Der iranische Gewerkschafter Danila Bamdadi erhält nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Er sagt: „Ich kämpfe weiter.“

Der iranische Gewerkschafter Danial Bamdadi, der sich seit Jahren hauptberuflich im Verein zur Bewahrung der Demokratie der Gewerkschaft IG Metall mit Rechtsextremismus in der Gesellschaft und in den Betrieben beschäftigt, wäre aus Sicht der Ausländerbehörde des Rems-Murr-Kreises und jetzt auch nach Meinung des Stuttgarter Verwaltungsrichters Christoph Wahlicht kein guter Deutscher. Zwei Wochen nach der denkwürdigen Verhandlung hat die Pressestelle des Gerichts am Montag die Ablehnung der Klage des 30-Jährigen auf Einbürgerung kommuniziert (Az: 4 K 797/24). Begründung: Er soll linksextremistische Gruppierungen „unterstützt“ haben.

 

„Ich mache weiter – jetzt erst recht!“ kündigte er gegenüber dieser Zeitung an. Die Berufung wurde allerdings nicht zugelassen. Bamdadi kann aber innerhalb eines Monats einen generell wenig aussichtsreichen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof stellen. Außerdem steht es ihm frei, jederzeit erneut einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.

„Traurig und erschüttert“

Bamdadi sagte, er sei „traurig und erschüttert, dass meine Klage abgelehnt wurde. Was ich jetzt fühle, ist weitaus mehr als Enttäuschung. Ich will ja Deutscher werden und hier eine Familie gründen. Außerdem geht es um meine Existenz.“ Die Entscheidung des Gerichts treffe nicht nur ihn. Es gehe darum, „ob demokratisches Engagement gegen Rechts anerkannt oder bestraft wird“.

Das für den Waiblinger Bamdadi zuständige Landratsamt Rems-Murr-Kreis hatte sich bei seiner Festlegung vornehmlich, vermutlich sogar ausschließlich auf Feststellungen des Landesamts für Verfassungsschutz gestützt. Auch auf offensichtlich falsche, wie das Beispiel einer angeblichen Teilnahme Bamdadis an einer aus dem Ruder gelaufenen Mai-Demo 2023 in der Stuttgarter City zeigte. Tatsächlich war er zu diesem Zeitpunkt Verantwortlicher für eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund angemeldeten Veranstaltung in Schorndorf. Bamdadi fragt sich deshalb, wie Behauptungen des Verfassungsschutzes falsch und dennoch glaubwürdig sein könnten. Es seien Fehler passiert, „die gravierende Folgen für mein Leben haben“.

Jugendsünden wurden dem Iraner zum Vorwurf gemacht

Trafen auf öffentlichen Kundgebungen Bamdadi als geladener Experte und linksextremistische Gruppen im Publikum zufällig aufeinander, wurde ihm das zum Vorwurf gemacht. Recherchierte er in Gerichtsverhandlungen im links- und rechtsextremistischen Spektrum, stieß seine Arbeit bei den Verfassungsschützern ebenfalls auf Skepsis. Zudem wurden ihm einige viele Jahre zurückliegenden (letztlich eingestellte) Verfahren wegen Landfriedensbruch und einer angeblichen Ohrfeige zum Verhängnis.

Das Gericht ist zum Schluss gekommen, der Einbürgerungsantrag sei zu Recht abgelehnt worden. Der 30-jährige Kläger, der sich seit seiner Einreise im Jahr 2012 legal im Bundesgebiet aufhalte, habe sich „nicht glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt“. Tausende Unterstützer, darunter hochrangige Gewerkschaftsvertreter und Berliner Politprominenz haben in persönlichen Stellungnahmen im Internet das Gegenteil behauptet.

Verdi protestiert gegen das Urteil

Maike Schollenberger, Landesbezirksleiterin der Gewerkschaft Verdi in Baden-Württemberg, kommentiert das Urteil wie folgt: „Danial Bamdadi wird von Landkreis, Verfassungsschutz, Innenministerium und jetzt auch dem Verwaltungsgericht zur Last gelegt, seine beruflichen Aufgaben für seinen Arbeitgeber, einen von uns Gewerkschaften getragenen Verein, hundertprozentig engagiert erfüllt zu haben. Deshalb ist das gesamte Verfahren mit der gestrigen Entscheidung und ihrer in Teilen beunruhigenden Begründung auch ein Schlag gegen die Gewerkschaften, zu deren DNA seit dem Krieg der Antifaschismus gehört.“ Hochgradig irritiert sei man darüber, dass das Gericht den Verfassungsschutz nicht vorlade, obwohl im Verfahren belegt worden sei, dass Teile der Vorwürfe erfunden seien.

