Hat der Bürgermeister von Mönsheim im Enzkreis, Michael Maurer, die Hand aufgehalten? Ungereimtheiten zu seiner Person gab es schon in seiner Zeit in der Schillerstadt.

Ludwigsburg: Karin Götz (kaz)

Das Tischtuch zwischen Michael Maurer und vielen einstigen Weggefährten in der Schillerstadt ist längst zerschnitten. Maurer, im Mai 2022 zum Bürgermeister der Gemeinde Mönsheim im Enzkreis gewählt, war einst Vorsitzender der CDU Marbach und Schriftführer bei der Jungen Union im Kreis Ludwigsburg. Im Mönsheimer Bürgermeisterwahlkampf war er wegen seinen Berufsangaben in Bedrängnis geraten. Er hatte sich in seinem Lebenslauf und gegenüber der Gemeindeverwaltung als Verwaltungswirt vorgestellt – ist aber Verwaltungsfachangestellter.

 

Auch seine Verbindung zur Schillerstadt hatte für Ungereimtheiten gesorgt, denn seine zweijährige Vorstandschaft – von 2017 bis 2019 – hatte er in seinem Lebenslauf ausgelassen. Die Verantwortlichen der CDU hielten sich damals größtenteils bedeckt. Aus ihren Äußerungen war jedoch eine erhebliche Unzufriedenheit ablesbar. „Wir haben uns gerne von Herrn Maurer getrennt“, sagte damals etwa die CDU-Fraktionsvorsitzende im Marbacher Gemeinderat. Heike Breitenbücher wollte den anonymen Vorwurf, Maurer habe wegen finanzieller Unstimmigkeiten im Jahr 2019 seinen Hut nehmen müssen, „weder bestätigen noch dementieren“. Für die Marbacher CDU sei das Kapitel abgeschlossen, sie sei froh, dass wieder Ruhe eingekehrt sei.

Es gab auch schon ein Disziplinarverfahren

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Michael Maurer. Die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter führen vorerst die Geschäfte. Dabei ist es noch nicht lange her, dass ein Disziplinarverfahren gegen Maurer beendet wurde. Ein Jahr lang hatte die Kommunalaufsicht im Landratsamt des Enzkreises eine lange Liste von Vorwürfen geprüft, die gegen den Mönsheimer Bürgermeister erhoben worden waren. An die Öffentlichkeit drang davon mit Hinweis auf einen rein internen Prozess so gut wie nichts. Auch das Ergebnis der Prüfungen gab das Landratsamt nicht bekannt.

Maurer darf derzeit seine Dienstgeschäfte im Rathaus nicht führen. Foto: Simon Granville

Maurer selbst hatte auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt, dass die Kommunalaufsicht drei Verfahrensfehler als Kompetenzüberschreitung beanstandet habe, darunter Auftragsvergaben, die über den Rahmen dessen hinausgingen, was er ohne Zustimmung des Gemeinderats hätte tätigen dürfen. Ein finanzieller Schaden sei aber für die Kommune nicht erkennbar und er habe zu keiner Zeit seinen Amtseid als Bürgermeister verletzt, betonte Maurer damals.

Persönliche Vorteile als Gegenleistung?

Nun aber haben die Vorwürfe gegen ihn eine andere Dimension angenommen. Mit dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte durch das Landratsamt und der Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen steht jetzt der Verdacht von Straftaten im Raum. Es handele sich um den Anfangsverdacht der Untreue und der Bestechlichkeit, teilt die Staatsanwaltschaft Pforzheim mit.

Es bestünden Anhaltspunkte dafür, „dass der Beschuldigte in seiner Funktion als Bürgermeister in drei Fällen Mobiliar für kommunale Einrichtungen (Kindertagesstätte, Schule, Festhalle) zu deutlich überhöhten Preisen beschafft hat“, erklärt der Erste Staatsanwalt Henrik Blaßies. Und weiter heißt es, dass der Verdacht bestehe, „dass der Beschuldigte im Zusammenhang mit den betreffenden Auftragsvergaben persönliche Vorteile als Gegenleistung erhalten hat“.

Wenn sich dieser Verdacht bewahrheiten sollte, wäre von einem Schaden im unteren fünfstelligen Bereich auszugehen, so die Einschätzung der Ermittlungsbehörde. Vergangenen Donnerstagvormittag fand im Mönsheimer Rathaus eine richterlich angeordnete Durchsuchung statt, bei der Unterlagen und Datenträger sichergestellt wurden.

Maurer, der nicht zu erreichen war für unsere Zeitung, erhält jetzt Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, so die Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren befinde sich noch in einem sehr frühen Stadium und für den Beschuldigten gelte trotz des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung.