Esslinger Bücherei-Debatte Ärger um Instagram-Filme der Stadt zum Bürgerentscheid

Auf den Social-Media-Kanälen der Stadt bewertet der städtische Architekt Philipp Kopper beide Bücherei-Alternativen. Foto: Roberto Bulgrin

Vor dem Bürgerentscheid zur Esslinger Bücherei bewertet die Stadtverwaltung beide Standorte in Social-Media-Beiträgen. Vier Ratsfraktionen sehen das kritisch.

Vor dem Bürgerentscheid am 8. März nimmt die Debatte über den Standort der Esslinger Stadtbücherei Fahrt auf. Auf ihren Social-Media-Kanälen äußert sich die Stadtverwaltung zu beiden Varianten – einer Modernisierung der Bücherei im Bebenhäuser Pfleghof und einem Umzug ins frühere Modehaus Kögel. Was man im Rathaus als „sachliche Informationen im Videoformat“ verteidigt, kritisieren Teile des Gemeinderats als unangemessenen Versuch, die Bürgerschaft zugunsten von Kögel zu beeinflussen. Die Verwaltung findet: „Der Inhalt der Videos ist in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.“ Dagegen monieren Kritiker, dass die Kurzfilme „einseitig Einfluss auf den laufenden Bürgerentscheid nehmen“. Besonders irritierend finden sie, dass die Stadt eine Kommentierung der umstrittenen Kurzfilme nicht zulässt.

 

Die Kommunikationsabteilung der Verwaltung hat vier Videos produziert, die auf den Facebook- und Instagram-Kanälen der Stadt veröffentlicht werden. Stadtarchitekt Philipp Kopper vergleicht Aspekte beider Standorte. Themen sind Flächen, Standortpotenziale, Barrierefreiheit sowie Kosten und Zeitplan. „Anders als bei unseren sonstigen Beiträgen ist die Kommentarfunktion bei diesem Video deaktiviert. Wir bitten um Verständnis“, lässt die Stadt Facebook- und Instagram-Nutzer wissen.

Vier Esslinger Ratsfraktionen üben Kritik

Der hauchdünne Gemeinderats-Beschluss zum Bücherei-Umzug steht nun auf dem Prüfstand. Foto: privat

Doch im Gemeinderat haben längst nicht alle Verständnis für dieses Vorgehen: Die CDU sieht den Anspruch einer neutralen Darstellung durch die Verwaltung „nur teilweise erfüllt“ und fragt nach den rechtlichen und kommunikativen Leitlinien der Stadtverwaltung während des laufenden Bürgerentscheids. Fraktionschef Tim Hauser bittet um Aufklärung, weshalb die Kommentarfunktion bei diesen Beiträgen deaktiviert wurde, während die Möglichkeit zur Kommentierung bei anderen Themen nicht eingeschränkt wird.

Fraktionschefin Rena Farquhar (FDP/Volt), eine der Initiatorinnen des Bürgerentscheids, sieht derzeit „eine besonders sensible Phase der kommunalen Willensbildung“. Bereits der erste von der Stadt veröffentlichte Social-Media-Beitrag erscheine geeignet, „einseitig Einfluss zu nehmen“. Und weiter heißt es in der Anfrage von FDP/Volt: „Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten politischen Debatte halten wir es für dringend erforderlich, durch Transparenz, Ausgewogenheit und nachvollziehbare Kommunikation zu einer Befriedung der Situation und zur Stärkung des Vertrauens in Verwaltung und demokratische Verfahren beizutragen.“ Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der verschickten fehlerhaften Briefwahlunterlagen.

