Jugendamt Stuttgart Immer mehr Meldungen zu Kindeswohlgefährdung – wie kann Opfern geholfen werden?

Laut einer Studie des Mannheimer Zentralinstituts für Seelische Gesundheit erlebt durchschnittlich jedes achte Kind sexualisierte Gewalt. Foto: picture alliance/dpa/Annette Riedl

Immer häufiger erleben Kinder sexualisierte Gewalt – auch in Stuttgart. Wie kann man sie bestmöglichst schützen?

Familie/Bildung/Soziales: Alexandra Kratz (atz)

Die Zahlen sind erschreckend: Laut einer neuen Studie des Mannheimer Zentralinstituts für Seelische Gesundheit sind 12,7 Prozent der heute 18- bis 59-Jährigen im Kindes- oder Jugendalter Opfer von sexualisierter Gewalt geworden. Vor diesem Hintergrund wollte die CDU im Stuttgarter Gemeinderat wissen, was die Stadt tut, um Mädchen und Jungen zu schützen. Das Jugendamt hat dazu nun einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Alles Wichtige im Überblick.

 

Zahl der Meldungen steigt

Auch in Stuttgart steigt die Zahl der Kinderschutzmeldungen. 2024 erreichte sie mit 2832 Hinweisen einen neuen Höchststand. 2023 waren es 2418 Meldungen, im Jahr davor 2002 Meldungen. Dies seien jedoch nur die dem Jugendamt bekannt gewordenen Fälle und Verdachtsfälle, es müsse von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgegangen werden, heißt es in dem Bericht. Als mögliche Gründe für den neuen Höchststand nennt das Jugendamt zum einen die besser ausgebauten Kooperationsstrukturen, zum anderen die erhöhte Sensibilisierung in der Stadtgesellschaft.

Der Jugendamtsleiterin Katrin Schulze sind die Kinderrechte wichtig. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Stärkung der Kinderrechte

Wichtig ist der Jugendamtsleiterin Katrin Schulze, dass die Stärkung der in der UN-Konvention von 1989 festgeschriebenen Kinderrechte eine Basis für einen effektiven Kinderschutz ist. Wenn den Mädchen und Jungen klar gemacht werde, dass sie selbst Grenzen setzen können, sei die Hemmschwelle, sich zu wehren, niedriger. Darum mache in Stuttgart unter anderem die Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz Angebote, um Mädchen und Jungen altersgemäß über ihre Rechte zu informieren und in ihrer Beteiligungs- und Ausdrucksfähigkeit zu stärken.

Mehr Personal in den Beratungszentren

Im Oktober 2024 waren den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Ergebnisse einer Organisationsuntersuchung vorgestellt worden. Demnach fehlten den Beratungszentren damals 110 Stellen. Etwa die Hälfte davon konnte inzwischen besetzt werden, nachdem der Gemeinderat das entsprechende Geld zur Verfügung gestellt hat. Derzeit befinden sich viele der neuen Mitarbeitenden noch in der Einarbeitungsphase. Das Jugendamt geht davon aus, dass der deutliche Stellenzuwachs zu einer Entlastung der Teams in den Beratungszentren führt, womit man für die aktuellen Herausforderungen besser gerüstet wäre.

Schulungen und Arbeitskreise

Das Jugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche zu schützen. Es ist eine Aufsichtsbehörde, die ein Wächteramt inne hat. Um diese hoheitliche Aufgabe professionell und richtig auszuführen, durchlaufen neue Fachkräfte zahlreiche verpflichtende Schulungen, auch zum Thema sexualisierte Gewalt. Außerdem finden regelmäßig Fortbildungen statt. Darüber hinaus organisiert das Jugendamt Formate, bei denen sich Fachkräfte über das Thema Kinderschutz austauschen.

Schutzkonzepte und Beschwerdeverfahren

Das Jugendamt ist selbst Träger von Kinderheimen und Kindertagesstätten sowie Kooperationspartner in Ganztagsschulen. In dieser Rolle ist es – ebenso wie die freien Träger der Jugendhilfe – verpflichtet, präventiv tätig zu werden. Darum gibt es „Verbindliche Leitlinien zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und Gewalt durch Mitarbeitende des Jugendamts“, die in Form einer Dienstanweisung für alle Beschäftigten gelten. Damit ist ein verbindliches Vorgehen bei der Beobachtung von jeglicher Gewalt beziehungsweise im Verdachtsfall festgelegt, was den Mitarbeitenden einen sichereren Umgang mit diesem Thema ermöglichen soll.

Darüber hinaus hat das Jugendamt ein Beschwerdeverfahren für Kinder, Jugendliche und deren Eltern aufgebaut. Um jungen Menschen in den Einrichtungen der Erziehungshilfen eine Stimme zu geben, wurde der Sprecher- und Sprecherinnenrat gegründet. Mit der Ombudsstelle Baden-Württemberg haben diese jungen Menschen eine externe Beschwerdemöglichkeit, die in den Einrichtungen offensiv bekannt gemacht wird.

Kooperationen und Kinderschutz in Schulen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, heißt es im Bericht des Jugendamts. Darum kooperiere man mit zahlreichen weiteren Stellen bei der Polizei, im Gesundheitswesen und mit Beratungsstellen. Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen kommt es auch auf die Lehrkräfte und das pädagogische Fachpersonal in Schulen an. Für diese stellen unter anderem das Kultusministerium, das staatliche Schulamt und das Schulverwaltungsamt allgemeine Informationen, Leitfäden und Fortbildungen zur Verfügung.

Weitere Themen