Der Ministerrat hat beschlossen, dass die gesetzliche Grundlage für die in Stuttgart und weiteren Städten eingerichteten Verbotszonen über die ursprüngliche Befristung von zwei Jahren hinaus gelten soll. Was bedeutet das?
Ein Messer in der Tasche macht jede Auseinandersetzung gefährlicher. Deswegen hat die Stadt Stuttgart seit gut eineinhalb Jahren in der City eine Messerverbotszone eingerichtet – nachdem die Polizei eine Zunahme der Taten gemeldet hatte, bei denen ein Messer eine Rolle spielte. Die rechtliche Grundlage dafür gilt aber nur zwei Jahre lang. Damit hat sich am Dienstag der Ministerrat in Stuttgart befasst. Das Ergebnis: „Die Verordnungen, mit denen die Verlängerung der Ermächtigungen zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen ermöglicht werden soll“, habe der Ministerrat zur Anhörung freigegeben, heißt es aus dem Innenministerium des Landes. Das Ministerium werde nun im nächsten Schritt ein Anhörungsverfahren in die Wege leiten. In dessen Verlauf können sich die kommunalen Landesverbände zu den Entwürfen äußern, heißt es in der Info des Ministeriums.