Baden-Württemberg Ist Bauen jetzt einfacher und billiger geworden?
Im Sommer feierte Bauministerin Nicola Razavi (CDU) die Überarbeitung ihrer Landesbauordnung als großen Wurf. Ist Bauen im Land wirklich einfacher geworden? Eine Zwischenbilanz.
Im Sommer feierte Bauministerin Nicola Razavi (CDU) die Überarbeitung ihrer Landesbauordnung als großen Wurf. Ist Bauen im Land wirklich einfacher geworden? Eine Zwischenbilanz.
„Alle Hebel auf Go!“, jubilierte Bauministerin Nicole Razavi (CDU) im Frühjahr, als die Reform der Landesbauordnung im Landtag beschlossen wurde. Vor fünf Monaten trat die Novelle in Kraft. Doch hat das mit hohen Erwartungen belegte Gesetz tatsächlich Bauen schneller, einfacher und günstiger gemacht, wie angekündigt? Die bisherige Bilanz fällt gemischt aus.
Die Esslinger Wohnungsbau GmbH, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, hat gemeinsam mit dem Kirchheimer Architekten Till Heller eine Aufstellung über den Nutzen der Novelle gemacht. Das Urteil: die Bauherren haben vor allem Planungssicherheit – etwa beim Thema Aufstockungen.
Bis zu zwei Stockwerke können nämlich jetzt auf ein Gebäude aufgesetzt werden, ohne dass Abstandsflächen zu den Nachbarn neu berechnet werden müssen. Für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft wie die Esslinger Wohnbau ist eine große Erleichterung, sagt Luca Parassiadis, der als Abteilungsleiter bei dem Wohnungsbauunternehmen für Projektdurchführung zuständig ist.
Die Gesellschaft hat viele alte Mehrfamilienhäuser mit Satteldächern im Bestand, die aufgestockt werden sollen. „Pro Projekt entstehen vier bis sechs neue Wohnungen mit 45 bis 55 Quadratmetern“, berichtet Parassiadis. Im Januar soll das achte Gebäude in Angriff genommen werden, zwei weitere sind schon in Planung. Früher seien Aufstockungsvorhaben nicht realisiert worden, weil die Abstandsflächen nicht eingehalten werden konnten.
Echte Kostenersparungen sieht der Kirchheimer Architekt Till Heller, der Projekte für die Esslinger Wohnungsbau betreut, beim Brandschutz. Werden bei Aufstockungen bis zu zwei zusätzliche Stockwerke auf ein Gebäude gesetzt, werden keine zusätzlichen Brandschutz-Maßnahmen notwendig, die nur durch eine Veränderung der Gebäudeklasse entstünden. „Bei einem Mehrfamilienhaus mittlerer Größe kann dadurch schnell ein fünfstelliger Betrag eingespart werden“, sagt Heller.
Bauministerin Nicole Razavi fühlt sich bestätigt. Die Berechnungen zeigten: „Unsere LBO-Reform wirkt.“ Als Nächstes brauche es eine Reform des Baugesetzbuchs des Bundes, die in die gleiche Richtung geht, fordert sie. Und es müsse ganz besonders über das Baunebenrecht gesprochen werden. Das seien Regeln und Vorgaben aus anderen Fachbereichen wie dem Umweltrecht oder dem Arbeitsrecht, aber auch EU-Vorgaben, die das Bauen erheblich erschweren.
Doch hört man sich in der Branche um, wollen noch nicht alle in das Loblied einstimmen. Jochen Stoiber, Referent für Technik und Architektur bei der Architektenkammer Baden-Württemberg will noch kein Zwischenfazit ziehen. Dafür sei es noch zu früh, sagt er. Vor allem, ob es mögliche Rechtsstreitigkeiten gibt, lässt sich seiner Meinung nach noch nicht beantworten. Stoiber fürchtet, dass verkürzte Einspruchsfristen bei Nachbaranhörungen zu Klagen führen könnten. Und auch das Thema Aufstockungen sieht er kritischer als die Esslinger Wohnungsbau. Wo nämlich der kommunale Bebauungsplan einer Gemeinde Aufstockungen verhindere, helfe auch die geänderte Bauordnung nicht.
In einem Punkt hätten ihn allerdings Beschwerden einzelner Architekten erreicht. Sie seien von Baubehörden aufgefordert worden, auf die sogenannte Genehmigungsfiktion zu verzichten. Die ist bei vereinfachten Verfahren dafür gedacht, Bearbeitungszeiten zu verringern. Liegt der Bauantrag vollständig vor, gilt er nach drei Monaten als genehmigt, wenn die Behörde nicht reagiert.
Doch in der Praxis läuft das wohl noch nicht immer rund – das ist auch die Erfahrung von Baufirmen im Land. „Damit das klappt, muss das Bauamt trotzdem mitwirken“, sagt auch der Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg Thomas Möller. Denn die Behörde muss bestätigen, dass die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind. Seiner Erfahrung nach kommen aber viele Behörden nicht hinterher, die Vollständigkeitserklärungen abzugeben. Die Frist laufe also ins Leere.
„Es gibt auch Fälle, in denen die Behörden auf Bauherren und Architekten zugehen und ihnen sagen, dass sie, wenn ohne Baugenehmigung begonnen wird, später besonders genau prüfen – was dann zu Regressansprüchen führen kann“, sagt Möller. In der Folge warteten die Architekten doch lieber auf die Baugenehmigung, auch wenn das Zeit kostet – und für den Bauherren möglicherweise zu höheren Kosten führt.