Wenn die S-Bahnstammstrecke im Sommer 2026 gesperrt ist, steht die Gäubahn als Ausweichroute nicht mehr zur Verfügung. Verkehrspolitiker aus der Region wollen das nicht hinnehmen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Muss die Deutsche Bahn ihre Pläne für die dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn von April 2026 überarbeiten? Ja, wenn es nach einer Mehrheit in der Regionalversammlung geht. Ein entsprechender interfraktioneller Eil-Antrag der Grünen und der CDU/ÖDP soll Anfang Mai behandelt werden.

 

Regionalpolitiker fordern Verschiebung der Gäubahn-Kappung

Die beiden Fraktionen, die über 17 der 33 Sitze im regionalen Verkehrsausschuss verfügen, fordern die Bahn auf, „die endgültige Kappung der Gäubahn auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens Stuttgart im Dezember 2026 zu verschieben – unter der Voraussetzung, dass dadurch keine Gefährdung für die termingerechte Inbetriebnahme von Stuttgart 21 entsteht“.

Bisherige Pläne sehen Unterbrechung im April 2026 vor

Hintergrund: die Bahn plant im April 2026 die Strecke der Gäubahn zwischen Nord- und Hauptbahnhof zu unterbrechen, um an dieser Stelle eine geänderte S-Bahnführung zur neuen Haltestelle Mittnachtstraße einzurichten. Gegen diese Pläne regt sich Widerstand, weil dann Reisende auf der Strecke aus Richtung Schweiz, Bodensee und Schwarzwald in Stuttgart-Vaihingen auf S- und Stadtbahnen umsteigen müssen, um zum Hauptbahnhof zu gelangen. Die alternative Führung der Gäubahnzüge via Flughafen wie in den Stuttgart-21-Verträgen festgeschrieben, wird nicht vor Ende 2032 realisiert sein. In einem ersten Anlauf vor Gericht sind der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ und der Landesnaturschutzverband gescheitert, die Kappung zu untersagen. Beide wollen den Rechtsstreit weiterführen.

Was den für die S-Bahn zuständigen Regionalräten von CDU/ÖDP und Grünen vor allem Kopfschmerzen bereitet, ist die Zeit der Stammstreckensperrung 2026, wenn von 8. Juli bis 12. September der zentrale Abschnitt im S-Bahnnetz zwischen Hauptbahnhof und Vaihingen außer Betrieb ist. Die Gäubahn steht dann – anders als bei den bisherigen Stammstreckensperrungen – nicht mehr als Ausweichstrecke zur Verfügung. „Um die Erreichbarkeit der Landeshauptstadt und die Stabilität des Schienenverkehrs im Verdichtungsraum Stuttgart sicherzustellen, sollte die Panoramabahn bis zu ihrer endgültigen Kappung im Zuge der Gesamtinbetriebnahme von Stuttgart 21 im Dezember 2026 offen gehalten werden“, heißt es zur Begründung in dem Antrag, der in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 7. Mai behandelt werden soll.

Stuttgart-21-Start soll nicht gefährdet werden

Ein Weiterbetrieb der Strecke bis zur Inbetriebnahme von Stuttgart 21 „ermöglicht eine geordnete Übergangsphase, stärkt den Verkehrsfluss und dient dem Interesse aller Fahrgäste – sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr“, schreiben die Antragsteller. Allerdings erkenne man auch die Notwendigkeit an, die „termingerechte Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht zu gefährden“. Mit dem Vorstoß solle ein „Ausgleich zwischen verlässlicher Infrastrukturentwicklung und einem verantwortungsvollen Umgang mit den Mobilitätsbedürfnissen der Region“ gesucht werden.