Und wieder beschäftigt Stuttgart 21 das Verwaltungsgericht. Am 12. Februar 2025 wird die dortige 8. Kammer die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik verhandeln. Der Verein möchte erreichen, dass die Bundesbehörde Eisenbahn-Bundesamt (Eba) der Bahn die im Zuge des Baufortschritts von Stuttgart 21 geplante Kappung der Gäubahn untersagt (AZ: 8 K 6924/23). Dasselbe Gericht hatte zuletzt das Ansinnen der Bahn zurückgewiesen, die Projektpartner sollten sich an den Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen.
Die DUH hatte die Klage im Juni 2023 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Der VGH verwies sie aber im November 2023 ans Verwaltungsgericht in Stuttgart.
Lange Zeit Umstiege an der Gäubahn?
Die Bahn plant, die Gäubahn Ende April 2026 zu unterbrechen, um die neue S-Bahn-Strecke an den Bestand anzuschließen. Gäubahnfahrgäste müssten dann in Vaihingen in S- oder Stadtbahnen umsteigen, um zum Hauptbahnhof zu gelangen. Erst wenn der noch nicht final beschlossene Pfaffensteigtunnel die Gäubahn via Flughafen an den neuen Hauptbahnhof anschließt, wären umsteigefreie Fahrten wieder möglich – laut Bahn frühestens Ende 2032.