Ein aktuelles Konzept der CDU sieht vor, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Aber wer zahlt ihn überhaupt noch?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Der Solidaritätszuschlag ist politisch wieder stärker in den Fokus gerückt. Hintergrund ist die geplante Einkommensteuerreform der schwarz-roten Koalition, die kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlasten soll. Aus der Union kommt zudem der Vorschlag, den Soli vollständig abzuschaffen. Noch ist das aber kein geltendes Recht.

 

Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?

Der Soli ist für die meisten Arbeitnehmer bereits seit 2021 weggefallen. Zahlen müssen ihn vor allem noch Spitzenverdiener, Kapitalanleger und Unternehmen. Für 2026 liegt die Soli-Freigrenze bei 20.350 Euro Einkommensteuer für Singles. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern sind es 40.700 Euro. Wichtig: Diese Grenze bezieht sich nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf die festgesetzte Einkommensteuer.

Erst wenn diese Grenze überschritten wird, kann der Solidaritätszuschlag anfallen. Das ist in der Regel erst ab Einkommen von etwa 90.000 Euro Jahresbrutto der Fall. Oberhalb der Freigrenze greift zunächst eine sogenannte Milderungszone, in der der Soli schrittweise steigt. Erst danach wird der volle Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer fällig.

Auch 2026 gilt: Wer Kapitalerträge erzielt, etwa aus Zinsen, Dividenden oder Aktienverkäufen, zahlt weiterhin Soli auf die Abgeltungsteuer, sofern überhaupt Kapitalertragsteuer anfällt. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bleibt es steuerfrei. Darüber hinaus behält die Bank neben 25 Prozent Kapitalertragsteuer auch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer ein.

Nicht entlastet sind zudem Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften. Sie zahlen den Solidaritätszuschlag weiterhin auf die Körperschaftsteuer.

Tipp: Falls Sie wissen wollen, ob bei Ihnen noch der Solidaritätszuschlag anfällt, können Sie den Einkommens- und Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Dieser berechnet, welche Steuern auf Ihr individuelles Einkommen anfallen.

Wir der Soli komplett abgeschafft?

Politisch ist die Zukunft des Solis offen. Ein Konzept aus der Union sieht vor, den Zuschlag komplett abzuschaffen und dafür die sogenannte Reichensteuer zu erhöhen. Die Bundesregierung selbst hat bislang aber noch keine beschlossene Reform vorgelegt. Finanzminister Lars Klingbeil will eine Einkommensteuerreform erarbeiten, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Rechtlich ist der Soli nach derzeitigem Stand zulässig. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 26. März 2025, dass die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungsgemäß ist. Damit besteht für Steuerzahler aktuell kein Anspruch darauf, dass der Zuschlag rückwirkend entfällt.

Die große Mehrheit der Arbeitnehmer zahlt keinen Soli mehr. Betroffen sind vor allem hohe Einkommen, Kapitalerträge oberhalb der Freibeträge und Kapitalgesellschaften. Ob sich daran durch die geplante Steuerreform ab 2027 etwas ändert, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.