Telefonische Krankschreibung
: Hausarzt fordert: „Finger weg von der digitalen Krankschreibung“

Ärzte und Patientenvertreter in der Region Stuttgart sind empört über die Pläne, Krankentage unverzüglich attestieren zu lassen. Was sie für ihre Patienten befürchten.
Von
Regine Warth
Stuttgart
Hausärzte für schärfere Regeln bei Online-Krankschreibungen

Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Praxis sehr bewährt, bestätigt der Hausärzteverband Baden-Württemberg.

Helena Dolderer/dpa
  • Union und SPD planen: Telefon-AU abschaffen, Attest ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend.
  • Hausärzte und Verbände kritisieren zusätzliche Bürokratie und mehr Ansteckungsrisiken.
  • Arzt de Laporte warnt vor vollen Praxen – telefonische Krankschreibung habe sich bewährt.
  • HÄVBW sieht keinen Beleg für Missbrauch und spricht von „versorgungspolitisch falsch“.
  • VdK Baden-Württemberg kritisiert Misstrauen gegenüber Beschäftigten und fordert Korrekturen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Wartezimmer von Jürgen de Laportes Praxis ist stets gut gefüllt. Und hätte er nicht die Möglichkeit, einige seiner Patienten telefonisch zu betreuen, käme er vor allem in infektreichen Zeiten wie Herbst und Winter dem Andrang überhaupt nicht mehr hinterher: „Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine der größten Erleichterungen für jede Arztpraxis“, sagt der niedergelassene Hausarzt aus Esslingen. Gerade für Patienten mit Alltagsinfekten wie Grippe oder Erkältungskrankheiten sowie virenbedingten Magen-Darm-Beschwerden sei es segensreich, sich mit dem behandelnden Arzt telefonisch in Verbindung zu setzen und sich nach einem Gespräch krankschreiben zu lassen, so de Laporte.

Seit Jahren setzt sich de Laporte in seiner Funktion als Präsident der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg für den Abbau von Bürokratie in seinem Berufsstand ein. Und diese würde definitiv zunehmen, wenn künftig Patienten schon ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung ein ärztliches Attest brauchen - und noch dazu extra in die Praxis kommen müssten. „Daher fordere ich: Finger weg von der digitalen Krankschreibung.“

Attest braucht es ab ersten Tag der Erkrankung

Doch so sehen es die neuesten Pläne von Union und SPD vor: Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen soll abgeschafft werden. Die sogenannte Telefon-AU gilt seit Ende 2023. Eine Verordnung für eine AU ist dadurch für leichte Atemwegserkrankungen auch ohne Praxisbesuch möglich. Den Praxen müssen die Patientinnen und Patienten bekannt sein. Zudem soll künftig die Vorlage eines ärztlichen Attests beim Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag der Erkrankung verpflichtend sein. Bislang ist eine solche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben.

Für de Laporte ist diese Entscheidung absolut nicht zielführend: „Die Pläne sollen dazu beitragen, dass die hohe Zahl an Krankentagen seitens der Arbeitnehmer abnehmen.“ Doch genau das Gegenteil würde eintreten: „Fällt die eAU weg, werden kranke Menschen mit ansteckenden Krankheiten genötigt, in die Praxis zu kommen, obwohl sie doch besser zu Hause bleiben und sich auskurieren sollten“, sagt de Laporte. „Stattdessen stecken sie auf dem Weg zum Arzt und im Wartezimmer andere Patienten und unter Umständen sogar das Praxispersonal an.“

Hausärzte befürchten Belastungen für Patienten

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden Württemberg (HÄVBW) kritisiert die Ankündigung der Bundesregierung und bezeichnet sie als „Symbolpolitik“: Die Maßnahmen sind „versorgungspolitisch falsch, belasten Patientinnen und Patienten unnötig und schaffen unnötigen Druck für die Hausarztpraxen“, heißt es in einer Stellungnahme. Vor allem die Forderung nach einer Pflicht-AU ab dem ersten Krankheitstag würde dazu führen, dass Hausarztpraxen mit vermeidbaren Kurzfristterminen überflutet werden, während die Zeit für tatsächlich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten weiter schrumpft. „Das ist eine unnötige Verschlechterung der Versorgung.“

„Damit unterstellt die Regierung einmal mehr, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich krankmelden, obwohl sie gesund sind.“
Hans-Josef Hotz
Vorsitzender des Sozialverbandes VdK-Baden-Württemberg

Zumal sich die telefonische Krankschreibung in der Praxis sehr bewährt habe, erklärt die Vorsitzende des HÄVBW, Susanne Bublitz: „Die häufig geäußerte Befürchtung, die Telefon-AU lade zu Missbrauch ein, spiegelt weder die alltägliche Erfahrung in unseren Praxen wider, noch wird sie durch die Datenlage der Krankenkassen belegt, die die Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitszahlen seit Jahrzehnten beobachten.“

Regierung misstraue Bürgen

Auch der Sozialverband VdK Baden Württemberg ist empört: „Als Vertreter der Patientinnen und Patienten wissen wir: Auch wenn es einige ganz wenige Ausnahmen geben mag, sind die meisten Menschen tatsächlich arbeitsunfähig, wenn sie sich krankmelden“, sagt der Vorsitzende Hans-Josef Hotz. Doch das nehme die Bundesregierung offenbar nicht zur Kenntnis: Stattdessen unterstelle sie „einmal mehr, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich krankmelden, obwohl sie gesund sind“, so Hotz. „Doch Misstrauen wird unsere Wirtschaft nicht voranbringen.“

Tatsächlich befolge die Ärzteschaft durchaus Regeln, um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen, sagt der Hausarzt de Laporte. „Es sind ja keine Unbekannten, die sich bei mir melden, um eine Krankschreibung einzufordern.“ Er kenne seine Patientinnen und Patienten in aller Regel seit vielen Jahren und könne daher deren Situation kompetent einschätzen. „Ich führe - wie in der Praxis auch - eine kurze Anamnese durch, um den Krankheitsverlauf abzuklären“, sagt de Laporte. Erst danach würde er im Patientengespräch klären, ob eine Krankschreibung für ein, zwei oder mehr Tage sinnvoll ist. „Habe ich Zweifel an der Plausibilität oder meldet sich ein Patient auffällig oft bei mir, bestelle ich ihn in die Praxis zu einem direkten Gespräch.“

Strengere Regeln bei kommerziellen Anbietern

Wo es allerdings dringend einer Nachbesserung bedürfe, sei bei kommerziellen Online-Anbietern von Krankschreibungen: „Hier braucht es definitiv strengere Regeln“, sagt de Laporte. Während sich Hausarztpraxen an klare Regeln halten, wird es kommerziellen Anbietern ermöglicht, schnelles Geld mit Pseudo-Attesten zu machen. Seiner Ansicht nach dürfte es nicht sein, dass ein Arzt Patienten per Video krankschreiben kann, die er noch nie gesehen geschweige denn untersucht hat. „Das ist bei der telefonischen Krankschreibung richtigerweise nicht möglich. Dieser Vorbehalt sollte künftig auch für Videosprechstunden gelten.“

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