gleichberechtigte Nutzung der Radwege bedeutet, prüft die Stadt noch, wie sie vorgehen wird. Es gibt nämlich im Einzelfall die Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Radwege durch Scooterfahrer mithilfe einer zusätzlichen Beschilderung zu verbieten. Bei einem grünen Pfeil an einer roten Ampel dürfen sie nun analog zu Radfahrern künftig abbiegen.

Die Gleichstellung von Scootern mit dem Rad könne für Fußgänger durchaus Belastungen bringen. Für Fußgängerbereiche gelte: „Wenn Fahrzeuge zugelassen werden, müssen diese Verkehrsarten besondere Verpflichtungen zum Schutz des Fußverkehrs, vor allem die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit beachten.“

Unfallzahlen 2024 und 2025 auf demselben Niveau

Insgesamt begrüßt man in Stuttgart, wo es in der Stadtverwaltung ein eigenes Leih-Scooter-Team gibt, die künftige Gleichbehandlung. Dies sei für alle Beteiligten transparenter.

Bei einem Vergleich des Jahres 2024 mit den aktuellsten vorliegenden Unfallzahlen für das erste Halbjahr 2025 sind die Werte relativ stabil.

Im Gesamtjahr 2024 gab es 147 Unfälle mit E-Scootern im Stadtgebiet. Davon wurden 106, also Dreiviertel, von den Fahrerinnen und Fahrern selbst verursacht. Zwischen Januar und Juni 2025 zählte man 77 Unfälle, davon 58 selbst verschuldet – ebenfalls Dreiviertel. Wenn man diese Werte auf das Gesamtjahr 2025 hochrechnet, wird die Unfallsituation aktuell weder schlechter noch besser. Die Zahlen umfassen sowohl Leih- als auch Privatfahrzeuge.

Höhere Bußgelder sollen abschrecken

Von den im Gesetzesentwurf erhöhten Bußgeldern erhofft sich Stuttgart eine abschreckende Wirkung. Wenn ein Gehweg regelwidrig, also etwa zu schnell befahren wird, kostet dies künftig genauso viel wie bei Radfahrern, also 25 statt bisher 15 Euro. Wenn verbotenerweise mehrere Personen auf einem Scooter stehen, springt das Bußgeld sogar von 5 Euro auf 25 Euro.

Bei falsch parkenden Leihscootern erhält der Vermieter erst einmal den Bescheid und muss den verantwortlichen Fahrer ausfindig machen. Die Strafe wird anschließend vom Kundenkonto eingezogen.

Eine Neuregelung wird weithin sichtbar sein: Alle von 2027 an neu zugelassenen Scooter, ob privat oder gewerblich, müssen mit Blinkern ausgestattet sein.

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