Stadtentwicklung in Gefahr Viele Städte leiden unter neuem Bahn-Gesetz

Nicht nur in Stuttgart stellt sich die Frage, wie mit Bahnflächen umgegangen werden kann, die nicht mehr benötigt werden. Foto: IMAGO//Arnulf Hettrich

Eine auf Bundesebene beschlossene Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erschwert städtebauliche Entwicklungen auf ehemaligen Bahnflächen. Prominentestes Beispiel ist Stuttgart 21. Betroffen sind aber auch weitere Städte, wie Erhebungen des Verkehrsministeriums und des Städtetags zeigen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Ein bisschen Stuttgart 21 gibt es überall. Es ist zwar nicht so, dass man an andernorts auch auf die Idee gekommen wäre, seinen Hauptbahnhof zu vergraben. Dort wo man sie hatte, hat man sie schnell wieder – nun ja – begraben. Aber die Frage, ob die eigene Stadt nicht auf ehedem von der Bahn genutzten Flächen wachsen könne, ist keine ausschließlich in Stuttgart gestellte. Und deswegen gibt es in diesen Tagen viele Städte in der Republik, die sich ähnlichen Problemen mit ihren Städtebauprojekten ausgesetzt sehen wie Stuttgart. Das liegt am Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), das bislang nur Juristen und sehr interessieren Laien ein Begriff gewesen sein dürfte. Aber eine Ende des vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen im Bundestag beschlossene und im Bundesrat durchgewunkene Änderung der Regelungen hat nun aber landauf landab gravierende Folgen für städtebauliche Vorhaben.

 

Behörde sieht wenig Spielräume

Denn nach der Neufassung des Paragraf 23 im AEG liegen nun Bahnflächen „im überragenden öffentlichen Interesse“, eine Nachnutzung, für diese weichen müssten, muss zur selben Kategorie gezählt werden. Nach Ansicht des Gesetzgebers gehören dazu etwa Anlagen zur Landesverteidigung, zur Gewinnung regenerativer Energien oder bestimmte Autobahnvorhaben. Städtebau wird das überragende öffentliche Interesse nicht zugebilligt, sodass Neubauvorhaben auf nicht mehr benötigten Bahnflächen nahezu unmöglich sind. Denn das zuständige Eisenbahn-Bundesamt (Eba) sieht bei der aktuellen Gesetzeslage wenig Spielräume, wenn es um die sogenannte Freistellung geht, die die Voraussetzung für neue Pläne auf ehemaligen Bahnflächen ist.

In Stuttgart ist man alarmiert, könnte doch der Traum vom Rosensteinviertel auf den durch Stuttgart 21 frei werdenden Bahnflächen platzen. Aber auch andernorts ist die Betroffenheit groß. Der Deutsche Städtetag hat bei seinen Mitgliedern Beispiele zusammengetragen. „Allein in Berlin sind insgesamt neun Projekte betroffen, mit denen insgesamt rund 5800 Wohneinheiten geschaffen werden sollen“, erklärt eine Sprecherin des Städtetags auf Anfrage. In Düsseldorf wackeln die Pläne für das „Glasmacherviertel“, dem mit rund 1700 geplanten Einheiten größten Wohnungsbauprojekt in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt.

Anträge aus München werden nicht bearbeitet

München hat beim Eba gleich für fünf Vorhaben Freistellungsanträge gestellt. „Die zentralen Projekte ,Starnberger Flügelbahnhof’ und ,Orleanshöfe’ ruhen derzeit, da die gestellten Anträge vom Eba in Erwartung weiterer Hinweise zum Umgang mit der Neuregelung nicht bearbeitet werden“. Im nordrhein-westfälischen Coesfeld steht demnach eine Krankenhaus-Erweiterung auf der Kippe. Die Liste des Städtetags erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, nicht alle Mitgliedskommunen wollten ihre Rückmeldung öffentlich machen.

