Gesetz im Landtag Land will Corona-Soforthilfe-Krise beenden – „Bürokratiemonster“ befürchtet

Nicht nur unter Friseurinnen und Friseuren herrscht großer Unmut über den Umgang des Landes mit der Corona-Soforthilfe. Foto: picture alliance/dpa

Grün-Schwarz will die Corona-Soforthilfe-Krise beenden. Kurz vor der Verabschiedung im Landtag äußern Verbände ihre Befürchtungen über ein zu kompliziertes Erstattungsverfahren.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Nach monatelangen Unsicherheiten soll der Landtag Baden-Württemberg an diesem Mittwoch das von Grünen und CDU eingebrachte Ausgleichsgesetz zu den Corona-Soforthilfen beschließen. Damit sollen deutlich mehr als 60 000 Betriebe von den Rückforderungen der L-Bank befreit werden. Im Vorfeld wurden die Politiker im Wirtschaftsausschuss mit klaren Forderungen der betroffenen Verbände konfrontiert. Tenor: das Antrags- und Erstattungsverfahren soll so praxistauglich, unkompliziert und unbürokratisch wie möglich erfolgen.

 

L-Bank sieht Verzögerung durch europaweite Ausschreibung

Viele Fragen zu dem – wie Kritiker betonten – von den Regierungsfraktionen „mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf“ sind noch offen. Peter Haas, Hauptgeschäftsführer von Handwerk BW, äußerte die „Befürchtung, das Imperium der Bedenkenträger und Aussitzer schlägt zurück“ – indem jetzt „viel Sand ins Getriebe gestreut wird, damit am Ende wieder was richtig Kompliziertes herauskommt“. Zum Beispiel hat die L-Bank darauf hingewiesen, dass sie einen externen Dienstleister engagieren müsse, weil sie den Abwicklungsaufwand allein nicht leisten könne – der Zeitaufwand für die dann notwendige europaweite Ausschreibung betrage mindestens sechs Monate.

Mit Blick darauf sagte Haas, dass „die Euphorie über eine jetzt gefundene Lösung relativ schnell wieder vorbei ist“. Insofern appellierte er an die Politik, bis zur finalen Beschlussfassung „aus dem vorliegenden Entwurf und den Änderungsanträgen etwas möglichst Einfaches“ zu machen. „Das Letzte, was wir jetzt brauchen, ist die Ablösung eines Bürokratiemonsters durch ein neues Bürokratiemonster“, betonte er. Auch auf eine erneute Beteiligung der Steuerberater legt Handwerk BW keinen großen Wert – wobei der Präsident der Steuerberaterkammer Stuttgart, Uwe Schramm, seinerseits deutlich machte, dass seine Zunft ohnehin ausgelastet sei und nicht unbedingt beteiligt werden wolle.

„Der Staat macht die Geschädigten zu Bittstellern“

Die schärfste Kritik kam von Jan Dietz, Präsident des Bundes der Selbständigen Baden-Württemberg. Wie alle anderen Verbandsvertreter lobte er, dass jetzt eine Lösung angestrebt werde. Der Gesetzentwurf spreche jedoch davon, Betroffene aus Kulanz schadlos zu halten. „Rechtswidrigkeit ist kein Kulanzfall“, sagte er. „Gerichte haben festgestellt, dass Rückforderungen der Soforthilfen rechtswidrig waren.“ So sei die Erstattung „eine staatliche Verpflichtung“. Denn „wer rechtswidrig Geld einzieht, muss es automatisch und vollständig zurückzahlen“. Mit der geplanten Antragspflicht mache „der Staat die Geschädigten zu Bittstellern“, denn „Unternehmer sollen ihr eigenes Geld bei der Stelle beantragen, die es ihnen unrechtmäßig entzogen hat“. Alle relevanten Daten lägen der Verwaltung längst vor. „Dennoch sollen die Unternehmen neue Anträge stellen, Nachweise erbringen, Fristen einhalten, Mitwirkungspflichten erfüllen und Stichprobenprüfungen über sich ergehen lassen“, bemängelte Dietz. „Das widerspricht einer modernen Verwaltung.“ Das Gesetz setze auf Prüfungen, Stichproben, Mitwirkungspflichten. „Die große Mehrheit der Antragsteller hat korrekt gehandelt – trotzdem werden alle unter Generalverdacht gestellt.“ Die Prüfungen seien „teuer, langwierig, wirtschaftlich aus unserer Sicht unsinnig und ein erneutes Votum gegen den Mittelstand“.

Keine Anspruchsberechtigung für Anträge nach dem 8. April 2020

Jürgen Kirchherr, Hauptgeschäftsführer von Dehoga Baden-Württemberg, monierte, dass die damals über längere Zeit geschlossenen Gastronomiebetriebe, die nach dem 8. April 2020 ihre Soforthilfe-Anträge gestellt haben, im Gesetzentwurf unberücksichtigt bleiben. „Das hat zur Folge, dass ganz viele Betriebe keinen Soforthilfeanspruch erlangt haben.“ Dies sei ein „Thema der Gerechtigkeit und wird mit Sicherheit schwer vermittelbar sein“. Da sehe er Nachholbedarf.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) geht mittlerweile von bis zu 100 000 zu prüfenden Anträgen aus, die über das geplante Antragsportal zu bearbeiten sind – bisher war stets von 62 200 abgeschlossenen Fällen die Rede, um die es geht. Hinzu kommen nun nach ihren Worten etwa 13 000 Nichtrückmelder sowie geschätzt 7000 bis 10 000 freiwillige Rückzahler, denen das Geld zu erstatten wäre. Zudem wird mit 20 000 Anträgen von nicht antragsberechtigten Unternehmen gerechnet.

Die Regierung schätzt die Verwaltungskosten auf 100 Millionen Euro, sodass selbst die CDU-Fraktion auf einen günstigeren Weg als über die L-Bank dringt. „Gegebenenfalls ist es möglich, dass die Verwaltung das alles selber macht“, meinte Winfried Mack. „Wenn man von circa 100 000 Fällen ausgeht und eine Pauschale von 900 Euro ansetzt, ist man bei 90 Millionen Euro“, rechnete die Ministerin vor. „Aber wir werden natürlich, sobald das Gesetz verabschiedet ist, den kosteneffizientesten Weg suchen.“

Noch keine ausreichende Vorsorge im Haushalt

Insgesamt stehen mittlerweile Ausgaben des Landes von bis zu einer Milliarde Euro im Raum, weil der Bund noch Ansprüche erheben könnte, denn bei den Soforthilfen hat es sich damals großteils um Bundesmittel gehandelt. Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) stellte fest, dass dafür im Haushalt noch keine Vorsorge getroffen wurde. „Wir sind handlungsfähig“, sagte er. Klar sei aber auch: „Es würde Löcher an anderer Stelle reißen.“

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