Stuttgart 21 Gäubahn-Streit vor Gericht: Kappung frühestens 2028
Vor dem VGH geht der Streit um die Gäubahn weiter. Die Bahn verschiebt die geplante Unterbrechung auf frühestens 2028. Umweltverbände fordern weiter eine Lösung ohne Kappung.
Vor dem VGH geht der Streit um die Gäubahn weiter. Die Bahn verschiebt die geplante Unterbrechung auf frühestens 2028. Umweltverbände fordern weiter eine Lösung ohne Kappung.
Der Streit um die Zukunft der Gäubahn geht juristisch in die nächste Runde. Nachdem sowohl der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) als auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit ihren Klagen gegen die geplante Kappung der Strecke zunächst gescheitert waren, hat sich am Mittwoch der fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) unter Vorsitz von Rüdiger Albrecht mit der Sache befasst.
Einen echten Erkenntnisgewinn lieferte im Zuge der gut dreistündigen Verhandlung der Bahnanwalt Peter Schütz. Zwar ist weiterhin unklar, wann Stuttgart21 in welchen Schritten in Betrieb geht, aber eines sei gewiss: die vorgesehene Unterbrechung der Gäubahnstrecke in Stuttgart werde „nicht mehr im Jahr 2027 sondern frühestens 2028 stattfinden“.
Wenn es nach den Klägern geht, sollte auch dieser Terminplan keinen Bestand haben. Erst wenn der als Ersatz für den entfallenden Teil der Gäubahn zu bauende Pfaffensteigtunnel in Betrieb gehe, könne an ein Aus für die Gäubahnführung in der Innenstadt gedacht werden.
Kern des Streits ist die geplante Unterbrechung der Gäubahn im Zuge der Bauarbeiten für Stuttgart 21. Nach den Plänen der Bahn soll die Verbindung zwischen dem Stuttgarter Nord- und dem Hauptbahnhof gekappt werden. Fahrgäste müssten dann in Stuttgart-Vaihingen auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Dieser Interimszustand soll anhalten, bis die Gäubahn durch den Pfaffensteigtunnel mit dem Flughafenbahnhof und damit mit der neuen Infrastruktur von Stuttgart 21 verbunden ist. Die Bahn hat vor wenigen Wochen mit den vorbereitenden Arbeiten für den Tunnel begonnen und geht davon aus, dass dort 2032 Züge fahren können.
Der LNV verfolgt sein Anliegen nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weiter (Az.: 5 S 581/25), nach das Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag nach Mannheim verwiesen hatte. Die DUH hat parallel ein neues Verfahren angestrengt (Az.: 5 S 1370/25). Beide Kläger haben den Teilwiderruf der Baugenehmigung für den betroffenen Abschnitt, die sogenannte Planfeststellung, beantragt. Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) als Beklagte beantragte, die Klagen abzuweisen.
Rückenwind erhalten die Kläger von kommunaler Seite. In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Oberbürgermeister mehrerer Städte entlang der Strecke gegen die geplante Unterbrechung. Unter dem Motto „Keine Kappung ohne Alternative“ fordern sie, die direkte Anbindung an den Stuttgarter Kopfbahnhof mindestens so lange aufrechtzuerhalten, bis eine neugebaute umsteigefreie Verbindung in Betrieb geht.
Breiten Raum nahm in der Verhandlung vor dem höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgericht die Klärung der Frage ein, ob durch einen veränderten Bauablauf das Eba nicht den Planfeststellungsbeschluss zum Teil widerrufen könne und inwieweit durch eine temporäre Unterbrechung der Strecke das öffentliche Interesse tangiert sein könnte. Nicht geklärt wurde, ob die Klagen begründet und zulässig sind. Einen Verkündungstermin hat das Gericht nicht festgelegt und will seine Entscheidung, die zeitnah ergehen soll, den Parteien zustellen.