Rechte von Behinderten Landesbehindertenbeauftragte warnt: „Inklusion ist nicht optional“

Die Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer will sich auf der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz für Inklusion stark machen. Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Simone Fischer sieht die von der AfD angezettelte Debatte um „Inklusion als Ideologie“ mit Sorge – und verweist auf geltendes Recht.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Die Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer (Grüne) warnt vor populistischen Tendenzen gegen das Thema Inklusion in der Politik und der gesellschaftlichen Debatte. „Inklusion ist nicht optional“, sagte sie im Gespräch mit unserer Zeitung. 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ratifiziert worden. Sie gilt für Bund, Länder und Kommunen. Wenn solche Rechtsansprüche infrage gestellt würden, werde damit den Menschen das Recht genommen, gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein, warnt Fischer.

 

Sie sieht die von der AfD im vergangenen Jahr mit Blick auf Schulen angefeuerte Diskussion um „Inklusion als Ideologie“ mit Sorge. „Man brandmarkt damit die Inklusion klar als etwas Negatives. Und dabei profitieren alle davon. Es geht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Sich den Tendenzen entgegen zu setzen, sei Aufgabe von Politik, aber auch jedes Einzelnen. „Je mehr das unter Druck gerät, also auch unsere Demokratie unter Druck gerät, umso wichtiger ist es, sich dem auch entgegenzustellen“, sagt sie.

Beauftragte sind erstmals bei der MPK dabei

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Oktober in Leipzig sind zum ersten Mal die Landesbehindertenbeauftragten dabei, um über die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sprechen. Dabei soll es um die Bereiche Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung gehen. „Jetzt ist der Zeitpunkt zu erörtern, wie wir gemeinsam dafür Sorge tragen können, dass wir in den Ländern die Inklusion und Barrierefreiheit, gerade in diesen essenziellen Lebensbereichen, erreichen“, betont Fischer.

In Baden-Württemberg erlebe sie, dass man sich dem Thema sehr ernsthaft widme. Aber auch im Südwesten sieht Fischer noch Nachholbedarf etwa beim Thema Inklusion in Kita und Schulen. Beim Thema Wohnen müsse mehr barrierefreier Wohnraum berücksichtigt werden, und auch im Bereich Gesundheit brauche es bessere Angebote, die zum Beispiel auch Menschen mit sehr schwerer oder mehrfacher Behinderung nutzen können. Diese Gruppe ist in Baden-Württemberg nicht klein. Das Statistische Landesamt zählte Ende 2023 rund 950 000 schwerbehinderte Menschen. Ein Anteil von 8,5 Prozent bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Südwesten.

Fischer sieht auch Fachkräftepotenzial

Darüber hinaus spricht sich Fischer dafür aus, das Fachkräftepotenzial von Menschen mit Behinderung besser zu nutzen. „Ich denke, dass diese Personengruppe mitzudenken nicht nur fair ist, sondern auch wirklich klug“, sagt Fischer. „Hier braucht es deutlich mehr Vorbilder.“ Menschen mit Behinderung, die arbeitslos sind, verfügen ihren Angaben zufolge etwas häufiger über einen Berufsabschluss als Menschen ohne Behinderung, die arbeitslos sind. Gleichzeitig seien Menschen mit Behinderung aber im Schnitt länger arbeitslos.

Auch beim Übergang von Werkstätten in geregelte Arbeitsverhältnisse gebe es noch Potenzial. „Wir sind im Vergleich zu anderen Ländern etwas besser aufgestellt. Aber es braucht schon viel mehr Kraft“, sagt Fischer. Instrumente wie Lohnkostenzuschüsse müssten bekannter werden. Die Stadt Stuttgart habe ein gutes Konzept aufgelegt, wie sie Menschen Beschäftigung ermögliche, zum Beispiel als Helfer in der Kita, in der Pflege oder als Verwaltungshilfe zu arbeiten.

Personal, aber auch Kosten und Bürokratie seien Themen, die ihr in der Vergangenheit häufiger begegneten in der Debatte um Inklusion. Sie rate dazu, sachlich damit umzugehen, sagte Fischer auch mit Blick auf das geplante Landesgleichbehandlungsgesetz. Es soll Menschen vor Diskriminierung in Behörden schützen. Insbesondere die Kommunen laufen Sturm dagegen und sprechen von einem Generalverdacht. Fischer hält das Gesetz für notwendig: Die Erfahrungen mit einem ähnlichen Gesetz in Berlin bestätigten die Sorgen des bürokratischen Aufwands nicht. Zu einem ähnlichen Schluss kommen auch die Sozialverbände im Land. „Wir müssen uns anschauen, was verursacht denn den bürokratischen Aufwand und ist es nicht auch etwas, das wir im Blick haben müssen“, sagte Fischer. „Wer alle Menschen gleich oder gut behandelt, muss auch keine Sorge haben.“ Grundsätze der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots seien keine Belastung, sondern elementarer Bestandteil einer solidarischen und zuverlässigen Gesellschaft. „Es ist wichtig, diese Grundsätze zu schützen und zu stärken.“

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