Es sind nur acht Sekunden. Sie können aber die Karrieren hochrangiger Polizeiführer kosten. Einer dieser Spitzenkräfte ist Präsident eines Polizeipräsidiums in Nordwürttemberg und droht nun diesen Dienstrang zu verlieren. Er soll noch in der Probezeit gewesen sein. Der andere ist Vizepräsident eines anderen Präsidiums und stand unmittelbar vor einer Beförderung auf den Chefposten. Ihnen wird vorgeworfen, eine Falschbeurkundung im Amt angestiftet und einen Untergebenen zur Begehung einer Straftat verleitet zu haben. Nach Informationen unserer Zeitung sind insgesamt vier Beschuldigte 58 bis 62 Jahre alt.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz sind wieder einmal mit einer Affäre innerhalb ihres Führungspersonals konfrontiert und mussten sich jüngst vom Landtagsinnenausschuss unangenehme Fragen gefallen lassen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft sagt auf Anfrage dazu nur, es werde „ein Ermittlungsverfahren gegen vier höherrangige, baden-württembergische Polizeibeamte und eine Tarifbeschäftigte unter anderem wegen Verleitens eines Untergebenen zu Straftaten und (Anstiftung zu) Falschbeurkundung im Amt geführt“. Zum Inhalt gebe es keine Auskünfte, so Staatsanwaltssprecherin Stefanie Ruben.
Ein Polizeioberkommissar in spe fällt durch
Dabei geht es um den Verdacht einer Trickserei unter Nachwuchskräften – genauer: um eine mutmaßliche Manipulation für den Eintritt in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Zur Einordnung: Amtsträger haben besondere Pflichten, unter anderem die Wahrheitspflicht bei der Aufnahme öffentlicher Urkunden. Um das Vertrauen in diese Wahrheitspflicht zu schützen, sind die Strafen hoch – von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Auch wenn es nur um acht Sekunden geht.
Im Mittelpunkt steht ein junger Polizeianwärter, der mit seinem Studium an der Hochschule für Polizei in den gehobenen Dienst als Polizeioberkommissar eintreten wollte. Zu den vielen Prüf- und Leistungsvoraussetzungen gehört dabei die Ausdauerkomponente eines 5000-Meter-Laufs. Nach Informationen unserer Zeitung soll der Betroffene am 25. Juni 2024 seinen letzten Versuch gehabt haben. Doch er verpasste die Mindestanforderung einer Zeit unter 24 Minuten und 30 Sekunden – um vier Sekunden. Das heißt: Nicht bestanden. „Das hätte nach den Vorschriften zu seiner Entlassung geführt“, bestätigt Innenminister Strobl jetzt im Innenausschuss des Landtags.
Der Hinweis kommt nach 51 Tagen
Doch offenbar hatte der junge Mann Fürsprecher an höherer Stelle. Nach Informationen unserer Zeitung soll ein Polizeipräsident aus Nordwürttemberg die Hochschule kontaktiert haben, soll sich, nach den Feststellungen des Amtsgerichts Stuttgart vom 12. Dezember, bei den nun mitbeschuldigten Führungskräften dafür eingesetzt haben, dass man hinsichtlich Prüfungsergebnis und Entlassung des Polizeianwärters doch tätig werden möge. Am Tag nach der Sportprüfung soll der für die Unterschrift des Zeugnisses verantwortliche Beamte, angeblich auf Druck von „ganz oben“, das Zeugnis neu ausgestellt haben. Dazu soll er die Begründung geliefert haben, es habe einen Übermittlungsfehler gegeben, und dann soll er die Zeit auf 24 Minuten 26 Sekunden geändert haben. Acht Sekunden weniger. Bestanden.
Der Verdachtsfall wurde am 15. August – genau 51 Tage nach der Sportprüfung – von der Bürgerbeauftragten Beate Böhlen dem Landespolizeipräsidium angezeigt. Sie soll einen zunächst anonymen Hinweis bekommen haben. Laut Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz habe Böhlen nachträglich dann auch den Namen des Hinweisgebers mitgeteilt. Am 30. August wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Ermittlungen, sagt Strobl nun im Innenausschuss, hätten sich zunächst nur gegen den Unterzeichner des Zeugnisses gerichtet.
„Herausragende Führungsqualitäten“, lobt der Minister
Doch dann, äußerst unangenehm für den Innenminister, richtete sich der Verdacht wohl auch gegen einen Mann, den Strobl als künftigen Polizeipräsidenten vorgesehen hatte. Einen Mann, dem er am 10. September in einer Pressemitteilung „herausragende Führungsqualitäten und eine hohe Sozialkompetenz“ attestierte. Wusste Strobl zu diesem Zeitpunkt schon vom Verdacht? Warum stoppte er dann das Beförderungsverfahren nicht? Der Minister begründet das mit ermittlungstaktischen Gründen: „Wenn man sich da anders verhält, würde man dem potenziell Tatverdächtigen ja möglicherweise Hinweise geben, die mögliche strafprozessuale Maßnahmen vereiteln. Das wäre ein fahrlässiges Verhalten.“ Dabei dauerte es noch bis Mitte Dezember, ehe Ermittlungsrichter die Durchsuchung der dienstlichen Mail-Accounts zur Beweismittelsicherung anordneten.
Schweigen ist Gold bei Presseanfragen
Den anderen beschuldigten Polizeipräsidenten hatte Strobl bei dessen etwas länger zurückliegenden Amtseinsetzung ebenfalls als „Top-Polizisten“ bezeichnet. Wie der Fall nun an den Dienstorten ankommt? Unsere Anfragen an die Betroffenen oder an deren Dienststellen sind in den vergangenen Tagen gar nicht oder mit einer Standardformulierung beantwortet worden: „Wir können aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung beziehen.“ Eine Mail kam als unzustellbar zurück. Wie es heißt, sollen die Beschuldigten nun an anderer Stelle im Einsatz sein. Einer könnte rasch seinen Rang als Polizeipräsident verlieren – mit der Begründung einer nicht bestandenen Probezeit.