Hat der iranische Gewerkschafter die Antifa unterstützt?

Die Einbürgerung ist laut Gericht ausgeschlossen, „weil Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Vergangenheit linksextremistische Bestrebungen verfolgt hat und gegenwärtig solche Bestrebungen noch unterstützt“. Tatsächlich behauptet das Gericht zudem, Bamdadi habe 2017 den AfD-Stadtrat Eberhard Brett geschlagen. Aus heutiger Sicht erscheint es als Fehler, dass sich der Gewerkschafter seinerzeit aus falsch verstandener Solidarität nicht gegen den Vorhalt gewehrt hatte, der ihm eine Strafe von 30 Sozialstunden einbrachte. Heute sagt er, er habe damals weder eine Ohrfeige verteilt noch den Stadtrat angespuckt. Im Jahr 2021 soll er aber auch noch an einer Solidaritätskundgebung zu Gunsten zweier angeklagter und später verurteilter gewaltbereiter Linksextremisten teilgenommen haben.

Das Gericht erwartet Distanz zu Linksextremisten

Der Kläger wirkt laut Gericht zudem „im Rahmen seines privaten und beruflichen Engagements gegen Rassismus, Populismus und rechtsextreme Entwicklungen in breit aufgestellten Bündnissen jedenfalls auch mit lokalen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen zusammen“. Dadurch würden die Aktionsmöglichkeiten und das Rekrutierungsfeld der Antifa erweitert, ihnen der Anschein der Legitimität verschafft und ihre Stellung in der Gesellschaft begünstigt. Laut Gericht ist von einem Einbürgerungsbewerber aber zu erwarten, „bei seinem Engagement auf die Einbindung und Unterstützung gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen zu verzichten“.

Danial Bamdadi (re.) auf einer Bühne mit der Landtagspräsidentin Muhterem Aras (li.) Foto: DGB/dig it! media

Der Gewerkschafter habe nicht glaubhaft gemacht, sich von dieser Unterstützung abgewandt zu haben. Das sieht Bamdadi ganz anders. Als Gewerkschafter sei es für ihn selbstverständlich, an Demonstrationen teilzunehmen - wie es Millionen andere Menschen auch tun, die sich gegen Rechtsradikalismus einsetzten. „Dass mir daraus nun ein extremistisches Motiv konstruiert wird, zeigt ein gefährliches Muster.“

Mit ihm oder seinen Äußerungen vor Gericht habe das Urteil wenig zu tun“, so Bamdadi. Seiner Meinung nach habe er alle Vorwürfe entkräftet. Der Erklärung des Gerichts entnimmt er, „dass mir vorgeworfen wird, dass ich - wie meine Arbeit das vorsieht - Kontakte pflege“. Dass das Gericht ihn mittels Kontaktschuld für gewaltbereiten Linksextremismus mitverantwortlich mache, schockiere ihn zutiefst.

Der iranische Gewerkschafter wundert sich: Kein Wort zur Lebensleistung

Bamdadi wundert sich darüber, dass seine mehrstündigen persönlichen Einlassungen, in denen er seine Arbeit als Experte für rechtsextreme Umtriebe und Berater von Betriebsräten und Vertrauensleuten in Sachen Rechtsextremismus darlegte, in der Pressemitteilung zum Urteil überhaupt keine Erwähnung gefunden hätten. Das gilt auch für die Beschreibung seines Lebenswegs.

Bamdadi ist als Jugendlicher vor Repressionen des Sicherheitsapparats aus dem Iran geflüchtet. In Deutschland habe er für den Erhalt demokratischer Strukturen gegen rechte Umtriebe und deren Verantwortliche anfangs zu emotional agiert, räumt er „Jugendsünden“ ein. Die meisten Verfahren wurden aber eingestellt. Heute stehe er auf dem Standpunkt, dass weder Gewalt noch Ausgrenzung geeignete Mittel seien, Extremismus zu bekämpfen.