Überraschend und kurzfristig hat kürzlich das Gespräch zwischen OB Nopper, dem Sozialministerium und der Ärzteschaft Stuttgart stattgefunden. Was wurde besprochen?
Ein Gespräch zum geplanten Maßregelvollzugs im ehemaligen Rotkreuzkrankenhaus in Bad Cannstatt zwischen Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU), Vertretern des Sozialministeriums, der Forensischen Psychiatrie und der Ärzteschaft Stuttgart ist ohne greifbares Ergebnis geblieben. Während das Sozialministerium das Treffen nicht kommentieren wollte, machte Nopper nochmals deutlich, dass der vorgeschlagene Standort nicht ideal sei, da sich im Umfeld teilweise bereits soziale Brennpunkte befänden.
„Dies habe ich im Übrigen auch von Anfang an vorgetragen, obwohl Sozialminister Manfred Lucha mich immer darauf hingewiesen hat, dass die Standortfrage von Rechts wegen allein vom Land Baden-Württemberg entschieden werden wird. Wie das Sozialministerium zu einer anderen Einschätzung kommt, ist für mich nicht nachvollziehbar.“
OB Nopper widerspricht Lucha: Er habe Forensik-Standort von Anfang an abgelehnt
Das Sozialministerium behauptete zuletzt, als die Stadtverwaltung über das Vorhaben erstmals informiert worden sei, habe sie sich nicht dagegen positioniert. Dem widersprach Nopper und sagte nun weiter, er habe das Ministerium gebeten, in der Standortfrage nochmals in sich zu gehen. „Auch die vom Ministerium eingeschlagene neue Linie bei der Standortwahl – weg von neuen Standorten in kleineren Kommunen und in Randlagen hin zu neuen Standorten in sehr zentraler Lage wie etwa in Bad Cannstatt“ – ist für Nopper nicht nachvollziehbar. Das Stadtoberhaupt will eigenen Angaben zufolge mit dem Sozialministerium in einem konstruktiv-kritischen Austausch bleiben und sich nach einer geplanten weiteren Informationsveranstaltung nochmals mit dem Sozialministerium zu einem Gespräch treffen.
Gegenwind kommt weiterhin von der direkt betroffenen Ärzteschaft Stuttgart, die auch an Nopper geschrieben und den Standort für die Forensik kritisiert hatte. Sie hatte auch Alternativvorschläge für die Nutzung des Rotkreuzkrankenhauses gemacht. Der Vorsitzende der Ärzteschaft Stuttgart, Markus Klett, erklärte nach dem Gespräch, dass das Sozialministerium versucht habe, die Pläne zu bagatellisieren, es kämen nur „liebenswerte geläuterte Straftäter“, die aus Stuttgart stammten, sich in Bad Cannstatt wohlfühlten und sich dort einfügen sollten. Beim Gespräch seien auch andere Standorte, die außerhalb Stuttgarts und nicht so zentral im Brennpunkt liegen, dem Sozialministerium vorgeschlagen worden.
Forensik in Bad Cannstatt? Ärzteschafts-Vorsitzender sagte, es gebe widersprüchliche Angaben
Klett sagte, es gebe widersprüchliche Angaben von Seiten des Sozialministeriums. Und es sei im Gespräch gesagt worden, dass man keine geschlossene Abteilung brauche, weil die Straftäter schon so weit resozialisiert seien. Auch brauche man keine fünf Meter hohe Mauer, weil es „lauter Gutmenschen“ seien, die da kämen. Es werde argumentiert, dass man da doch nicht dagegen sein könne, wenn man sie in die Gesellschaft wieder eingliedern wolle. „Das ist für mich Bauernfängerei, um den Widerstand zu brechen“, so Klett.
Im Oktober 2024 hingegen hatte Christine Rebmann vom Sozialministerium im Sozialausschuss des Gemeinderats berichtet, dass im geplanten Maßregelvollzug 60 bis maximal 80 Personen behandelt werden sollen, die wegen ihrer psychischen Erkrankung oder wegen ihrer Sucht straffällig geworden sind. Eine der derzeit geplanten drei Einheiten für je 20 Patienten solle eine geschlossene Station sein.
Sozialministerium zu geplanter Forensik: Geschlossene Station im 5. Stock geplant
Auf erneute Nachfrage beim Sozialministerium erklärte eine Sprecherin, dass im ehemaligen Rotkreuzkrankenhaus die oberste Station im 5. Stock als geschlossene Station eingerichtet werden soll, um „Untergebrachten in vorübergehenden Krisensituationen und bei nicht absprachegemäßen Verhalten, die keine Rückverlegung an den Hauptstandort am Zentrum für Psychiatrie erfordern, eine sichere und unterstützende Umgebung bieten zu können“. Konkrete Zahlen, wie viele Straftäter nach aktueller Planung untergebracht werden sollen, nannte sie zuletzt nicht. Es seien Patienten, die keine hohe Sicherungsbedürftigkeit hätten. Sie seien am Ende ihrer Behandlung angekommen und hätten bereits hohe Lockerungsstufen erreicht und stünden kurz vor ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft.