Handwerkerin sein, wenn man ein Kind betreuen muss? Das ist für viele Frauen im Job nur in Teilzeit möglich. Foto: imago images/Addictive Stock
Arbeiten zu viele Menschen in Teilzeit? Für die Handwerkskammer Region Stuttgart ist das „eine Alibi-Debatte“. Sie fordert von den Kommunen ganz andere Dinge – vor allem für Frauen.
Gibt es in der Region Stuttgart zu viele Menschen, die für ihren Lifestyle und ihre Freizeit nur in Teilzeit arbeiten? Der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“, den der Wirtschaftsflügel der Bundes-CDU am Wochenende ins Spiel brachten, stößt bei der Handwerkskammer der Region Stuttgart, die 33.000 Handwerksbetriebe vertritt, auf heftige Kritik.
„Das hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. In der Regel sind die Leute gezwungen, in Teilzeit zu arbeiten“, betont Hauptgeschäftsführer Peter Friedrich auf Anfrage unserer Zeitung und ergänzt: „Wir sind froh um jede Arbeitskraft, die Teilzeit arbeiten kann.“
In dem Papier „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ fordert der CDU-Wirtschaftsflügel, den Rechtsanspruch auf Teilzeit zu reformieren. Dieser solle nur noch „bei Vorliegen einer besonderen Begründung“ gelten, etwa für die Erziehung von Kindern oder für die Pflege von Angehörigen.
Die Handwerkskammer kritisierte gerade in diesem Bereich unzureichende Betreuungsangebote. Viele Menschen könnten nicht ihren erlernten Beruf nachgehen, weil es in der Region Stuttgart an Unterstützung fehle, betonte Friedrich: „Es gibt keine ausreichende Kinderbetreuung, nicht ausreichend Ganztagesschulen und nicht genügend Pflegeeinrichtungen.“
Peter Friedrich lehnt den Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ ab. Foto: Handwerkskammer
Vergangenes Jahr habe die Handwerkskammer mit der IHK Region Stuttgart und anderen einen Strukturbericht vorgelegt. Demnach sei in der Region Stuttgart der Anteil der Frauenerwerbstätigkeit im Vergleich zu den anderen Metropolregionen Deutschlands am geringsten. Zudem würden Frauen, die sich selbstständig machten und eine Familie gründen wollten, benachteiligt, ergänzt Friedrich: „Es gibt für sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit. Aber das muss auf Bundesebene geregelt werden.“
Handwerkskammer-Präsident Rainer Reichhold nennt das Beispiel einer Malermeisterin in der Region Nürtingen, die vor einigen Jahren den väterlichen Betrieb übernommen habe. Inzwischen habe die Frau zwei Kinder, die betreut werden müssten – das sei ihr in der Region Nürtingen aber nicht möglich. „Die Frau kann ihren Betrieb nur noch halbtags führen – das ist schade für ihr persönliches Weiterkommen und schade für den Betrieb“, betont Reichhold.
Die Handwerkskammer fordert deshalb einen besseren Ausbau der Kinderbetreuung und von Ganztagsschulen. „Eine Kita-Erzieherin ermöglicht bis zu sieben weiteren Personen, erwerbstätig zu sein. Wenn ich hier spare, habe ich ein ganz konkretes Fachkräfteproblem“, betont Friedrich. „Es gibt zu viele ausgebildete Fachkräfte in der Region, die nicht in dem Maße erwerbstätig sein können, wie sie es wollen. Aber nicht aus Lifestyle-Gründen, sondern aus Gründen der Vereinbarkeit.“
Um für mehr Freizeit oder Lifestyle in Teilzeit zu arbeiten, müsse man viel Geld verdienen, merkt Friedrich an. „Gerade in der Region Stuttgart mit den hohen Lebenshaltungskosten könne sich das aber kaum jemand leisten. Auch deshalb halte er die Kritik des Bundeskanzlers und die Debatte darüber für eine „Alibi-Debatte“ – „zumal wenn wir sehen, wie viel Überstunden geleistet werden“.
Hohe Teilzeitquote in Deutschland
Teilzeitgesetz Laut dem vor 25 Jahren eingeführten Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mindestens sechs Monaten im Betrieb verlangen, dass ihre Arbeitszeit reduziert wird – einen Grund müssen sie nicht nennen. Die Arbeitgeberseite kann den Wunsch nur aus gewichtigen betrieblichen Gründen verweigern.
Brückenteilzeit Seit 2019 gibt es außerdem die sogenannte Brückenteilzeit: Beschäftigte können nun auch eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitreduzierung verlangen. Möglich sind Zeiträume zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Die Hürden sind allerdings höher als bei der unbefristeten Teilzeit.
Teilzeit-Nutzung Im zweiten Quartal 2025 waren laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 40,1 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt. Dabei arbeitete knapp jede zweite berufstätige Frau (49 Prozent) in Teilzeit, bei den Männern war es nur jeder neunte (12 Prozent), wie das Statistische Bundesamt ermittelte. Die Teilzeitquote in Deutschland zählt dem Statistikamt zufolge zu den höchsten in der EU. (dpa)