Unterbrechung der Gäubahn Kritik an Gericht: „Miese Planung der Bahn einfach durchgewunken“

Der Landesnaturschutzverband und die DUH scheiterten mit Klagen gegen den Gäubahn-Ausbau. Nun werden Forderungen laut, die Alternative so schnell wie möglich zu realisieren (Archivfoto). Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich/IMAGO/Arnulf Hettrich

Der Landesnaturschutzverband und der Verein Deutsche Umwelthilfe sind mit Klagen gegen die Unterbrechung der Gäubahn am Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Nun werden Rufe laut, die Alternative möglichst schnell zu realisieren.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Mittwoch und Donnerstag, mit denen die Ansinnen des Landesnaturschutzverbands und des Vereins „Deutsche Umwelthilfe“, die im Zuge von Stuttgart 21 geplante Unterbrechung der Gäubahn zu verhindern, Dämpfer erhalten haben, lösen ein vielfältiges Echo aus. Wir dokumentieren die wichtigsten Reaktionen.

 

Hermann: Kappung bleibt Herausforderung

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagt, nach den Urteilen gebe es „nun zumindest eine größere rechtliche Klarheit. Die Kappung der Gäubahn bleibt eine Belastung für die Fahrgäste und eine Herausforderung für den Zugverkehr“. Der Minister verweist auf die Kompensationen durch das Land für die Fahrgäste entlang der Gäubahn. Im April vergangenen Jahres hatte Hermann einen Ausbau des Zugangebots auf der Strecke angekündigt.

Er fordert nun, dass die Führung der Gäubahn über den Flughafen, wie sie im Konzept von Stuttgart 21 von Anfang an vorgesehen war, mit Hochdruck vorangetrieben wird. Dazu soll ein gut elf Kilometer langer Tunnel zwischen Böblingen und dem Flughafen, der sogenannte Pfaffensteigtunnel, entstehen, der ein Vorhaben des Bundes ist. Berlin müsse „den Pfaffensteigtunnel zügig finanziell absichern. Ich erwarte hier ganz schnell nach der Bundestagswahl ein glasklares Signal“, sagt Hermann.

Die geplante Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart. Foto: Lange

Im Stuttgarter Rathaus hat man die Auseinandersetzung vor Gericht aufmerksam verfolgt. Durch einen Weiterbetrieb der Gäubahn sah die Landeshauptstadt ihre städtebaulichen Ambitionen auf den Gleisflächen gefährdet. „Wir wollen eine Zukunftslösung für die Gäubahn über den Pfaffensteigtunnel und wir wollen das Zukunftsquartier Stuttgart Rosenstein“, sagt der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU). „Wir sehen uns durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf unserem Weg bestätigt und setzen darauf, dass der schnellstmöglichen Realisierung beider Projekte nunmehr keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden.“

Region betont Bedeutung des geplanten Tunnels

Auch der Verband Region Stuttgart als einer der Projektpartner von Stuttgart 21 kommentiert den Ausgang der Verfahren. „Die Entscheidung unterstreicht die Dringlichkeit, den Pfaffensteigtunnel als Teil des Gesamtprojekts Stuttgart 21 voranzutreiben“, sagt Regionaldirektor Alexander Lahl. Dieses Projekt sei „von entscheidender Bedeutung, um den Schienenverkehr in unserer Region langfristig zu sichern und zu verbessern.

Stuttgarter Grüne stellen Zeitplan in Frage

Die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat betonen, ungeachtet der Urteile bleibe „für uns die geplante Kappungsdauer der Gäubahn nicht akzeptabel“, wie es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden Petra Rühle und Björn Peterhoff heißt. Die beiden stellen den Zeitplan der DB in Frage. Der sieht vor, die Gäubahnstrecke zwischen Nord- und Hauptbahnhof im April 2026 für Arbeiten an der neuen S-Bahnführung zu kappen. Die Strecke dürfe „nicht unterbrochen werden, solange die Bauarbeiten für die digitale Schiene laufen und die Stammstrecke gesperrt ist.“

Gegen die Pläne zur Unterbrechung der Strecke regt sich Protest. Foto: Milankovic

Stefan Conzelmann, Fraktionsvorsitzender von SPD und Volt im Stuttgarter Gemeinderat, hofft darauf, dass die Urteile auch in zweiter Instanz Bestand haben. In beiden Verfahren ist die Berufung nicht zugelassen, kann aber vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erstritten werden. Für einen Hilfsantrag des Landesnaturschutzverbands sah sich das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht zuständig und verwies ihn an den VGH. Auch Conzelmann fordert, dass nach der Bundestagswahl schnellstmöglich Klarheit bei den Plänen für den Pfaffensteigtunnel geschaffen wird. Das Vorhaben ist in zwei Abschnitte aufgeteilt. Für einen Abschnitt sei das Genehmigungsverfahren weit fortgeschritten, hieß es vor Gericht. Für den zweiten Abschnitt solle es bis spätestens Anfang März eingeleitet werden.

Gibt es realistische Umleitungsvarianten?

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christian Jung, verweist in seinem Fazit vor allem auf einen Vorgang am ersten Verhandlungstag – und sieht die Bemühungen seines Fraktionskollegen Hans Dieter Scheerer durch Aussagen der Bahn bestätigt. Etwas überraschend hatte die vor Gericht plötzlich wieder die Umleitungsmöglichkeit der Gäubahn via Renningen aus dem Hut gezaubert. Diese Option hatte die Bahn selbst im Faktencheck zu den Kappungsplänen als nicht realistisch eingeschätzt. Jung: „Es zeigt sich nun, dass das beharrliche Argumentieren des Kollegen Scheerer zum Wohle der Fahrgäste im Land etwas bewirkt hat“.

Weniger zuversichtlich klingt die Botschaft, die Matthias Gastel aussendet. Der Filderstadter ist bahnpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und Aufsichtsrat der zu den Stuttgarter Verfahren beigeladenen DB Infrago. Es sei schon vorab klar gewesen, „dass das Urteil nicht nur Freude auslösen wird. Dass die miese Planung der Deutschen Bahn aber einfach so durchgewunken wird, ist womöglich doch erstaunlich“, sagt Gastel. Leidtragende seien die Fahrgäste. „Statt die DB einen zukunfts- und entwicklungsfähigen Bahnknoten planen und bauen zu lassen, wurden Immobilienenteressen und die Interessen des Flughafens an der Gäubahnanbindung auf die mindestens gleiche Stufe gestellt.“

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