Am 8. März wehen in Deutschland die Fahnen. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe auf Landes- und Bundesebene sowie international. In zwei Bundesländern ist sogar Feiertag.

Am 8. März wehen vor vielen öffentlichen Gebäuden in Deutschland die Fahnen. An diesem Datum fallen gleich mehrere bedeutende Ereignisse zusammen, die diesen Tag zu einem besonderen Termin machen.

 

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Der Hauptgrund für die wehenden Fahnen ist der Internationale Frauentag am 8. März (Weltfrauentag). Doch in zwei Bundesländern gibt es noch einen weiteren wichtigen Anlass: den Gang an die Wahlurnen.

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Weltfrauentag am 8. März in Berlin Feiertag

Der 8. März steht weltweit im Zeichen der Frauenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter. In einigen Bundesländern (wie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern) ist der Weltfrauentag mittlerweile ein gesetzlicher Feiertag.

Doch auch bundesweit ordnen viele Städte, Gemeinden und Länder an diesem Tag eine offizielle Beflaggung an, um ein sichtbares Zeichen für Solidarität, Demokratie und Gleichberechtigung zu setzen.

Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Landtagswahl in Baden-Württemberg und Kommunalwahl in Bayern

Zusätzlich zum Weltfrauentag ist der 8. März in diesem Jahr ein wichtiger politischer Stichtag im Süden der Republik. In Baden-Württemberg findet die Landtagswahl statt, während die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zur Kommunalwahl aufgerufen sind.

Bei solchen Wahlen ist es protokollarisch vorgeschrieben, dass vor allen Dienstgebäuden und insbesondere den Wahllokalen geflaggt wird. Neben der Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold sollte auch die Landesflagge und eventuell die Stadt- oder Gemeindeflagge gehisst werden, um die Bedeutung der Wahlen auf Landes- und Kommunalebene zu unterstreichen.

Offizielle Beflaggungstage (Auswahl)

  • 27. Januar - Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast)
  • 1. Mai - Tag der Arbeit
  • 9. Mai - Europatag
  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
  • Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Wahlen zum Landtag (wie am 8. März)

Hausmeister flaggen schon Tage im Voraus

Die Beflaggung beginnt offiziell bei Tagesanbruch, frühestens jedoch um 7 Uhr morgens, und endet bei Sonnenuntergang. In der Praxis lässt sich jedoch oft beobachten, dass Hausmeister öffentlicher Gebäude die Flaggen bereits am Freitag hissen, um sich das ganz frühe Aufstehen am Wahlsonntag zu sparen -oder weil sie übers Wochenende frei haben wollen.

Streng genommen stellt dies einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen die Flaggenverordnung dar, in der Regel wird heutzutage aber ein Auge zugedrückt.

Welche Beflaggung am 8. März?

Die Flaggen werden gemäß Protokoll an offiziellen Beflaggungstagen in einer festgelegten Reihenfolge angebracht: Vom Inneren des Gebäudes mit Blick zur Straße werden sie von rechts nach links in der Reihenfolge Europaflagge, Bundesflagge, Landesflagge und kommunale Flagge angeordnet. Nicht vorgesehen ist es dagegen, dass an Wahltagen ausländische Flaggen, wie etwa die der Ukraine, vor den Wahllokalen zur Schau gestellt werden.

Wo ist heute beflaggt?

In den meisten Städten und Gemeinden betrifft die Beflaggungspflicht das Rathaus und die Bezirksämter. In Baden-Württemberg und Bayern kommen aufgrund der Wahlen alle Gebäude hinzu, in denen sich Wahllokale befinden. Andere öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Turnhallen oder Museen sind von der regulären Beflaggungspflicht oft ausgenommen – es sei denn, sie dienen an diesem Tag selbst als Wahllokal.