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: Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt Ermittlungen gegen Udo Stein ein

Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein muss sich nicht vor Gericht wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft schließt seine Schuldunfähigkeit nicht aus.
Von
Christian Gottschalk
Stuttgart
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Udo Stein (Mitte, hinten) in seiner AfD-Fraktion.

imago/Arnulf Hettrich
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