Befreiung endet: Parkgebühren werden in Leonberg jetzt auch für Elektroautos fällig

Elektroautos: Auch für sie werden in Leonberg künftig Parkgebühren fällig.
Sven Hoppe/dpaMit Beginn des Jahres 2026 treten in Leonberg Änderungen bei der Gebührenpflicht für Elektrofahrzeuge in Kraft. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bislang geltende Gebührenbefreiung für vollelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet. Das schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
Die bisherige Satzung für Parkgebühren läuft am 31. Dezember aus.
Hintergrund dieser Änderung ist die aktuell gültige Parkgebührensatzung. Darin hat der Gemeinderat die Gebührenbefreiung ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2025 befristet festgeschrieben. „Mit Ablauf dieser Frist gilt künftig auch für die genannten Fahrzeugarten die reguläre Parkgebührenpflicht“, schreibt die Stadt weiter.
Das bedeutet: In allen entsprechend ausgewiesenen Parkbereichen ist ab dem 1. Januar 2026 auch von Fahrerinnen und Fahrern von Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen ein gültiger Parkschein zu lösen.
An Parkautomaten könnten noch falsche Infos angebracht sein
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es an einzelnen Parkscheinautomaten im Stadtgebiet noch abweichende oder missverständliche Hinweise zur bisherigen Regelung geben kann. „Diese Beschilderungen werden derzeit überprüft und schrittweise an die neue Rechtslage angepasst“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Man bitte alle Verkehrsteilnehmenden, sich rechtzeitig auf die Änderung einzustellen und danke für das Verständnis.