Entschädigung bei Zug-Pannen? Bahnfahrt zum Flughafen – ein Risiko
Von Stuttgart aus ist die Bahnanreise zum Flughafen Frankfurt attraktiv – doch auf eine Fluggastentschädigung bei Verspätungen kann man nicht hoffen.
Von Stuttgart aus ist die Bahnanreise zum Flughafen Frankfurt attraktiv – doch auf eine Fluggastentschädigung bei Verspätungen kann man nicht hoffen.
Mit dem Zug zum Flughafen Frankfurt – das ist von Stuttgart aus attraktiv. 27 ICE und IC fahren täglich direkt dorthin, in rund einer Stunde 15 Minuten. Vor einigen Tagen haben aber Dutzende von Fluggästen erlebt, was für ein Risiko die Bahnanreise birgt. Das Szenario: An Gleis 9 steht der ICE nach Hamburg bereit. Eine Viertelstunde vor der Abfahrt wird es im Zug dunkel – ein Softwareproblem. Die Minuten verstreichen, keine Information. Eine halbe Stunde später fährt direkt gegenüber der nächste ICE Richtung Flughafen ein. In letzter Minute die Aufforderung: Fluggäste nach Frankfurt bitte in diesen Zug umsteigen.
Mehrfaches Umsteigechaos Dann die Durchsage: Auch bei diesem ICE hakt die Software. Keine Info, dass in einer weiteren halben Stunde ein dritter Zug fährt. Obwohl dessen Ankunftsgleis nun blockiert ist, wird der Gleiswechsel in letzter Minute verkündet. Da Passagiere aus zwei weiteren Zügen sich hineinquetschen, erhält auch dieser Zug 15 Minuten Verspätung.
Die Pannenserie wirft die Frage auf: Ab wann gibt es Anspruch auf Entschädigung? Die Sache ist kompliziert.
Fall 1: Zug und Flug auf einem Ticket Die Lufthansa bietet von Stuttgart aus Kombitickets für Zug und Flug an. Der Zug bekommt sogar eine Flugnummer. Die Fluglinie ist bei Verspätungen des Zubringers verantwortlich. Sie muss kostenfrei umbuchen und Zusatzkosten erstatten.
Die EU-Fluggastrechte, die bei Verspätungen bis zu 600 Euro gewähren, gelten aber nicht. Wer dagegen den klimaschädlichen Kurzstreckenflug Stuttgart-Frankfurt wählt, hat diesen Anspruch.
Fall 2: Rail&Fly-Fahrkarte Auf den ersten Blick sieht das Angebot sehr ähnlich aus: Man bucht bei einer Airline einen Flug und bekommt dazu eine Bahnfahrkarte. Aber rechtlich ist der Unterschied gravierend. Die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft sind Null, wenn sie nur Vermittler ist. Es bleiben die Fahrgastrechte bei der Bahn – und die Hoffnung, dass die am Kauf beteiligte Airline gratis umbucht. Verpflichtet ist sie dazu nicht. Bei einer Zugverspätung von einer Stunde bekommt man ein Viertel des Fahrkartenpreises erstattet, ab zwei Stunden die Hälfte. Bei einem typischen Preis von 35 Euro für ein Rail&Fly Ticket Stuttgart-Frankfurt Flughafen landet man bei maximal 17,50 Euro – statt bis zu 600 Euro wenn man sich durch einen verspäteten Flugzeugzubringer bei einem Langstreckenflug um mehr als drei Stunden verspätet. Anders ist es, wenn das Rail&Fly-Ticket Bestandteil einer Pauschalreise ist. Hier gelten die Rechte für solche Reisepakete, aber nicht die EU-Flugentschädigung.
Fall 3: Selbst gebuchtes Bahnticket Weder Bahn noch Fluggesellschaft haften. Ob eine Airline kulant umbucht, ist im Vergleich zu Rail&Fly unsicher. Denn mit dem Bahnticket hat sie nichts zu tun. Und für die Deutsche Bahn ist es egal, wofür man das Ticket gekauft hat.
Das Recht geht an der Realität vorbei „Zentrales Problem ist, dass bei Verbindungen mit unterschiedlichen Verkehrsträgern diese getrennt betrachtet werden“, sagt Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr. Diese bietet eine für Verbraucher kostenlose außergerichtliche Vermittlung an. „Es fehlt an Transparenz und es gibt zahlreiche Produktvarianten“, sagt Berlin. So sei etwa bei einem Rail&Fly-Ticket vielen nicht klar, dass die Airline häufig gar kein Vertragspartner ist. Bisher halte die deutsche Rechtssprechung daran fest, dass die Erstattung von Folgekosten eines verpassten Anschlusses ausgeschlossen ist. „Höchstrichterlich ist das aber nicht geklärt“, sagt Berlin.
Über Kulanz hüllt man sich in Schweigen Die Unternehmen reden ungern über Kulanz. „Reisende sind für eine rechtzeitige Anreise zum Flughafen eigenständig verantwortlich, dies gilt auch im Falle der Nutzung von Rail&Fly-Tickets“, sagt eine Sprecherin der Fluglinie Condor. „Anspruch auf Erstattung von Folgekosten, die durch eine Zugverspätung oder einen Zugausfall entstanden sind, etwa die Kosten für einen verpassten Flug, besteht im Rahmen der Fahrgastrechte grundsätzlich nicht“, sagt ein Bahnsprecher mit Blick auf selbst gebuchte Fahrkarten. Bei Rail&Fly seien Fluglinien oder Reiseveranstalter die Ansprechpartner, nicht die Bahn.
Hilft eine Schlichtung? Christof Berlin rät Fahrgästen, sich bei Konflikten an die Schlichtungsstelle zu wenden. Es gebe bei rechtlichen Unklarheiten oft Spielräume für Kulanz im Einzelfall. Die EU wolle Reiseketten mit mehreren Verkehrsmitteln mit einer neuen Verordnung besser abbilden, sagt er: „Bisher gehen die Regelungen an der Realität vorbei.“
Das Niveau der bisherigen Fluggastentschädigungen wird es nicht geben. Es geht um einen Mindestschutz, wenn es ein einheitlicher Vertrag ist. Dann soll für verpasste Anschlüsse zumindest der Weitertransport garantiert werden.