AfD-Fraktionschef Stephan Köthe moniert, dass die Argumente der Kritiker eines Kögel-Kaufs in den Kurzfilmen nicht gleichgewichtet berücksichtigt würden. Die Videos verletzen nach seiner Ansicht „die Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung, weil überwiegend nur die Vorteile, welche durch den Kauf des Kögels entstehen, genannt werden, wesentliche Kritikpunkte aber nicht zur Sprache kommen“. Köthe fragt nach „Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeitsarbeit nicht für die Interessen Einzelner instrumentalisiert wird“. Kritik kommt auch von Hermann Beck (WIR/Sportplätze erhalten), ebenfalls Initiator des Bürgerentscheids: „Um der Neutralitätspflicht zu genügen, gilt: Information statt Propaganda. Das beinhaltet, über Kosten und Folgen der verschiedenen Optionen zu informieren.“ Es dürfe nicht der Anschein amtlicher Einseitigkeit erweckt werden.

Die Stadtverwaltung beruft sich auf das Verwaltungsgericht Freiburg und erklärt: „Das Sachlichkeitsgebot wurde eindeutig nicht verletzt.“ Kommunen müssten bei einem Bürgerentscheid „lediglich das Sachlichkeitsgebot beachten, nicht aber das bei Wahlen für den Staat geltende Neutralitätsgebot“. Gemeindeorgane dürften öffentlich wertend Stellung nehmen. Bei den beanstandeten Videos handle es sich um eine „sachliche Darstellung der Fakten“. Sie dienten „der sachlichen Information der Bürgerinnen und Bürger, um ihnen eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen“. In den Videos würden „die sachlichen Informationen zu beiden Standorten gleichermaßen dargestellt“.

Im Rathaus sieht man keinen Anlass zur Kritik

Die Esslingerinnen und Esslinger haben am 8. März das vermutlich letzte Wort. Foto: Roberto Bulgrin

Dass trotz kontroverser Debatte keine Kommentierung der umstrittenen Kurzfilme möglich ist, findet man im Rathaus nicht problematisch: „Die Stadtverwaltung misst der Möglichkeit zur öffentlichen Rückmeldung und zum sachlichen Austausch auf ihren Social-Media-Kanälen grundsätzlich eine hohe Bedeutung bei“, wird erklärt. Diese Kanäle dienten „der transparenten Information, der Einordnung städtischer Themen sowie dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern“. Die Social-Media-Auftritte der Stadt seien keine formalen Beteiligungsverfahren, sondern „ergänzende Informations- und Kommunikationsangebote“. Eine rechtliche Verpflichtung zur dauerhaften Öffnung der Kommentarfunktion bestehe nicht. Deshalb behalte man sich wie bisher schon vor, „die Kommentarfunktion situativ zu begrenzen oder vorübergehend zu deaktivieren“.

Die Bürger entscheiden erneut

Bürgerbegehren
 Ende Juni 2025 hat der Esslinger Gemeinderat mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, das frühere Modehaus Kögel zu kaufen und die Stadtbücherei dorthin zu verlegen. Daraufhin starteten die Stadträte Hermann Beck, Rena Farquhar und Martin Auerbach ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheids über die Zukunft der Bücherei. 9740 Unterschriften wurden gesammelt, 8312 Unterschriften hat die Stadt als gültig anerkannt. Damit war ein Bürgerentscheid beschlossen, der nun am 8. März stattfinden soll.

Querelen
 Schon kurz nach dem Start des Bürgerbegehrens hatten die Initiatoren ein Schreiben des Ordnungsamts erhalten, in dem strenge Regeln formuliert waren. Was die Stadt als Hinweise auf geltende gesetzliche Regelungen bezeichnete, werteten Farquhar, Beck und Auerbach als Versuch der Behinderung. Da war etwa zu lesen: „Eine Verteilung von Flyern ohne ein kleines Präsent wird im Bereich der Fußgängerzonen grundsätzlich nicht zugelassen, da das Informationsmaterial häufig weggeworfen wird und dann die Stadtreinigung mit der Beseitigung des Mülls beschäftigt ist.“ Die Stadt musste schließlich zurückrudern.

Weitere Themen