Falls Landtag zu groß wird Hagel erwägt Korrektur des Wahlrechts

Will keinen immer größeren Landtag: Hagel Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Erstmals kommt Bewegung in die Wahlrechts-Diskussion: der CDU-Fraktionschef Manuel Hagel ist offen für Veränderungen, wenn der Landtag bei der Wahl 2026 zu groß wird.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

In die Diskussion über eine drohende Aufblähung des Landtags in Folge des neuen Wahlrechts kommt überraschend Bewegung. Als erster Spitzenpolitiker hat der CDU-Fraktionschef Manuel Hagel eine erneute Änderung des Wahlrechts in Aussicht gestellt, wenn das Parlament nach der Wahl im Frühjahr 2026 zu stark wachsen sollte. Falls es danach 160 oder mehr Abgeordnete geben würde, könne man „nochmal rangehen ans Wahlrecht“, sagte Hagel bei einer Veranstaltung des Wirtschaftsclubs im Literaturhaus Stuttgart. Er sei bereit zu einer Korrektur, falls sich das neue Wahlrecht „nicht bewährt“.

 

Damit reagierte der CDU-Fraktionschef auf Kritik des früheren Stuttgarter IHK-Präsidenten Günter Baumann. Dieser hatte mit Blick auf die aktuelle Diskussion vor einem Parlament mit womöglich 200 Abgeordneten gewarnt. So wichtig sei der Landtag nicht, dass er derart viele Mitglieder benötige: „Zu viele Köche verderben den Brei“, sagte Baumann. Aus seiner Sicht bahne sich ein „ziemlicher Missstand“ an; er wolle wissen, was Hagel dagegen tue.

Hagel: 120 Abgeordnete reichen aus

Der CDU-Fraktionschef und mutmaßliche Spitzenkandidat bei der Wahl erwiderte, er habe „kein Interesse, dass der Landtag größer und größer wird“. 120 Mitglieder – die bisherige Sollgröße – reichten völlig aus; derzeit sind es 154. Zugleich wandte sich Hagel gegen Begriffe wie „Aufblähung“ oder „XXL-Landtag“: „Wir sollten über das Parlament so nicht reden“, immerhin sei es die Vertretung des Volkes.

Zugleich trat Hagel Befürchtungen entgegen, dass der Landtag durch das neue Wahlrecht mit Zweitstimme und Landeslisten „massiv explodiert“. Offen blieb, worauf er diese Erwartung stützt. Ein von Grünen und CDU in Auftrag gegebenes Gutachten von Innen- und Justizministerium aus dem Jahr 2018, auf das er sich bezog, hatte vor allem untersucht, ob die Einführung von Landeslisten verfassungsrechtlich zulässig sei – und dies bejaht. Je enger die Ergebnisse der Parteien beieinander lägen, desto wahrscheinlicher werde eine Vergrößerung des Parlaments, sagte der Fraktionschef. Daher empfahl er „mit Augenzwinkern“, die CDU möglichst stark zu machen.

CDU folgt dem Wunsch der Grünen

Der erste Anlauf zur Änderung des Wahlrechts war in der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand der CDU-Fraktion gescheitert. Die große Mehrheit der Abgeordneten war dagegen, als Befürworter galt besonders der CDU-Innenminister Thomas Strobl, dem in seiner Heimatstadt Heilbronn der Sprung in den Landtag bisher nicht gelang. Bei der Neuauflage der grün-schwarzen Koalition erklärte sich die CDU auf Drängen der Grünen zu der Reform bereit.

In der grün-schwarzen Koalition wird die drohende Aufblähung des Landtags oft als „reine Spekulation“ abgetan. Es werde schon nicht so schlimm kommen, heißt es – ohne dass dies näher begründet wird. Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke hat dagegen auf Basis der letzten Bundestagswahl errechnet, dass der Landtag auf bis zu 220 Mitglieder wachsen könnte.

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