Nur wenige Wochen stand das Staatliche Schulamt in Stuttgart ohne Leiter da. Jetzt hat Christof Kuhnle die Amtsleitung übernommen. Er war zuvor Schulrat.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Das Staatliche Schulamt in Stuttgart hat einen neuen Leiter. Christof Kuhnle tritt die Nachfolge von Thomas Schenk an, der im April in den Ruhestand gegangen ist. Kuhnle hat sein Amt am Dienstag, 5. Mai, angetreten. Mit Kuhnle bekomme das Schulamt Stuttgart einen Leiter, der „die Schulrealität und die Schulverwaltung von innen kennt“, würdigt Stuttgarts Regierungspräsidentin Susanne Bay den langjährigen Schulrat. Sie sei sich sicher, dass Kuhnle engagiert in seine neue herausfordernde Position starten werde.

 

Christof Kuhnle war seit 2017 als Schulrat am Stuttgarter Schulamt für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und die Umsetzung der Inklusion zuständig. Das schloss das Personalmanagement an den SBBZ sowie die regionalen Schulentwicklungsprozesse der SBBZ in Kooperation mit der Stadt Stuttgart ein. Angesichts stetig steigender Schülerzahlen an den Förderschulen war das eine anspruchsvolle Aufgabe.

Ausgebildeter Sonderschullehrer

Kuhnle war zudem laut einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart mit wechselnden Aufgaben der Schulaufsicht für alle Schularten betraut. In seiner Zeit beim Schulamt war er zwischenzeitlich auch für einige Jahre der Vorsitzende des Personalrats für die Beschäftigten.

Kuhnle ist selbst ausgebildeter Sonderschullehrer. Er arbeitete zu Beginn seiner Laufbahn als Pädagoge an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) für emotionale und soziale Entwicklung sowie an einem SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Er war stellvertretender Schulleiter in Sindelfingen und schließlich Schulleiter in Stuttgart, bevor er ans Staatliche Schulamt wechselte.

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist die vorgesetzte Behörde für die acht Staatlichen Schulämter in Nordwürttemberg. Die Schulämter sind zuständig für die fachliche Beratung aller öffentlichen Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen und der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Für freie und private Schulen üben sie keine Aufsichtsfunktion aus.