STZ+STZ+Urteil Verfassungsgerichtshof
: Zweiter Anlauf gegen XXL-Landtag

Die Verfassungsrichter ermöglichen ein neues Volksbegehren für weniger Wahlkreise – das ist zu begrüßen. Doch wegen der Verzögerung durch das Innenressort kommt es spät, kommentiert Andreas Müller.
Kommentar von
Andreas Müller
Stuttgart
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Dem Landtag droht ein neues Volksbegehren.

dpa/Bernd Weißbrod