Bärbel Bas will Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Doch wen beträfe das konkret?
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die gesetzliche Rentenversicherung langfristig breiter aufstellen. Bei einer Veranstaltung der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf warb sie dafür, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Wir brauchen ein gemeinsames Rentensystem, wenn man eine große Reform haben will“, sagte Bas laut dem Bericht. Wenn alle einzahlen würden, sei „mehr im Topf“ und der Staat müsse weniger zuschießen.
Beträfe die Reform alle Beamte?
Entscheidend ist dabei: Bas sprach nach Angaben der „Rheinischen Post“ ausdrücklich davon, neue Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen. Damit ist nach aktuellem Stand nicht gesagt, dass alle bereits verbeamteten Beschäftigten sofort in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln müssten.
Konkrete Details sind bislang aber nicht bekannt. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Bas verwies auf die Rentenkommission der Bundesregierung, von der sie sich ein möglichst einstimmiges Ergebnis wünscht.
Mehrere Experten weisen darauf jedoch hin, dass eine Einbeziehung aller heutigen Beamten rechtlich und finanziell besonders schwierig wäre. Die Stiftung Marktwirtschaft verweist auf das Alimentationsprinzip und Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Bestehende Besoldungs- und Versorgungsansprüche könnten demnach nicht ohne Weiteres in ein anderes System überführt werden.
Auch ver.di argumentiert, eine Einbeziehung bestehender Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung stoße auf hohe rechtliche Hürden. Die Gewerkschaft hält dafür eine Änderung des Grundgesetzes für erforderlich.
Was wäre mit Lehrern?
Gerade bei Lehrern ist die Frage kompliziert, weil Bildung Ländersache ist und viele Lehrer Landesbeamte sind. Bas sagte laut „Rheinischer Post“ auf die Frage, ob Lehrer künftig nicht mehr verbeamtet werden sollten: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen.“ Deshalb müsse man mit den Ministerpräsidenten darüber reden. Zudem müssten dann auch die Länder Beiträge zahlen.
Damit ist klar: Eine Reform bei Lehrern könnte der Bund nicht einfach allein durchsetzen. Entscheidend wären die Länder, weil sie über große Teile des Beamtenrechts und die Beschäftigung vieler Lehrer bestimmen.
Was wäre mit bestehenden Pensionen?
Bereits pensionierte Beamte wären nach den diskutierten Modellen nicht der zentrale Adressat. Ihre Pensionen werden aus öffentlichen Haushalten gezahlt. Auch aktive Beamte haben bereits Versorgungsansprüche erworben.
Kritiker weisen darauf hin, dass der Staat diese Ansprüche nicht einfach streichen könnte. Der dbb beamtenbund argumentiert, aus der Rentenkasse müssten später zusätzliche Renten für Beamte finanziert werden, während der Staat zugleich weiter bestehende Pensionslasten tragen müsste.
Könnten Beamte dadurch weniger Netto haben?
Das hängt vom Modell ab. Wenn Beamte künftig wie Arbeitnehmer Rentenbeiträge zahlen müssten, würde das ihr Nettoeinkommen senken, sofern die Besoldung nicht erhöht würde.
Ver.di verweist darauf, dass ein Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 9,3 Prozent faktisch einer Einkommenskürzung entspräche, wenn er nicht ausgeglichen würde.
Bas betonte laut „Rheinischer Post“ zugleich, es gehe ihr nicht um „Beamten-Bashing“. Die Privilegien der Beamten seien historisch gewachsen. Beamte verzichteten in jungen Jahren auf etwas und bekämen dies im Pensionsalter ausgeglichen. Pensionen könnten aber bis zu 70 Prozent des Einkommens ausmachen; bei der gesetzlichen Rente sei das nicht so.