Die Fälle von Kinderpornografie bewegen sich in Baden-Württemberg weiterhin auf hohem Niveau. Im vergangenen Jahr wurden in der Kriminalstatistik 4256 Fälle erfasst, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Große Anfrage der CDU hervorgeht. Das sind etwas weniger als im Vorjahr, aber drei Mal so viele wie noch 2019. Bei der Jugendpornografie stiegen die Fallzahlen 2023 auf 1026 (Vorjahr: 722).
Der Anstieg geht teils auf die US-Organisation NCMEC zurück, die hilft, dass Bilder und Videos in sozialen Netzwerken überprüft werden und Verdachtsfälle an deutsche Behörden meldet. CDU-Fraktionschef Manuel Hagel bezeichnet das als „echten Fortschritt“. Die Ermittlungserfolge „zeigen, dass auch international der Kampf gegen Kinderpornografie zugenommen hat.“
Großer Teil der Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt
Die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie im schulischen Kontext spiele eine nicht unerhebliche Rolle, heißt es vom Innenministerium. Das zeige ich auch daran, dass im Bereich der Kinderpornografie mehr als die Hälfte und im Bereich der Jugendpornografiemehr als zwei Drittel der Tatverdächtigen im Jahr 2023 unter 21 Jahre alt waren. Hagel plädiert für noch mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit im Umgang mit sozialen Medien. „Es muss für alle klar sein, dass der Versand von kinderpornografischen Inhalten kein Freizeitvergnügen oder irgendeine Mutprobe, sondern eine Straftat mit ernsten Konsequenzen ist“, sagte er.
Die Zahl Tatverdächtigen insgesamt bewegt sich ebenfalls auf hohem Niveau. Von den 3674 möglichen Tätern im Bereich der Kinderpornografie sind 88 Prozent Männer. Bei den 967 Tatverdächtigen im Bereich Jugendpornografie ist ebenfalls der Großteil männlich. Von 2019 bis 2022 wurden etwa 2000 Menschen wegen Verbreitung, Erwerbs oder Besitzes von kinder- oder jugendpornografischen Inhalten verurteilt. Ebenso viele Ermittlungen wurden aber auch eingestellt.
Vorratsdatenspeicherung als Lösung?
Hagel pocht deshalb auf eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. „Die Speicherung der Daten wäre ein klares Signal an die Täter: Wir suchen euch, wir finden euch. Und wir werden euch hart bestrafen“, sagte er.
Die Innenministerkonferenz hatte sich vergangene Woche nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs dafür ausgesprochen, die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten. Das Quick-Freeze-Verfahren der Bundesregierung sei gerade nicht ausreichend, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) „Denn wichtige Daten werden von den Providern entweder überhaupt nicht gespeichert oder sind oft bereits gelöscht, bevor die Polizei überhaupt von der Straftat weiß. Und nicht mehr vorhandene Daten können auch nicht eingefroren werden.“
Das hat auch Folgen auf die Strafverfolgung. Von 2019 bis 2022 wurden wegen Verbreitung, Erwerbs oder Besitzes von kinder- oder jugendpornografischen Inhalten 1940 Menschen in Baden-Württemberg rechtskräftig verurteilt. 1933 Ermittlungsverfahren gegen Unbekannte wurden in dem Zeitraum eingestellt.