Einzelkandidatin in Böblingen Bundestagswahl: Fridi Miller darf auf den Wahlzettel

Fridi mit ihrem Porsche Boxster wirbt für sich und den Weltfrieden. Foto: privat

Fridi Miller macht wieder das, was sie am liebsten tut: Sie kandidiert – diesmal bei der Bundestagswahl. Warum darf die für geschäftsunfähig erklärte Böblingerin das überhaupt?

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Ihr Wahlkampffahrzeug – ein Opel Combo mit großem Laderaum – muss sie erst wieder anmelden. Aber der Porsche mit den Werbeaufklebern tut es bis dahin auch. Auf die vorgezogene Bundestagswahl, die am 23. Februar stattfinden soll, ist Friedhild „Fridi“ Miller besser vorbereitet als manche Partei. Da macht sie wieder das, was sie am liebsten tut: Sie kandidiert. Die Wählbarkeitsbescheinigung habe sie schon beim Böblinger Bürgeramt abgeholt und zum Landratsamt geschickt, sagt die 55-Jährige.

 

Ihr Titel als „Dauerkandidatin“ war zuletzt in ernster Gefahr gewesen. Bei mehr als 100 Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg war Miller in der Vergangenheit schon erfolglos angetreten, die OB-Wahl in Stuttgart 2020 war ihre 112. Kandidatur. „Notruf 1-1-2“ witzelte Fridi damals. Doch dann erhörte die große Politik die Hilferufe. Um die Flut von so genannten Spaßkandidaten zu brechen, änderte der Landtag die Bestimmungen in der Gemeindeordnung.

Der Landtag erlässt eine „Lex Fridi“

Seither ist nicht mehr wählbar, wer „nach Paragraf 104 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsunfähig ist“. Viele sprachen von einer „Lex Fridi“. Denn genau das trifft auf sie nach verschiedenen Gerichtsurteilen zu. Seit 2020 steht die selbst ernannte Aufklärungspolitikerin „wegen einer psychischen Erkrankung“ unter gesetzlicher Betreuung. Zudem sei sie nicht in der Lage, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten, stellte ein Gericht fest. Miller hält das für eine Unverschämtheit. „An meinen Schriftsätzen sitze ich manchmal mehr als zehn Stunden.“

Nicht nur Millers Kandidaturen, sondern auch ihre anschließende Klagewut nervte die Verantwortlichen in den Kommunen nämlich zusehends. Meist zog sie nach verlorener Wahl umgehend vor Gericht, zuletzt nach einer Beigeordnetenwahl in Tübingen. Ihr juristisches Geschick ist durchaus beachtlich. Zwar verlor sie auch diesen Fall, die Gerichtskosten musste aber die Stadt Tübingen zahlen, weil Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) vorschnell die gewählte Kandidatin ernannt hatte.

Bei Bundestagswahlen gelten allerdings ohnehin andere Gesetze. Nach dem Bundeswahlgesetz könnte Fridi Miller nur ausgeschlossen werden, wenn ihr ein Gericht die Wählbarkeit ausdrücklich aberkennt. Dies ist nicht geschehen. Bloße Geschäftsunfähigkeit ist hingegen kein Hinderungsgrund. Auch ihr gesetzlicher Betreuer kann nicht eingreifen. „Ich bin gespannt, wie sie mich jetzt noch loswerden wollen. Für eine Gesetzesänderung ist es ja zu knapp“, sagt Miller.

Und wie finanziert sie ihren Wahlkampf?

Wie schon 2017 und 2021 werde sie im Wahlkreis Böblingen als Einzelkandidatin antreten. Bisher war ihr Erfolg allerdings überschaubar. 2017 kam sie auf 0,5 Prozent der Erststimmen, 2021 bei größerer Konkurrenz nur noch auf 0,1 Prozent. Immerhin habe sie die Kandidatin der MLPD hinter sich gelassen. Diesmal hofft sie auf einen Achtungserfolg. „So wie es überall gerade läuft, könnten es schon fünf Prozent werden.“

Die Finanzierung des Wahlkampfs sei kein Problem. „Meine Plakate von den Bürgermeisterwahlen sind ja neutral gehalten. Die kann ich wieder verwenden.“ Ansonsten lebt die einstige Sekretärin von Erspartem, ihrer Berufsunfähigkeits- und ihrer Daimler-Rente. 20 Jahre lang arbeitete sie bei dem Autobauer, ehe sie 2008 mit einer Abfindung ausschied. „In die Politik“ ging sie, nachdem ihr 2014 das Sorgerecht für ihre Tochter aberkannt worden war. Inzwischen ist das Mädchen 18 Jahre alt, darf selbst bestimmen und wohnt wieder bei der Mama. Trotzdem will Fridi weiterkämpfen, zur Not auch ohne Geschäftsfähigkeit, aber im Bundestag.

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