Ein 13-Jähriger soll einen Mitschüler gegen eine Stadtbahn geschubst haben. Nun fordert Ministerin Marion Gentges erneut, das Strafmündigkeitsalter zu überdenken. Der tragische Stuttgarter Vorfall ist womöglich das falsche Beispiel.
War der tragische Tod eines Zwölfjährigen die Folge eines Unfalls mit unglücklichen Umständen oder eine Straftat mit gezielter Tötungsabsicht? Die Ermittlungen sind noch im Gange, da verursacht Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Dienstag mit einem „neuen Appell“ Aufsehen und Verwirrung: Sie fordert laut Agenturmeldung, das Strafmündigkeitsalter von derzeit 14 Jahren zu überprüfen – und letztlich zu senken. Dies vor dem Hintergrund, dass ein 13-Jähriger den Mitschüler an einer Haltestelle im Stadtteil Hofen gegen die einfahrende Stadtbahn geschubst haben soll. Allerdings hat sie damit wohl den falschen Fall ausgesucht.