Nach Vorstoß in Heilbronn Döner-Obergrenze – auch eine Idee für andere Städte?

Das Angebot an Dönern in Heilbronn wird der CDU vor Ort zu groß (Symbolfoto). Foto: IMAGO/Funke Foto Services/IMAGO/

In Heilbronn fordert die CDU eine Obergrenze für Dönerbuden, Barbershops und Nagelstudios. Ein Gutachten hat jetzt gezeigt, dass dies rechtlich möglich wäre. Kommt eine Döner-Obergrenze auch für andere Städte im Land in Frage?

Digital Desk: Annika Mayer (may)

Der Döner ist aus der deutschen Esskultur nicht mehr wegzudenken. In der Heilbronner Innenstadt wird aus Sicht der CDU-Fraktion allerdings zu viel davon verkauft. Im Wahlkampf zur Kommunalwahl hatten die Heilbronner Christdemokraten eine Obergrenze für Dönerbuden, aber auch für Barbershops und Nagelstudios gefordert. Es seien keine anderen Angebote in vergleichbarer Dominanz in der Innenstadt vertreten, sagt Christoph Troßbach, CDU-Stadtrat und Mitglied der Stadtinitiative Heilbronn.

 

20 Dönerbuden, 18 Barbershops und 16 Nagelstudios gibt es laut der Stadtinitiative auf einer Fläche von einem halben Quadratkilometer. Eine Begrenzung dieser Geschäfte sei nur Mittel zum Zweck. „Und der Zweck ist, dass wir eine vielfältige Innenstadt haben wollen“, so Troßbach. Es gehe nicht darum, eine Kundengruppe aus dem Zentrum zu verdrängen, sondern viele neue anzuziehen.

Laut einem Rechtsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, das die Stadtinitiative beauftragt hat, wäre eine Obergrenze rechtlich möglich. „Durch städtebauliche Entwicklungskonzepte und teilräumliche Festlegungen können Kommunen wie Heilbronn konkrete Schritte unternehmen, um die Vielfalt der Nutzungen zu fördern und eine nachhaltige Entwicklung zu sichern“, sagt Thomas Kessler von PwC in einer Pressemitteilung. Für bestehende Läden gelte der Bestandsschutz. Für die Innenstadt sei dieses Gutachten ein großer Erfolg, sagt Troßbach. Die Stadt Heilbronn will im Oktober im Gemeinderat Stellung beziehen, heißt es von einer Sprecherin.

Stuttgart will keine Döner-Obergrenze einführen

Die Döner-Obergrenze: Ein Heilbronner Phänomen, oder eine Idee, die auch andere Städte umsetzen wollen? Für die Stadt Stuttgart kommt eine Begrenzung solcher Geschäfte nicht in Frage. Eine Obergrenze für Barbershops und Dönerläden werde in der Stadtverwaltung nicht diskutiert, wie eine Sprecherin mitteilt. „Es ist auch fraglich, ob die Einführung einer Obergrenze oder eine anderweitige Regulation bestimmter Betriebstypen mit Blick auf die gebotene und für uns verbindliche Wettbewerbsneutralität rechtlich zulässig ist.“

Eine Obergrenze für bestimmte Ladengruppen halte die Stadt aus städtebaulicher und ökonomischer Sicht nicht für sinnvoll. „Eine lebendige und attraktive Innenstadt braucht jede Art von Geschäften, Gastronomiebetrieben, kulturellen Einrichtungen, sozialen Einrichtungen, Wohnraum und Arbeitsmöglichkeiten“, so die Sprecherin. Dafür setze sich die Stadt ein. Eine Entwicklung dahin, dass bestimmte Bereiche nur auf eine Funktion ausgerichtet sind, sei immer kontraproduktiv. Eine Obergrenze sei auch schwer umsetzbar. „Die betroffenen Betriebstypen müssten klar definiert und von anderen Nutzungen eindeutig abgegrenzt werden. Dies wäre ein starker Eingriff in den freien Markt und einzelne Marktteilnehmer würden benachteiligt“, sagt die Sprecherin. Durch so eine Regulierung würde aus Sicht der Stadt zudem die Quote der Leerstände steigen.

Mannheim und Ulm zweifeln an rechtlicher Durchsetzbarkeit

In Freiburg werde eine vergleichbare politische Debatte im Moment ebenfalls nicht geführt, heißt es von Seiten der Stadt. Auch in Ulm sei eine mögliche Obergrenze für Dönerbuden und Barbershops kein Thema, wie eine Sprecherin der Stadt mitteilt. „Das wird bei uns in Ulm nicht diskutiert, weder in den politischen Gremien, noch in der breiten Öffentlichkeit.“ Die Stadt hält eine Begrenzung, wie sie in Heilbronn diskutiert wird, nicht für rechtlich durchsetzbar. Zudem sehe man in Ulm kein Problem mit Blick auf Dönerbuden und Barbershops. „Solange sie die Kundschaft finden, bleiben sie auch. Da scheint dann auch die Nachfrage da zu sein“, so die Sprecherin.

Auch die Stadt Mannheim hält einen regulierenden Eingriff in den Markt mit Blick auf die allgemeine Gewerbefreiheit grundsätzlich für schwierig, wie eine Sprecherin mitteilt. Etwa 500 Gastronomie-Betriebe gebe es im Bezirk Innenstadt/Jungbusch. Wie viele davon Döner verkaufen, lasse sich nicht sagen. „Vor dem Hintergrund einer solchen Vielzahl an gastronomischen Betrieben kann generell nicht von einem einseitigen und monotonen Angebot in Mannheim ausgegangen werden“, so die Sprecherin. Aber auch im Mannheimer Zentrum gebe es Orte, in denen sich Geschäftsmodelle ballen. Dort suche die Stadtverwaltung den Dialog mit Akteuren vor Ort.

Dehoga: Faire Bedingungen besser als Obergrenze

Auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Baden-Württemberg steht einer Obergrenze für Dönerbuden skeptisch gegenüber. Wie viele es davon im Land gibt, lässt sich nicht genau sagen, so Pressesprecher Daniel Ohl. Statistisch erfasst werde nur die Zahl der Imbissstuben insgesamt. Und die hat stark zugenommen: Von 2012 bis 2022 um rund 22 Prozent, von 3423 auf 4175 Imbisse. Gleichzeitig ist die Zahl der Restaurants mit Bedienung von 12.056 auf 9464 gesunken.

Das ist laut Ohl kein Zufall: „Seit Jahren lässt die Politik kaum eine Gelegenheit aus, um es der klassischen Gastronomie schwer zu machen – also den Gasthäusern und Restaurants, die Essen vor Ort am Tisch servieren.“ Ein Beispiel: Die Mehrwertsteuer-Erhöhung für Speisen im Restaurant von sieben auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024. Betreiber von Imbissen sind von der Erhöhung nicht betroffen. Problematisch sei nicht die Zunahme bestimmter Angebote, sondern der Verlust der gastronomischen Angebotsvielfalt, sagt Ohl. Besser als eine Obergrenze wäre es, die Vielfalt durch faire Rahmenbedingungen für verschiedene Betriebsformen zu fördern.

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