Stuttgart 21 Umweltverbände scheitern erneut mit Klage gegen Gäubahn-Kappung

Die Gäubahnzüge können mindestens bis 2028 den Stuttgarter Kopfbahnhof erreichen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Klagen gegen die geplante Unterbrechung der Gäubahn im Zuge von Stuttgart 21 abgewiesen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesnaturschutzverbands (LNV) Baden-Württemberg gegen die geplante Unterbrechung der Gäubahn im Zuge des Projekts Stuttgart 21 abgewiesen. Das teilte das Gericht mit.

 

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch , bei dem der 5. Senat die beiden Verfahren (Az.: 5 S 1370/25 und 5 S 581/25) gemeinsam verhandelte, wollten die beiden Kläger erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss – also die Baugenehmigung – widerruft. Diese erlaubt es der Deutschen Bahn, im Zuge des Baufortschritts von Stuttgart 21 die Strecke zwischen dem Stuttgarter Hauptbahnhof und dem Nordbahnhof zu unterbrechen. Die DB macht geltend, dass das notwendig sei, um in diesem Bereich die neugebaute S-Bahn-Strecke mit dem Bestand zu verknüpfen.

Kritik kam in der Vergangenheit vor allem an dem Interimskonzept auf, das benötigt wird, wenn die Gäubahnstrecke in Stuttgart unterbrochen, die alternative Führung über den Flughafenbahnhof aber noch nicht in Betrieb ist. Für die arbeitet die Bahn erst seit Anfang des Jahres am Pfaffensteigtunnel, der den Flughafen mit der Gäubahnstrecke bei Böblingen verbinden soll. Erste Züge sollen im Jahr 2032 fahren können, Kritiker halten diesen Zeitplan für illusorisch. In der Zwischenzeit müssen Fahrgäste der dann in Stuttgart-Vaihingen endenden Gäubahnzüge dort in die S- oder Stadtbahn umsteigen. In der Verhandlung erklärte der Bahnanwalt, dass die Kappung der Strecke nicht vor dem Jahr 2028 vollzogen werden soll.

Das Gericht hält die angegriffene Planung für rechtmäßig. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Baugenehmigung lägen nicht vor. Damit scheitern die DHU und der LNV bereits zum zweiten Mal mit dem Versuch, die Planung juristisch anzugreifen. Sie waren im Februar 2025 mit dem Ansinnen vor der Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos geblieben.

S-21-Urteil: Region begrüßt die Entscheidung

Der Verband Region Stuttgart, der für die S-Bahn Stuttgart zuständig ist, begrüßte den Spruch der Mannheimer Richter. „Die heutige Entscheidung sendet wichtige Signale für die Umsetzung des Pfaffensteigtunnels als Teil des Projekts Stuttgart 21 und somit auch für den Abschluss der Arbeiten am gesamten Schienenknoten Stuttgart“, sagte Regionaldirektor Alexander Lahl. „Der Pfaffensteigtunnel sorgt nicht nur für den direkten Anschluss der Gäubahn an den Flughafen Stuttgart und den Stuttgarter Hauptbahnhof, sondern auch für eine erhebliche Entlastung und Effizienzsteigerung des regionalen Verkehrsnetzes.“

Zugleich zeigte sich der Verband weiterhin offen für Verbesserung des Angebots in der Zeit der Streckenunterbrechung. So könne die S-Bahn nach Horb verlängert und durch vier weitere S-Bahn-Züge pro Stunde der Umstieg in Stuttgart-Vaihingen erleichtert werden.

DUH will Revision erstreiten

Die unterlegene DUH vermag dem Urteilsspruch etwas positives abgewinnen. Damit sei „der Weg frei für einen Antrag auf Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht“. Der wird notwendig, weil der VGH die Revision nicht zugelassen hat. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch verbucht auch die Verschiebung der Gäubahnkappung auf der Habenseite. Durch den Aufschub sei Zeit gewonnen „für eine Revisionsentscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Kopfbahnhof mit angebundener Gäubahn ist unverzichtbar für einen funktionierenden Bahnverkehr.“

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