STZ+STZ+Rechtsanspruch in Baden-Württemberg
: Was beim Ganztagsausbau an Grundschulen noch unklar ist

Schon im kommenden Jahr bekommen Erstklässler auch in Baden-Württemberg ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Welche Fragen politisch noch geklärt werden müssen.
Von
Bärbel Krauß
Stuttgart
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Lernen ist für Erstklässler Pflicht. Ab 2026 haben sie ein neues Recht: auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

dpa/Uwe Anspach