Hemmingen/Gerlingen Über Autodächern entsteht Solarstrom

In Hemmingen ist der Parkplatz zwischen der Seedammhalle, dem GSV-Vereinsheim, dem Kunstrasenplatz und den Tennisplätzen mit Photovoltaik überdacht worden. Foto: Simon Granville

Sie gehen mit gutem Beispiel voran: Die Gemeinde Hemmingen und ein Gerlinger Unternehmen überdachen Parkplätze mit Photovoltaikanlagen.

Vorreiter bei der Energiewende ist die Gemeinde Hemmingen schon seit Jahrzehnten. Nun leistet sie erneut ein Stück weit „Pionierarbeit“, wie es der Bürgermeister Thomas Schäfer (CDU) formuliert: Der Parkplatz zwischen der Seedammhalle, dem GSV-Vereinsheim, dem Kunstrasenplatz und den Tennisplätzen ist mit Photovoltaik überdacht worden.

 

Die sogenannte aufgeständerte PV-Anlage, die rund 620 000 Euro gekostet hat, produziert so viel Sonnenenergie, dass nicht nur die beiden Sporthallen mit Ökostrom versorgt werden können – sondern auch das Rathaus, die Grundschule und das Kinder- und Familienzentrum in der Eberdinger Straße bekommen etwas davon ab. „Wir wollen möglichst viel Strom selbst verbrauchen“, sagt der Rathauschef: Er wolle Negativpreise vermeiden.

Die Hemminger PV-Anlage mit einer Spitzenleistung von 200 Kilowatt-Peak erzeugt mehr als 100 Kilowatt Strom. Bei dieser großen Menge reicht es nicht, den Überschuss einfach ins Netz einzuspeisen. Es ist in dem Fall ein Direktvermarkter nötig, über den der Strom an der Strombörse Leipzig verkauft wird. Gefördert wurde das Solarprojekt mit einer Summe von knapp 124 000 Euro. Perspektivisch hält Thomas Schäfer einen Speicher für denkbar. Der Strom könnte dann bei Dunkelheit etwa für die Flutlichtanlage genutzt werden.

Ein Jahr vom Beschluss zur Umsetzung

Vom Beschluss des Gemeinderats, den Parkplatz am Sportplatz mit PV zu überdachen, bis zur Umsetzung verging mehr als ein Jahr. Das Thema sei komplexer und aufwändiger, als man vielleicht denkt, stellt der Bürgermeister Schäfer mit Blick auf Planung und Genehmigungsverfahren fest. Zumal es noch nicht sehr viele aufgeständerte PV-Anlagen gebe. „Sonne ergibt Strom – so einfach ist es leider nicht.“

Laut dem Bürgermeister ist es der Gemeinde wichtig, vor allem bereits versiegelte Flächen für Photovoltaik zu nutzen. Wie zum Beispiel Dächer. Im Jahr 2020 ist Hemmingen dem kommunalen Netzwerk „Solaroffensive“ der Energieagentur des Landkreises Ludwigsburg, kurz LEA, beigetreten. Gemeinsam wurde beispielsweise geschaut, welche Dächer der gemeindeeigenen Gebäude für Solarmodule in Frage kommen. Mittelfristig ist die Gemeinschaftshalle an der Reihe. Ziel sei, so Schäfer, das Potenzial unter dem Aspekt des Eigennutzes auszuschöpfen. Außerdem sollen Privatleuten PV-Anlagen schmackhaft gemacht werden.

Andere Pläne für die Bücherei

Für das Dach der Bücherei hat die Gemeinde andere Pläne. Um die Energiewende voranzutreiben, haben vor rund einem Jahr die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim und die Kreissparkasse das Gemeinschaftsunternehmen Energiewende Region Ludwigsburg gegründet. Mittels Photovoltaik-Anlagen wolle man als Beitrag zur Nutzung regenerativer Energiequellen im Landkreis Projekt für Projekt ausbauen. Hemmingen möchte den Gründern das Bibliotheksdach überlassen, im Gegenzug kauft die Kommune ihnen den dort produzierten Strom ab.

Dass Hemmingen voranschreitet und einen Parkplatz mit PV überdacht, verwundert nicht. Die Gemeinde ist eine von landesweit 47 sogenannten Bioenergiedörfern, die ihren Bedarf zu erheblichen Teilen aus regional nachhaltig verfügbarer Biomasse decken. Dreiviertel des verbrauchten Stroms werden im Ort produziert. Etwa 2000 Wohnungen, Gewerbebetriebe und der Großteil der kirchlichen und gemeindeeigenen Gebäude hängen an einem der drei Wärmenetze von insgesamt circa neun Kilometern Länge. Mit ihrem Slogan „Hemmingen hat Energiepräsentiert sich die Kommune selbstbewusster denn je nach außen.

Der Parkplatz von Endress und Hauser in Gerlingen. Foto: Simon Granville

Nicht nur Kommunen, auch Unternehmen nutzen Parkplätze zur Gewinnung von Energie – nicht zuletzt, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Auf dem Gelände eines ehemaligen Autohauses hat Endress und Hauser nahe des Firmensitzes einen Mitarbeiterparkplatz angelegt und teils mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht. Der Parkplatz wird genutzt, die Anlage ist montiert, die letzten Arbeiten zur Inbetriebnahme stehen laut einem Unternehmenssprecher aus. „Noch ist sie nicht angeschlossen.“

Endress und Hauser ist nach eigenen Angaben ein führender Anbieter von Messgeräten, Dienstleistungen und Lösungen für industrielle Prozesstechnik und Automatisierung. Man biete Lösungen für Durchfluss, Füllstand, Druck, Analyse, Temperatur, Datenerfassung und digitale Kommunikation über alle Branchen hinweg, um „zuverlässige, sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Prozesse“ zu garantieren.

Gewonnene Energie wird im Unternehmen genutzt

Die PV-Anlage auf den überdachten Parkplätzen hat unter Standardbedingungen eine maximale Leistung von 200 Kilowatt-Peak. „Die gewonnene Energie soll in unseren bestehenden Gebäuden genutzt werden“, teilt der Unternehmenssprecher mit.

Die Fläche wird als Parkplatz genutzt, dabei soll es auch auf absehbare Zeit bleiben. Gleichwohl ist eine Veränderung nicht ausgeschlossen. „In den kommenden Jahren wird dort ein Gebäude entstehen“, sagt der Unternehmenssprecher.

Die Parkplätze würden dann im Boden entstehen. Derzeit sei es für die Mitarbeiter „ein toller Aspekt“, nah am Arbeitsplatz parken zu können. Aber natürlich sei die Fläche auch Teil der Standortsicherung. Denn: „Der Standort Gerlingen ist für uns gesetzt“, und der Sprecher fügt hinzu: „Wir sind in den vergangenen 70 Jahren gewachsen und gehen davon aus, auch in den nächsten 70 Jahren zu wachsen.“

Bauherren müssen handeln

Pflicht I
Seit Januar 2022 ist die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen verpflichtend. Das ist im Klimagesetz Baden-Württemberg und der Photovoltaik-Pflichtverordnung geregelt.

Pflicht II
Die Photovoltaikpflicht gilt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes und bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes. Seit Januar gilt dies auch für grundlegende Dachsanierung von Bestandsgebäuden.

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