Medienberichten zufolge könnte die Rentenkommission vorschlagen, das Rentenalter auf 70 anzuheben. Ab welchem Jahrgang würde das gelten?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Rente mit 70 ist in Deutschland bislang nicht beschlossen. Nach einem Bericht der „Bild“ könnte die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission jedoch empfehlen, das gesetzliche Renteneintrittsalter langfristig weiter anzuheben. Demnach soll die Regelaltersgrenze schrittweise von 67 auf 70 Jahre steigen. Die Rentenkommission soll ihre Empfehlungen am 30. Juni vorlegen. Ob die Anhebung des Renteneintrittsalters dann tatsächlich vorgeschlagen wird, bleibt abzuwarten. Nach den von „Bild“ berichteten Plänen würde die Anhebung aber erst in vielen Jahren greifen. Zunächst könnte demnach ab Anfang der 2040er Jahre die Rente mit 68 kommen. Ab Anfang der 2050er Jahre wäre eine weitere Anhebung auf 69 Jahre denkbar. Anfang der 2060er Jahre könnte schließlich die Regelaltersgrenze von 70 Jahren erreicht werden.

 

Welche Jahrgänge wären betroffen?

Betroffen wären damit vor allem jüngere Jahrgänge. Laut „Bild“ würde die Rente mit 70 alle treffen, die nach 1990 geboren sind. Wer etwa 1991 oder später geboren wurde, müsste nach dieser Rechnung regulär bis 70 arbeiten, sofern die Empfehlung tatsächlich Gesetz würde.

Für Jahrgänge ab Mitte der 1970er Jahre könnte nach den bisher bekannten Überlegungen eine Regelaltersgrenze von 68 Jahren relevant werden. Für Anfang der 1980er Jahre und später Geborene könnte die Grenze in Richtung 69 Jahre steigen.

Für heutige Rentnerinnen und Rentner hätte eine solche Reform nach derzeitigem Stand keine unmittelbaren Folgen. Auch Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, wären voraussichtlich nicht betroffen. Der Grund: Die diskutierte Anhebung würde erst über Jahrzehnte hinweg umgesetzt.

Was gilt derzeit beim Renteneintrittsalter?

Derzeit steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland noch schrittweise auf 67 Jahre. Für Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, gilt nach aktueller Rechtslage die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen.

Wer früher in Rente gehen will, muss in der Regel Abschläge hinnehmen. Für bestimmte Gruppen gibt es Sonderregelungen, etwa bei besonders langjährig Versicherten oder schwerbehinderten Menschen.

Warum wird über die Rente mit 70 diskutiert?

Hintergrund der neuen Debatte ist die angespannte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Alterung der Gesellschaft führt dazu, dass künftig weniger Beitragszahler für mehr Rentner aufkommen müssen. Die Rentenkasse wird bereits heute in erheblichem Umfang aus dem Bundeshaushalt unterstützt.

Die Bundesregierung hat deshalb eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die Vorschläge für eine langfristige Reform erarbeiten soll. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums soll die Kommission bis Ende Juni 2026 Empfehlungen vorlegen.

Erst danach könnte die Bundesregierung entscheiden, welche Vorschläge sie aufgreift. Anschließend müsste ein Gesetzgebungsverfahren folgen. Bis dahin bleibt die Rente mit 70 eine politische Debatte – keine geltende Regel.