Vorfall in Regionalzug bei Karlsruhe: Keine U‑Haft – Staatsanwaltschaft akzeptiert Entscheidung im Zug-Sturz-Fall

In diesem Regionalzug kam es zu dem Vorfall. (Archivbild)
Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa- Landgericht Karlsruhe sieht keine Fluchtgefahr – keine U‑Haft für den Beschuldigten.
- Ermittlungen laufen weiter; dringender Tatverdacht der Körperverletzung besteht.
- Vorfall Mitte Juli bei Ettlingen: Sicherheitsmann stürzte aus Zug und wurde schwer verletzt.
- Streit mit Schlägen und Tritten ging voraus, laut Anwalt sei sein Mandant attackiert worden.
- Gericht: feste Bindungen im Inland und geringe Straferwartung sprechen gegen Fluchtanreiz.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein wegen Körperverletzung beschuldigter Fahrgast kann nach dem Sturz eines Bahn-Sicherheitsmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug in Baden vorerst auf freiem Fuß bleiben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird nach Auskunft eines Sprechers kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Landgerichts einlegen. Dieses hatte mangels Fluchtgefahr keinen Grund gesehen, Untersuchungshaft gegen den Mann anzuordnen.
Die Staatsanwaltschaft sieht sich den Angaben nach durch die Entscheidung des Landgerichts in der juristischen Bewertung des Vorfalls Mitte Juli bei Ettlingen bestätigt. „Danach besteht gegen den Beschuldigten der dringende Tatverdacht einer Körperverletzung“, erklärte der Sprecher. Unabhängig hiervon dauerten die Ermittlungen gegen den Beschuldigten weiter an.
Gericht sieht keinen Haftgrund
Der 36 Jahre alte Fahrgast soll mit dem Sicherheitsmann in einen Streit mit Schlägen und Tritten verwickelt gewesen sein. Der Anwalt sagte unter anderem den „Badischen Neuesten Nachrichten“, sein Mandant habe nichts getan und sei vielmehr von dem 26-Jährigen attackiert worden. Während des Gerangels gab, den Erkenntnissen zufolge, die Zugtür nach, sodass der Bahnmitarbeiter aus dem mit Tempo 120 fahrenden Zug fiel und schwer verletzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl beantragt, den das Amtsgericht ablehnte. Eine Beschwerde dagegen verwarf das Landgericht als unbegründet. Es fehle ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, teilte das Gericht am Dienstag mit. „Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger ohne ersichtliche Kontakte oder Bezüge ins Ausland und verfügt über feste soziale Bindungen im Inland (Wohnsitz, Familie, Arbeitsplatz).“ Auch sei der Anreiz zu fliehen angesichts der zu erwartenden, eher geringen Strafe nicht allzu erheblich. Körperverletzung wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft.