Fall Luca S. aus Esslingen Waffenexperte nährt Zweifel an Darstellung der Staatsanwaltschaft

Blumen an der Trauerstelle für Luca S. in Esslingen. Der Waffenexperte Lars Winkelsdorf (rechts) sagt: Wahrscheinlich hätte es nicht soweit kommen müssen. Foto: Ines Rudel/privat

Der Waffenexperte Lars Winkelsdorf wirft den Ermittlern Fehler bei der Bewertung der Waffe vor, mit der Luca S. getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer Sicht der Dinge.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Nachdem die Staatsanwalt Heilbronn vor wenigen Wochen zu dem Ergebnis gekommen war, dass im Fall Luca S., der im November 2024 in Esslingen in der Straße Am Kronenhof erschossen worden war, keine Behördenversäumnisse vorliegen würden, werden Zweifel an dem Prüfvorgang laut. Der Waffenexperte Lars Winkelsdorf, der unter anderem im Bundestag als Sachverständiger bei Fragen zum Thema Waffenrecht geladen war, sieht Lücken in der Darstellung der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft bleibt dabei: Die Behörden müssen sich keine Vorwürfe machen.

 

Nach dem gewaltsamen Tod des Luca S. hatte das Umfeld des damals 32-Jährigen die Ermittler dafür kritisiert, angeblich zu spät aktiv geworden zu sein: Es habe im Vorfeld viele Anzeichen dafür gegeben, dass der Täter, ein 61 Jahre alter und polizeibekannter Mieter, die Bluttat geplant habe, dass er schwere Verhaltensauffälligkeiten habe, Morddrohungen gegenüber der Familie ausgesprochen habe, und dass er sich eben damit gebrüstet haben soll, selbstgebaute Waffen zu besitzen.

Besonders die Passagen, in denen die Staatsanwaltschaft die Waffe beschreibt, werfen für den Experten Winkelsdorf Fragen auf und stützen die Kritik der Familie von Luca S. an dem Prüfbericht, den sie für unausgegoren hält; die Beschreibung der Eigenschaften der Waffe basiert wohl auf einer Zeugenaussage eines Mieters, der einst ebenfalls in dem Haus wohnte, das Schauplatz der dramatischen Ereignisse wurde. Ihm soll der Täter die Waffen gezeigt haben, woraufhin sich der besorgte Mieter an die Polizei gewandt hatte.

„Ziemlich eindeutig“ ein Schießkugelschreiber

Für Winkelsdorf deutet die Zeugenbeschreibung der Tatwaffe ziemlich eindeutig auf einen sogenannten Schießkugelschreiber hin. „Die Eigenschaften, wie das von der Staatsanwaltschaft Heilbronn zitierte acht Zentimeter lange Metallrohr und ein Klickmechanismus als Abzug, klingen nach einem solchen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand, dessen Besitz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann“, sagt er gegenüber unserer Zeitung.

Damit kommt Winkelsdorf zu einer völlig anderen Einschätzung als die Staatsanwaltschaft. Sie kam zu dem Schluss, dass aufgrund der Beschreibung „objektiv nicht auf ein Schussgerät zu schließen“ sei, wie sie in ihrem Prüfbericht schrieb.

„Ein Schießkugelschreiber ist per Definition eine Pistole, die auf kurze Distanzen tödliche Wirkung entfalten kann“, sagt Winkelsdorf. Selbst wenn die Polizisten, die die Zeugenaussage aufgenommen hatten, mit der Waffengattung nicht vertraut seien, hätte der Dienstweg sein müssen, den Fall zur kriminaltechnischen Prüfung an Experten zu übergeben. „Das ist offensichtlich nicht passiert“, so Winkelsdorf.

Experte: Defizite bei der Durchsetzung des Waffengesetzes

Weiter bemängelt Winkelsdorf am Prüfbericht der Staatsanwaltschaft, dass die Zeugenbeschreibung der Waffe gar nicht an die für Esslingen zuständige Waffenbehörde weitergeleitet wurde, da diese mit Berufung auf das angeblich harmlose „Klickding“ nicht zuständig gewesen sei. „Insgesamt zeigt das erhebliche Defizite bei der Durchsetzung des Waffengesetzes in Baden-Württemberg - nicht nur im Waffenvollzug“, sagt Winkelsdorf. Mit Blick auf andere Schießereien, die sich im Land gehäuft hätten, spricht er gar von einem „Kontrollverlust der Behörden.“

Der Tatort: Das niedergebrannte Haus in Esslingen Foto: Ines Rudel

Auch Rolf Seufferle, Luca S.’ Vater, der miterleben musste, wie sein 61-Jähriger Mieter seinen Sohn erschoss, das Haus niederbrannte und eine selbst gebastelte Waffe im Anschluss gegen sich selbst richtete, hatte scharfe Kritik an den Ergebnissen des Prüfberichts geübt. Er sprach kurz nach der Veröffentlichung vom „Krähenprinzip“, also wenn die eine Krähe der anderen kein Auge auspickt, auf Ermittlungsbehörden bezogen: sie sich gegenseitig schützten.

Seufferle fällt es emotional nicht leicht, sich an die Einzelheiten des frühen Novembermorgens zu erinnern, als der sein Sohn starb – zumal er sich in einer Extremsituation befand. Auf Nachfrage unserer Zeitung tat er es aber noch einmal und beschrieb die Waffen, die er damals gesehen haben will, zunächst ohne von Winkelsdorfs Einschätzung zu wissen: „Als ich versorgt wurde, konnte ich mehrere Waffen gleicher Bauart sehen“, so der 77-Jährige am Telefon, „das waren so einschüssige Dinger mit jeweils nur einer Patronenkapsel drin, die wahrscheinlich nur aus allernächster Nähe funktionieren.“ Grundsätzlich einem Schießkugelschreiber, der auch nur einen Schuss abgegeben kann, also nicht ganz unähnlich.

Dennoch habe Seufferle auch Unterschiede erkannt: So seien die Waffen auch mit einer Art Rahmen und Griffe versehen gewesen, die amateurhaft befestigt gewesen seien.

Über die tatsächliche Beschaffenheit der Tatwaffe lässt sich indes nur wenig herausfinden. Ein Sprecher des für Esslingen zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen sagte, dass es sich bei der Waffe um einen Selbstbau handle, der sich nach einer „entsprechenden waffenrechtlichen Beurteilung“ zwischenzeitlich beim Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg befinde. „Von einer detaillierteren Beschreibung der Waffe möchten wir mit Blick auf mögliche Nachbauten absehen“, so der Sprecher. Auch beim LKA war darüber hinaus auf Nachfrage nichts zu erfahren.

Staatsanwaltschaft: Bei Vorführung der Waffe nur „Klick“ gemacht

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, die die Vorgänge in den Esslinger Behörden aus Neutralitätsgründen untersuchte, hat sich mit einigen Details allerdings gar nicht beschäftigt. „Ob es sich bei der Tatwaffe um einen Schießkugelschreiber oder ein Gerät mit einem vergleichbaren zugrundeliegenden Mechanismus gehandelt hat, war nicht Gegenstand des Prüfvorgangs“, sagt eine Sprecherin dazu gegenüber unserer Zeitung.

Auch zu der Waffe selbst nennt die Staatsanwaltschaft nur wenige neue Details und bleibt bei ihrer Darstellung, allein aufgrund der Zeugenbeschreibung habe die Waffe nicht gefährlich gewirkt: Der Durchmesser habe dem einer Fünf-Cent-Münze entsprochen. Als der Täter vom Kronenhof dem Zeugen den Gegenstand gezeigt und „draufgeklickt“ habe, habe es „Klick gemacht, sonst nichts“, so die Sprecherin. „Die Beschreibung des Zeugen führte vertretbar zu dem Schluss auf einen nicht waffenähnlichen Gegenstand ohne das Potential einer Bedrohung durch eine Schusswaffe.“

Ob es infolge der Waffenbeschreibung durch den Zeugen zu einer polizeiinternen kriminaltechnischen Prüfung kam, die der Waffenexperte Winkelsdorf als geboten gesehen hätte, kann die Staatsanwaltschaft Heilbronn nicht beantworten. Für die Frage, „ob die Beteiligten zum Entscheidungszeitpunkt fachlich und rechtlich vertretbar gehandelt“ hätten, sei dies nicht relevant gewesen.

Der Tod des Luca S. hat in Esslingen und darüber hinaus große Bestürzung ausgelöst. Freunde hatten für ihn einen großen Trauermarsch durch die Innenstadt organisiert, zu seiner Beerdigung auf dem Ebershaldenfriedhof waren mehrere Hundert Menschen gekommen. Die Fanszene der Stuttgarter Kickers, wo Luca S. aktiv war, erinnerte bei Spielen mit großen Bannern an ihn. Seine Verlobte, die ebenfalls in dem Haus lebte, rettete ihr Leben vermutlich nur durch einen Sprung aus dem Fenster. 75 Prozent ihrer Haut sind verbrannt, sie kämpft sich aktuell Stück für Stück ins Leben zurück.

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