Frauenunion-Chefin Wetterich Später Nachhall zur „Jugendsünde“ einer CDU-Frau

Seit 2019 Landeschefin der CDU-Frauenunion: Susanne Wetterich (69) Foto: dpa

In jungen Jahren engagierte sich Susanne Wetterich (69) für eine maoistische Hochschulgruppe. Gegen die Nennung ihres Namens zieht sie vor Gericht – vergeblich.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

In der Südwest-CDU ist Susanne Wetterich weithin bekannt. Seit 2019 führt die 69-jährige Stuttgarterin die Frauenunion und ist damit Mitglied des Landesvorstands. Für die Partei sitzt sie zudem im Regionalparlament, kurzzeitig war sie sogar Bundestagsabgeordnete. Nach ersten Berufsjahren beim Süddeutschen Rundfunk wechselte die studierte Germanistin einst als Pressechefin ins Stuttgarter Rathaus, seit 2002 führt sie ihre eigene Kommunikationsagentur. Den Christdemokraten gehört sie bereits ein Vierteljahrhundert an.

 

Wenig bekannt ist in der CDU, dass Wetterichs Vita eine gewisse Parallele zu der von Winfried Kretschmann aufweist. Wie der grüne Ministerpräsident war sie in jungen Jahren politisch kurzzeitig ganz anders unterwegs. Als Studentin engagierte sie sich für eine maoistische Hochschulgruppe – und geriet dadurch ins Visier des Verfassungsschutzes. In Zeiten des „Radikalenerlasses“ gab es prompt Probleme mit ihrem Job als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni, der Konflikt landete sogar vor dem Arbeitsgericht. Sie habe sich bei Parteiveranstaltungen informiert und sei „wahrhaftig kein Bombenleger“, verteidigte sie sich damals.

„Klar distanziert und zum Grundgesetz bekannt“

Mit diesem Teil ihrer Vergangenheit ging Wetterich indes ganz anders um als Kretschmann. Während der Grüne offen über seine „Verirrung“ berichtete und sogar Zugang zu seiner Akte gewährte, wollte die CDU-Frau diese Phase nie öffentlich thematisieren – offenbar aus Sorge, sie könne gegen sie verwendet werden. Bis heute sieht sie keinen Grund, sich dafür zu rechtfertigen. Sie habe sich gegenüber den zuständigen Stellen „bereits 1980 und erneut 1982 eindeutig vom Marxismus, Leninismus und der maoistischen KPD distanziert und unmissverständlich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekannt“, teilte sie mit; das gelte selbstverständlich noch immer.

Öffentlich wurde Wetterichs „Fall“ gegen ihren Willen, als Heidelberger Historiker vor einigen Jahren den Radikalenerlass aufarbeiteten. Entgegen den Absprachen tauchte ihr Name darin auf – und wurde rasch wieder getilgt. Später berichtete unsere Zeitung in anonymisierter Form über das Exempel dafür, wie auch kleine Fische damals im Schleppnetz des Staates landeten. Nun wurde die CDU-Frau wieder genannt, anlässlich der mit Blick auf die AfD geführten Diskussion über eine Neuauflage des Bannes gegen Radikale im Staatsdienst. Die „Kontext Wochenzeitung“ erwähnte sie eher beiläufig in einer Interview-Frage dazu.

Gericht sieht kein „Recht auf Vergessenwerden“

Das wollte sich Wetterich nicht gefallen lassen – und zog mit Anwalt vor die Pressekammer des Landgerichts. Sie müsse es nicht dulden, war ihr Unterlassungsantrag im Kern begründet, dass ihre „Jugendsünde“ nach 45 Jahren noch angeprangert werde; dafür sei sie auch nicht wichtig genug. Doch in der öffentlichen Verhandlung wurde bald deutlich, dass das Gericht das ziemlich anders sieht. Wetterich sei zwar „keine Spitzenpolitikerin“, stehe aber unstreitig in der Öffentlichkeit, erläuterte der Vorsitzende Richter. Somit habe sie keinen Anspruch darauf, ihr Bild dort selbst zu bestimmen. Ein „Recht auf Vergessenwerden“ könne sie jedenfalls nicht geltend machen, so die vorläufige Einschätzung.

Die Kammer sehe auch nicht, dass sie an den Pranger gestellt oder vorgeführt werde. Schließlich habe sie damals „nichts Verbotenes getan“, es gebe „keinen wie immer gearteten Makel“ und kein Bedürfnis nach Resozialisierung. Fazit: Die Namensnennung sei wohl zulässig. Sollte Wetterich auf bestimmten Punkten beharren, warnte der Richter, drohe ihr ein „Pyrrhussieg“.

Spenden für einen Tyrannen gesammelt?

Der „Kontext“-Anwalt bot schließlich einen Zeugen auf, der Wetterich aus der damaligen Zeit kenne. Er könne aussagen, dass die maoistische Hochschulgruppe seinerzeit nicht nur Flugblätter verteilt habe. Es seien auch Spenden gesammelt worden für die Roten Khmer in Kambodscha und ihren Führer Pol Pot, einen berüchtigten Schlächter. Nach so langer Zeit könne sie sich daran nicht erinnern, entgegnete Wetterich. Angesichts der klaren Signale des Gerichts zog sie ihren Antrag nach einer Bedenkpause zurück.

Was sagt die Südwest-CDU zur Vita ihrer Vorstandsfrau? Die wäre eigentlich ein schöner Beleg für das Bonmot, wer in jungen Jahren nicht links sei, habe kein Herz, wer es später noch sei, keinen Verstand. Doch es heißt nur, man könne sich „zu unbestätigten oder mutmaßlichen biografischen Details einzelner Personen“ nicht äußern.

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