Reaktionen auf OB Nopper Behindertenbeauftragte Welsch: „Realität weit weg vom Schlaraffenland“

Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) wünscht sich mehr finanzielle Hilfe von Bund und Land. Foto: Lichtgut

Die Kritik von Kommunen, dass die Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu teuer sei, hat eine leidenschaftliche Debatte ausgelöst. Das sagen Kritiker, Stadt und Land.

Stadtkind: Erdem Gökalp (erg)

Als „Abschied vom Schlaraffenland“ hat Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper die aktuelle Umsetzung der Sparvorgaben in den Kommunen in einem Bericht unserer Zeitung beschrieben. Er hatte sich damit der Beschwerde mehrerer Bürgermeister aus der Region angeschlossen, dass die Lasten auch für den sozialen Bereich für die Kommunen zu hoch seien.

 

Insbesondere Noppers Kritik an den Kosten für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat heftige Reaktionen ausgelöst. Das Gesetz von 2016 soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Die Hauptverantwortung für die Finanzierung liegt bei Ländern und Kommunen.

Die Landesbehindertenbeauftragte Nora Welsch nennt die Kritik der Bürgermeister aus der Region eine „sprachliche Entgleisung“. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen fühlten sich insbesondere von Noppers Schlaraffenland-Aussage brüskiert und abgewertet. „Ihre Lebensrealität ist weit von einem Schlaraffenland entfernt“, sagt sie. Zu den Problemen zählt sie etwa eine fehlende bauliche Barrierefreiheit, ein trennendes Bildungssystem und Unterstützungsleistungen, die hart erkämpft werden müssten.

Beauftragte Welsch: „Keine Gleichstellung für Menschen mit Behinderung“

So sichere die Eingliederungshilfe laut Welsch das Überleben dieser Menschen. Damit kämen Menschen mit Behinderung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit überhaupt erst vor. „Gleichgestellt sind Menschen mit Behinderung noch lange nicht, sie sind vielmehr in allen Lebensbereichen benachteiligt“, sagt Welsch.

Nora Welsch ist die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderung Foto: BFBMB

Seit der Umsetzung des Teilhabegesetzes seien bereits öfters unpassende Formulierungen im Umlauf gewesen. „Da wird auffallend häufig von Mallorca-Urlauben und Kreuzfahrtreisen gesprochen, die von Sozialämtern für Menschen mit Behinderung finanziert würden, die man sich jetzt einfach nicht mehr leisten könne“, sagt die Behindertenbeauftragte. Dass Menschen mit Behinderung pauschal als zu teuer und für den Sozialstaat nicht mehr tragbar dargestellt würden, sei mittlerweile in der politischen Mitte zum Thema geworden.

„Teilhaberechte sind kein Gnadenakt“ – Grünen-Abgeordnete kritisiert Nopper

Auch die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Simone Fischer (Grüne) spricht davon, dass die angespannte Lage in den Kommunen nicht dazu führen dürfe, Menschen pauschal vorzuführen. In einem Schreiben an OB Nopper, das unserer Zeitung vorliegt, schreibt sie ihm, dass die Ausgaben für Menschen mit Behinderung kein verzichtbarer Luxus seien. „Teilhaberechte sind kein Gnadenakt“, sagt sie.

Die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Simone Fischer (Grüne): Ausgaben für Behinderte kein Luxus. Foto: IMAGO/Political-Moments

Gerade in Stuttgart würden viele Menschen in sogenannten Assistenzdiensten arbeiten. Würde man die Leistungen für Menschen mit Behinderung infrage stellen, würde das laut Fischer auch Arbeitsplätze gefährden. Außerdem sei die Sprache von OB Nopper nicht nur sachlich falsch, sondern trage dazu bei, reale Benachteiligung zu relativieren und Vorurteile zu verstärken. „Die zunehmenden sprachlichen Entgleisungen zum Bundesteilhabegesetz von Kommunalpolitikern, Bürgermeistern und anderen Vertretern des Volkes in herausgehobenen politischen Positionen in Baden-Württemberg betrachte ich daher mit großer Sorge“, sagt sie.

Stuttgart fordert Unterstützung bei Teilhabe-Kosten

Auf Nachfrage sagt ein Sprecher der Stadt Stuttgart, dass es trotz der hitzigen Diskussionen aktuell keine Bestrebungen der Stadtverwaltung gebe, von den individuellen Leistungen, die das Teilhabegesetz vorsieht, abzuweichen. Dessen Ziel lasse sich trotz der angespannten Lage erreichen. Doch fordert die Stadt bei der Finanzierung weiter Hilfe von Bund und Land. So habe OB Nopper in einem Brandbrief an Merz im Oktober Unterstützung bei den Kosten gefordert. Daneben kritisiert die Stadt auch die Bedingungen, die im Landesrahmenvertrag mit dem Land Baden-Württemberg festgelegt wurden. So sei quer durch alle Bereiche eine Kostensteigerung von 40 Prozent festzustellen. Die Stadt habe im Jahr 2024 insgesamt 181 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ausgegeben. Davon seien jedoch nur sechs Millionen Euro von Bund und Ländern erstattet worden, so der Sprecher.

Land verweist auf Millionenzuschüsse für Teilhabe

Das Sozialministerium Baden-Württembergs verweist auf die Debatten im Sozialausschuss des Landtags. Das Ergebnis dieser Diskussionen sei die aktuelle Finanzierungsregelung gewesen. „Das Land Baden-Württemberg hat unter anderem auch dem Wunsch der 44 Stadt- und Landkreise Rechnung getragen und ihnen diese Aufgabe als weisungsfreie Pflichtaufgabe übertragen“, sagt ein Sprecher des Ministeriums.

Zudem erstatte das Land den Stadt- und Landkreisen bereits in beträchtlichem Umfang die Mehrkosten, die auf das Teilhabegesetz zurückgehen. Laut Ministerium hat das Land in den vergangenen Jahren beträchtliche Millionenbeträge überwiesen: 2022 und 2023 jeweils 71 Millionen Euro, 2024 96 Millionen Euro und 2025 zunächst 71 Millionen. Außerdem habe die Landesregierung im Mai 2025 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 230 Millionen Euro beschlossen. Nach Darstellung des Sozialministeriums sei der Bund von einer geringeren Ausgabendynamik ausgegangen, lehne es aber bisher ab, sich an den gestiegenen Kosten zu beteiligen.

Sozialministerium von Teilhabe-Debatte irritiert

Das Ministerium betrachtet die öffentlichen Diskussion kritisch. Menschen mit Behinderung würden in der öffentlichen Debatte zunehmend als Kostenfaktor gesehen. Davon distanziere man sich. „Teilhabe ist keine Verhandlungssache“, so der Sprecher des Ministeriums. Finanzielle Engpässe dürften nicht als Argument dienen, um die notwendige Teilhabe infrage zu stellen.

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