Die Landesregierung zeigt sich zufrieden über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur alleinigen Übernahme der Mehrkosten für Stuttgart 21 durch die Deutsche Bahn.

Die Regierung von Baden-Württemberg hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur alleinigen Übernahme der Mehrkosten für Stuttgart 21 durch die Deutsche Bahn (DB) mit Zufriedenheit aufgenommen. Der Verwaltungsgerichtshof habe bestätigt, "was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich", erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. "Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch. Es war dringend Zeit, dass das jetzt auch juristisch ausdiskutiert ist."

 

Hermann erklärte, 2009 sei eine allgemeine Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro für das Projekt Stuttgart 21 vereinbart worden. Die Landesregierung habe der Bahn "immer und immer wieder klar gesagt", dass sie sich nicht an Mehrkosten beteiligen werde, die über den vereinbarten Kostendeckel hinausgehen. 

Hermann: „Klage hatte von Anfang an keine Grundlage“

Die Deutsche Bahn hatte darauf geklagt, dass das Land Baden-Württemberg und seine Partner – darunter die Stadt Stuttgart – Mehrkosten in Höhe von weiteren 4,7 Milliarden Euro übernehmen. Diese Klage wies das Verwaltungsgericht Stuttgart 2024 ab, den Antrag auf Berufung nun der Verwaltungsgerichtshof. "Die Klage hatte von Anfang an keine Grundlage, es gab einen klaren Vertrag", erklärte Hermann. 

Die Planungen für das Projekt Stuttgart 21, die einen neuen Hauptbahnhof, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken im Raum Stuttgart vorsehen, sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Bei Baubeginn waren die Kosten auf drei Milliarden Euro beziffert und die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Wegen Verzögerungen stiegen die Kosten massiv an; insgesamt wird laut Verwaltungsgerichtshof mittlerweile von insgesamt 11,8 Milliarden Euro ausgegangen.