Wo einst Gütergleise lagen, steht heute das Stuttgarter Europaviertel direkt neben den aktuellen Gleisflächen. /IMAGO/Arnulf Hettrich

Im Land gibt es neben Stuttgart auch noch zahlreiche andere Kommunen, die von der Gesetzesänderung auf Bundesebene kalt erwischt wurden. In Nürtingen (Landkreis Esslingen) ist das Vorhaben Bahnstadt-Ost in Frage gestellt. Der dortige OB Johannes Fridrich hat sich – wie auch sein Stuttgarter Amtskollege Frank Nopper – mit Bundesbauministerin Klara Geywitz über das Problem ausgetauscht. Die Stadt Ulm wollte von 2027 an auf nicht mehr genutzten Abstellgleisen ein neues Wohn- und Gewerbequartier entwickeln, dessen Zukunft ebenso in den Sternen steht wie die des Vorhabens eines neuen Parkhauses auf der Südseite des Hauptbahnhofs.

Auch landeseigene Bahn betroffen

Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat auf Anfrage des verkehrspolitischen Sprechers der Landtags-FDP, Christian Jung, Beispiel aus dem Land zusammengetragen. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg kommen da ins Spiel, wo es sich um Bahnanlagen handelt, die nicht der DB gehören, als das Eba als Behörde nicht zuständig ist. Nach der Aufstellung von Hermann sind derzeit Vorhaben in den Gemeinden Krautheim, Schöntal (beide Hohenlohekreis), Schömberg (Zollernalbkreis) und Trochtelfingen (Landkreis Reutlingen) betroffen. In letzterem Fall hat die Infrastrukturtochter der mehrheitlich vom Land gehaltenen Südwestdeutschen Landesverkehrsgesellschaft gestellt. „Es zeigt sich, wie problematisch die Neufassung von Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz ist“, sagt Jung. Das könne vor Ort zu nicht überwindbaren Hürden für sinnvolle Nachnutzungen geben. „Mit der Novellierung wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“.

Ministerium legt Lösungsvorschlag vor

Eine Ansicht, der auf Bundesebene auch Verkehrspolitiker von SPD und FDP zuneigen, wohingegen bei den Grünen als Teil der Ampel dies nicht so gesehen wird. Unabhängig von diesem parlamentarischen Dissens laufen Bemühungen im Bundesbau- und im Bundesverkehrsministerium, die Kuh vom Eis zu bekommen. Die Neuregelung sei ihr „bereits von verschiedenen Seiten als eine Vorschrift geschildert worden, die in ihrer seit Ende letzten Jahres geltenden Neufassung den städtebaulichen Gestaltungsspielraum der Gemeinden erheblich einengt und vor allem verhindert, dass nicht mehr benötigte Bahnbetriebsflächen für den Wohnungsbau freigegeben werden können“, schreibt Bundesbauministerin Klara Geywitz an ihre Amtskollegin auf Landesebene in Baden-Württemberg, Nicole Razavi. Mittlerweile habe das Bundesverkehrsministerium einen Änderungsvorschlag erarbeitet, „der Abhilfe schaffen würde“. Dieser werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt „und soll den Regierungsfraktionen zügig als Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt werden“. Dann seien die Parlamentarier am Zug um zu entscheiden „in welchem Gesetzgebungsverfahren und mit welchem Zeithorizont eine Änderung erfolgen soll“.

Stuttgart-21-Kritiker warnen vor Aufweichung

Wenn es nach den organisierten Stuttgart-21-Gegner geht, gar nicht. In einem Brief an Geywitz wirft das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 OB Frank Nopper vor, eine „Art Sondergesetz für Stuttgart 21, eine ,Lex S 21’“ erwirken zu wollen. Eine Sichtweise, die sie schon früh in der aufkommenden Diskussion geäußert haben. Um ihre Bedenken darlegen zu können, hat das Aktionsbündnis um ein Gespräch bei Geywitz gebeten.

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