Die Vorbereitungen für die Novelle, deren Eckpunkte im Herbst im Landeskabinett vorgestellt werden sollen, laufen im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen auf Hochtouren. Jüngst bereits durchgesickert ist, dass das Ministerium die Widerspruchsverfahren abschaffen möchte. Diese ermöglichen es bisher Bauherren und Nachbarn, Einspruch gegen genehmigte Bauanträge einzulegen – und verzögern die Verfahren im Schnitt um 6 bis 14 Monate.
Zahlreiche Vorgaben – aber ohne konkreten Standortbezug
Nun werden weitere Details bekannt. Unserer Zeitung liegen zwei Vorschläge des Ministeriums vor. So soll die höchst komplexe Stellplatzverordnung komplett aus der LBO gestrichen und die Vorgabe zur Ausweisung von Parkflächen in den Aufgabenbereich der Kommunen überführt werden. Zudem will das Ministerium die Regeln zum Errichten von Kinderspielplätzen sowohl für die Kommunen als auch für die Bauherren vereinfachen.
Aktuell schreiben der Paragraf 37 der LBO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bis ins kleinste Detail vor, wie viele Stellplätze bei der Schaffung von Wohnraum sowie sonstiger Anlagen entstehen müssen. Insgesamt listet die LBO 44 verschiedene Szenarien auf, die sich aber, so die Erfahrung der Ministerin, immer wieder als starre Vorgaben ohne konkreten Standortbezug erwiesen hätten.
Eine ähnliche Lösung gibt es schon in fünf Bundesländern
Razavi: „Wir machen Ernst mit dem Abbau von Vorschriften und von Bürokratie. Die Vorgaben des Landes für das Schaffen von Stellplätzen beim Wohnungsbau sind aktuell furchtbar kompliziert. Dabei kennen die Städte und Gemeinden die örtlichen Bedarfe selbst am besten. Deshalb wollen wir diese Kompetenz nun in die Hände der Kommunen legen und uns in der LBO auf Grundanforderungen beschränken.“
In fünf Bundesländern, unter anderem in Hessen, Bremen und Brandenburg, gibt es bereits eine solche Kommunalisierung der Stellplatzverpflichtung. Das heißt, dass Gemeinden mit Bebauungsplänen oder örtlichen Bauvorschriften festlegen, ob, wo und wie viele Stellplätze geschaffen werden müssen. Unterstützung für diese Änderungen bekommt die Ministerin vom Gemeindetag und vom Städtetag Baden-Württemberg. Die geplante Überarbeitung der LBO wird dort ausdrücklich begrüßt. Ein Gemeindetagssprecher erklärt, die geplante Flexibilisierung, die die Unterschiede zwischen ländlichem und urbanem Raum berücksichtige, sei sinnvoll: „Die LBO-Novelle muss sicherstellen, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten gestärkt werden, auch um mögliche Vorbehalte gegenüber Nachverdichtungsvorhaben im Innenbereich entgegentreten zu können und dadurch Akzeptanz zu schaffen.“ Beim Städtetag heißt es: „Stellplatzvorgaben sollen bedarfsorientiert und flexibel festgelegt werden können.“
Spielplatzlösung bietet Flexibilität für Bauherren
Auch die Überarbeitung der Verpflichtung, ab einer bestimmten Baugröße Spielplätze errichten zu müssen, steht an: Aktuell sind Bauherren von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, verpflichtet, auf dem Grundstück oder unmittelbar daneben einen Spielplatz zu errichten. Ausnahmen gibt es nur selten, etwa bei Seniorenwohnungen.
Nun sollen Bauherren die Möglichkeit erhalten, sich mit Ablösezahlungen von der Verpflichtung zum Spielplatzbau freizukaufen. Die so erzielten Einnahmen sollen die Gemeinden entweder zur Finanzierung kommunaler Spielplätze oder zu deren Instandhaltung einsetzen können. Razavi: „Das neue Konzept bringt allen Beteiligten Vorteile: Den Bauherren ermöglicht es mehr Flexibilität, den Kommunen mehr Spielraum bei der Verwendung der Ablösezahlungen und den Eltern und Kindern bessere, attraktivere Kinderspielplätze. Wir schaffen also eine Win-Win-Situation.“
Auch hier gibt es Lob vom Städtetag: „Die bestehende Regelung zu Kinderspielplätzen ist zu starr und hat sich in der Praxis nur zum Teil bewährt. Der Gemeindetag geht sogar noch einen Schritt weiter: „Die derzeitige Pflicht zur Errichtung von Kinderspielplätzen, kann nach unserem Dafürhalten entfallen“, heißt es dort. Die Gemeinden stellten immer wieder fest, dass, um die Pflicht zu erfüllen, oft Spielgerät aufgestellt werde, dass nicht genutzt werde.
Wie Bauanträge einfacher werden sollen
Novelle
Die Neuordnung der Landesbauordnung genießt wegen der aktuellen Baukrise oberste Priorität. Dennoch wird noch viel Zeit vergehen, ehe die Novelle in Kraft treten kann. Nachdem im Herbst die Eckpunkte vorgestellt worden sind, rechnet man im Ministerium mit einer mehrmonatigen Diskussionsphase im Landtag, bei der weitere Vorschläge erörtert und gegebenenfalls in die Novelle eingearbeitet werden. Die Hoffnung des Ministeriums ist, dass die neue LBO im Lauf des Jahres 2024 in Kraft treten kann.
Stimmen
Auch die Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß von Bauministerin Nicole Razavi, die LBO zu entschlacken. Landesgeschäftsführer Thomas Möller sieht vor allem in der Abschaffung der Widerspruchsverfahren eine zentrale Möglichkeit, „um ein wesentliches Hemmnis für das Bauen zu beseitigen“.