Vier Tage nachdem der Schwetzinger SPD-Politiker Daniel Born bei einer geheimen Abstimmung im Landtag ein Hakenkreuz hinter den Namen eines AfD-Abgeordneten gesetzt hat, hat das Präsidium der Südwest-SPD ihn zum Rückzug aus dem Landtag aufgefordert. „Um weiteren Schaden von der Partei und Fraktion abzuwenden, ist ein Rücktritt unumgänglich“, erklärte der SPD-Landeschef Andreas Stoch. „Wir fordern Daniel Born daher zum unverzüglichen Mandatsverzicht und zum Verzicht auf seine Landtagskandidatur auf.“
Am Freitag hat Born sich zu der Tat bekannt und ist in Reaktion auf den von ihm selbst eingeräumten schweren Fehler bereits als Vizepräsident des Landtags zurück- und aus der SPD-Fraktion ausgetreten. Doch war Born offenbar auch am Montag noch überzeugt, seine Arbeit als Abgeordneter weiter ausüben zu können. Kurz bevor das SPD-Präsidium seine Entscheidung öffentlich machte, hat der Südwestrundfunk berichtet, dass Born bis zum Ende der Legislaturperiode an seinem Mandat als Abgeordneter des Wahlkreises Schwetzingen festhalten wolle. Damit war in der SPD die Hoffnung zunichte gemacht, dass Born den Verzicht auf sein Abgeordnetenmandat am Ende selbst als unausweichlich erkennen werde. In vielen Telefonaten und Schaltkonferenzen hatten die Genossen sich seit Freitag über die Lage der Partei nach Borns Fehlverhalten ausgetauscht.
Die Entscheidung, Born zum Rückzug aus dem Landtag und zum Verzicht auf die erneute Kandidatur bei der Wahl im Frühjahr 2026 aufzufordern, ist nach Stochs Worten „nach intensiven Beratungen im Präsidium der Landespartei getroffen worden“. Die SPD-Spitze forderte Born außerdem auf, von den Parteiämtern im Präsidium und im Landesvorstand zurückzutreten.
Kurz nach Veröffentlichung der SPD-Pressemitteilung legte Born auf seiner Internetseite in eigener Sache nach. Er sei von seinen Parteiämtern im SPD-Präsidium, dem Landesvorstand und als SPD-Vorsitzender Rhein-Neckar-Kreis zurückgetreten und verzichte auch auf eine erneute Kandidatur für den Landtag, heißt es dort. Zu seiner laufenden Tätigkeit als Abgeordneter äußerte sich der 49-jährige Sozialdemokrat in seiner Erklärung jedoch nicht.
Staatsanwaltschaft bestätigt zwei Anzeigen
Die für die Hakenkreuz-Schmiererei zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass inzwischen zwei Strafanzeigen wegen der Hakenkreuz-Schmiererei auf einem Stimmzettel bei ihr eingegangen sind. „Wir sind aktuell im Prüfstadium“, betonte eine Sprecherin. Wann die Entscheidung fällt, ob Ermittlungen aufgenommen werden, sei noch nicht absehbar, fügte sie hinzu. Um welche Straftatbestände es geht, sagte sie nicht.
Die AfD-Fraktion im Landtag hat bestätigt, dass der Abgeordnete Bernhard Eisenhut, hinter dessen Namen Daniel Born das Hakenkreuz platziert hat, Strafanzeige gestellt habe. Eisenhut verwahre sich dagegen, so in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt zu werden. Dabei könnte es nach Einschätzung von Rechtsexperten um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gehen. Darüber hinaus hat die Landtagsverwaltung unmittelbar nach der Tat bereits Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. Laut Paragraf 86 a Strafgesetzbuch ist das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe gestellt.
Born bereut Kurzschlusshandlung