Jugendkriminalität in Stuttgart Zweites Haus des Jugendrechts: Eine Stuttgarter Idee wächst

Bürgermeisterin Isabel Fezer, Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz,  Ministerin  Marion  Gentges  und  Stuttgarts Polizeipräsident Markus Eisenbraun im neuen Haus des Jugendrechts. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Landeshauptstadt war 1999 die erste Stadt im Land, die in einem Haus Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt ansiedelte. Das Konzept macht Schule.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Die Stuttgarter Krawallnacht ist vielen in keiner guten Erinnerung. Marodierend zogen Hunderte vor allem junge Männer durch die Innenstadt. Danach brach eine große Sicherheitsdebatte los. Und es sieht so aus, als ob diese unschöne Nacht doch einen Impuls gesetzt hat, Dinge zum Guten zu wenden: Nicht nur wurde damals wieder verstärkt auf Streetworker gesetzt. Sondern es wurde auch beschlossen, was schon länger in der Diskussion war: Stuttgart sollte ein zweites Haus des Jugendrechts bekommen. Und nun hat es das: Am Montag wurde der Kooperationsvertrag unterschrieben, das zweite Haus ist am Start. Es steht an der Silberburgstraße 148, kurz hinter der Grenze vom Bezirk Mitte zum Westen.

 
Das Haus des Jugendrechts steht im Stuttgarter Westen an der Silberburgstraße. Foto: Landeshauptstadt Stuttgart

Stuttgart hat in Sachen Haus des Jugendrechts Pionierarbeit geleistet. Deswegen kam zur Vertragsunterzeichnung auch ein Pensionär als Gast, der es damals als Polizeipräsident mit initiiert hatte und später Ordnungsbürgermeister wurde: Martin Schairer. Und er ist heute noch großer Fan des Projektes, das in seiner Zeit entstand. Gegen Widerstände, daran erinnerte die Justizministerin Marion Gentges (CDU). „Damals hat sich in Bad Cannstatt eine Bürgerinitiative gegründet, aus Angst vorm Haus des Jugendrechts“, berichtet sie. Die Anwohner hätten Angst gehabt, es würden schwer kriminelle Jugendliche kommen.

Aber was genau geschieht denn nun in dem einstigen Bürogebäude, das nach langer Suche gefunden, umgebaut und renoviert – und nun bezogen wird? Das Haus des Jugendrechts bezeichnen die Beteiligten als eine Art „Behörden-WG“. Der Grundgedanke ist, dass man bei Jugendlichen durch das enge Vernetzen der Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt noch viel „gerade biegen“ kann, wenn sie auffällig werden. Das heißt konkret: Sie sollen schnellstmöglich mit festen Ansprechpersonen an die Aufarbeitung ihrer Taten gehen. Denn nicht das Strafrecht allein ist im Jugendrecht das Mittel der Wahl.

Im Haus des Jugendrechts werden auch Wiedergutmachungsangebote an die Opfer gemacht, Nachweise über Schulbesuche oder Drogentherapien können hier angeschoben werden. Zudem soll die Zeit zwischen Straftat und Verurteilung deutlich verkürzt werden. „Wenn eine Streife etwa einen jungen Räuber festnimmt, dann kommt  die  Akte  hier  zu  uns“, erläutert Mareike Reichle, die Leiterin des  Polizeibereichs  im  Haus des Jugendrechts, was  das in der Praxis bedeutet. Noch vor der ersten Vorladung werden Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe einbezogen. „Man  fragt  zum Beispiel  das Jugendamt: Kennt Ihr die Familie? Laufen da schon Maßnahmen oder kann man Angebote machen?“

Das umgebaute Bürogebäude wurde nach langer Suche gefunden. Foto: Landeshauptstadt Stuttgart

Der frühe Kontakt zur Staatsanwalt ist von dem Gedanken getragen, dass zwischen der Tat und der möglichen Strafe nicht viel Zeit vergehen soll. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sei es wichtig, dass die Betroffenen einen direkten Zusammenhang wahrnehmen. Mit der Justiz finden ebenfalls regelmäßige Runden zum Austausch statt. Aber wegen der Unabhängigkeit der Justiz natürlich keine Fallbesprechungen, betont Mareike Reichle.

Wesentlich einfacher als das Zusammenwirken der Akteure ist das Ziel erklärt: „Unser aller Ziel ist es, kriminelle Karrieren von jugendlichen Straftätern zu stoppen, bevor sie überhaupt erst richtig beginnen“, so die Ministerin Marion Gentges. „Die beiden Stuttgarter Häuser werden neben der Ahndung von Straftaten ihren gemeinsamen Schwerpunkt auf eigene kreative pädagogische Projekte legen, um passgenau auf Fehlverhalten junger Menschen reagieren zu können“, so Gentges weiter. Auch der Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist voll des Lobes. „Die Häuser des Jugendrechts sind ein Erfolgsmodell bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität“ , sagt er. Es gehe darum, jungen Menschen eine zweite Chance zu geben. „Und  genau das leistet  das  Haus des Jugendrechts hier in Stuttgart seit bereits 25 Jahren“, so Strobl mit Blick auf das erste Haus im Land in Bad Cannstatt. Er spricht von einer „wahren Erfolgsgeschichte“, die nun fortgeschrieben werde. Dass er auf das Konzept setzt, ist bekannt: Die Eröffnung des zweiten Hauses in Stuttgart für den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart ist Teil der Maßnahmen, die er mit der Stadt nach der Krawallnacht auf den Weg gebracht hat.

Die Idee hat Schule gemacht im Land. Konstanz, Heidelberg, Ravensburg, Lahr, Waldshut-Tingen und Villingen-Schwenningen haben das Modell übernommen. Weitere sollen im kommenden Jahr folgen, zum Beispiel im Nachbarlandkreis im Norden in der Kreisstadt Ludwigsburg. Für alle gilt, was die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung in Stuttgart, Isabel Fezer, betont: „Im Mittelpunkt unserer Handelns muss immer der junge Mensch und die Förderung seiner Entwicklung stehen.“

Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz fügte hinzu: „Es geht nicht um die einzelne Straftat und deren Verfolgung. Die Jugendlichen selbst und ihre individuellen Lebensumstände müssen in den Vordergrund gerückt werden.“

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